Du kannst bei einigen Verlagen in den Büchern auf der Homepage blättern oder auch auf der Seite www.libreka.de

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Das genaue Jahr kann ich Dir auch nicht sagen, aber im Stralsunder Stadtarchiv liegt eine Urkunde über "Appellation in der Klage des Bürgermeisters Henning Veith gegen Johann Pansow den Jüngeren zu Grünhufe wegen des Abfassens von Schmähschriften, des Gebrauchs eines gefälschten Petschaftes und gefälschter Unterschriften auf Angabe des Quartiermeisters Andreas Örling." Diese stammt aus der Zeit 1673. Das heisst, das zu diesem Zeitpunkt Grünhufe als Siedlung schon bestanden haben muss.

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Eigentlich sollte eine Veröffentlichung als Autor nichts kosten, sonder noch etwas einbringen. Lege eine Leseprobe mit einer Kurzzusammenfassung über das Buch sowie eine Beschreibung des Zielpublikums bei und sende es an verschieden Verlage. Eine Umfangreiche Liste über Verlage in Deutschland findest Du hier : http://www2.bsz-bw.de/cms/recherche/links/fabio/verlage

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Also ich würde, so habe ich es auch gemacht, erst einmal alles aufschreiben. Dann würde ich schauen, das ich einen logischen Faden in diese aufgeschriebenen Gedanken bekommen und sie dann einzeln aufeinander abstimmen. Wenn das Manuskript dann steht lass einen unbeteiligten dieses lesen und korrigiere gegebenenfalls das Manuskript.

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Also, es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder Du gehst zu Deinem Buchhändler um die Ecke und bestellst dort die Bücher auf Rechnung oder Du versuchst es unter www.Buchhandel.de. Dort kannst Du Dir alle Bücher auf offene Rechnung senden lassen.

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Hallo, Du suchst vielleicht diese Seite: http://www.libreka.de/

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Mit dem Tod des Autors sind die Rechte an dem Buch oder Manuskript auf seine Erben übergegangen. Wenn Du weißt wo er gelebt hat, kann Dir vielleicht das Nachlassgericht des Ortes Auskunft geben, wer seine Erben sind. Wenn er noch nicht 70 Jahre Tod ist, musst Du bei Ihnen um die Freigabe bitten oder warten, wenn nicht mehr so lange dauert, bis die Rechte frei sind.

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Also ich würde, wenn Dein Manuskript fertig ist, demjenigen es vorlegen und ihn handschriftlich eine Druckfreigabe seiner persönlichen Daten auf das Manuskript schreiben lassen. Zu Deinen anderen Fragen, Du kannst selbstverständlich Internetseiten in Deinem Buch aufführen, genauso andere Bücher und aus ihnen auch zitieren oder Rezensionen schreiben. Zu den beiden letzteren brauchst Du niemanden fragen.

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Es kommt hierbei auch immer auf das Erscheinungsjahr an. Du kannst ja mal schauen ob Du deine Ausgabe unter www.zvab.com findest. Dann hast Du so in etwa einen Wert.

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@robinstein, das ist doch nicht Dein Ernst: "Denn von 100 geschriebenen Neuerscheinungen schaffen es nur maximal 5 in den Buchladen". Nichts gegen den Novum Verlag, aber diese Aussage ist völlig falsch. Die Bücher werden verlegt damit sie es zu 100% in die Buchläden schaffen. Dann muss der Verlag neu über sein Vertrieb, über seine Konditionen etc. nachdenken.

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Du musst einen Titel finden, der den Leser neugierig macht. Andere Titel würde ich aus zwei Gründen nicht nehmen. 1. Dein Buch soll einzigartig werden/sein und nicht mit einem anderen verwechselt werden. 2. Lassen viele Verlage in Deutschland ihre Titel schützen und seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den §§ 5 und 15 des Markengesetzes(MarkenG) geregelt.

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Wenn Du einen Verlag findest, der Dein Manuskript verlegen möchte, wird er es auch einem Lektorat vorlegen, auch wenn Du es schon vorher gemacht hast. So ist es zumindest bei einem seriösen Verlag. Warum willst Du Dir die Rechte an DEINEM Manuskript schützen lassen? Es ist doch Deins und daran hat kein anderer Rechte, bis zum verkauf, Überlassung etc.

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