Hallo!
Folgender Fall: Ich habe bei Amazon als Privatverkäufer einen Computer verkauf. Einen Tag nach Geldeingang (279,00 EUR) habe ich den Artikel ordnungsgemäß an die angegebene Adresse verschickt - eine Packstationsadresse. Zwei Wochen später erhielt ich den Artikel unangetastet zurück, die DHL-Sendungsverfolgung sagt: Empfänger hat den Artikel nicht abgeholt, Lagerfrist überschritten, zurück an den Empfänger.
So, nun habe ich Geld und Artikel.
Mehrfach habe ich versucht, den Käufer per Mail zu kontaktieren, bisher kam nie eine Antwort. Das ganze ist nun schon zwei Monate her - der Käufer möchte scheinbar weder den Artikel haben noch sein Geld zurück.
Nun kann ein Käufer ja nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, ein solches Recht sieht das BGB ja nicht vor. Deshalb möchte ich auch, dass er den Artikel annehmen muss. Eine Rückerstattung des Kaufpreises kommt erstmal nicht in Frage.
Was soll ich tun? Keine Telefonnummer, keine Hausanschrift, keine private Mailadresse (nur die von amazon) ...
Verjährt sowas irgendwann? Kann ich also einfach z.B. ein halbes Jahr warten und dann den Artikel nochmal verkaufen oder so? Oder was soll ich tun?
Ich mein wenn ich heute das Ding nochmal verkaufe, habe ich ja sicher einen Verlust (bekomme ja heute weniger für einen Computer als noch vor zwei Monaten) ...