§ 48. (1) Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe, Arbeitserziehung oder Jugendhaus kann das Gericht zur Verhütung erneuter Straffälligkeit zusätzlich auf staatliche Kontrollmaßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei erkennen, wenn

1. der Täter bereits wegen eines Verbrechens bestraft ist oder

2. die Würdigung seiner Tat und Persönlichkeit ergibt, daß nach Verbüßung der Strafe eine ordnungsgemäße Wiedereingliederung des Verurteilten durch staatliche Kontrollmaßnahmen unterstützt werden muß.

(2) Bei Verurteilung wegen Rowdytums oder Zusammenrottung kann das Gericht auch auf staatliche Kontrollmaßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei erkennen, wenn der Täter mit Haftstrafe oder Verurteilung auf Bewährung bestraft wird.

(3) Der Leiter der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei erhält durch die gerichtliche Entscheidung das Recht, dem Verurteilten Auflagen zu erteilen. Die Auflagen können enthalten:

1. die Verpflichtung zur Meldung bei einer Dienststelle der Deutschen Volkspolizei, einschließlich der vorherigen Mitteilung eines Arbeitsplatz oder Wohnungswechsels sowie zusätzliche Meldepflichten;

2. die Untersagung des Aufenthaltes an bestimmten Orten oder Gebieten, des Besuches bestimmter Örtlichkeiten oder des Umgangs mit bestimmten Personen;

3. die Anordnung, den zugewiesenen Aufenthaltsort und den ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht ohne die Zustimmung der Deutschen Volkspolizei zu wechseln;

4. die Beschränkung von Ausreisemöglichkeiten aus dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Die Festlegung mehrerer Auflagen ist zulässig.

Außerdem können staatliche Erlaubnisse und Genehmigungen durch die zuständigen Organe versagt, entzogen oder eingeschränkt werden. Die Kontrolle und Durchsuchung der Aufenthaltsräume, der Wohnung und anderer umschlossener Räume durch die Deutsche Volkspolizei ist jederzeit zulässig.

(4) Die Dauer der staatlichen Kontrollmaßnahmen beträgt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre, bei Haftstrafe höchstens drei Jahre. Bei Verurteilung auf Bewährung darf sie die Dauer der Bewährungszeit nicht übersteigen.

(5) Verletzt der Verurteilte vorsätzlich die ihm erteilten Auflagen, kann er nach § 238 bestraft werden. Bei Verurteilung auf Bewährung kann die angedrohte Freiheitsstrafe vollzogen werden.

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Das mit An- und Abmeldung stimmt so nicht. Der "Westbesuch" musste sich beim sog. Hausbuchbeauftragten melden, der die Daten des Besuchs mit An- und Abreisedatum eintrug. Dem ABV bzw. seinen Freiwilligen Helfern oblag lediglich die Kontrolle dieser Bücher.

Der ABV war in erster Linie für die Ordnung und Sicherheit in seinem Abschnitt verantwortlich. Gab es Dreck-/Müllecken? Waren die Straßenlaternen intakt, die Verkehrszeichen komplett u.ä.? Außerdem hatte er die Kontrolle über die sog. 48er, also die meldepflichtigen Personen, die in seinem Bereich wohnten. Unterlagen die Delinquenten diesem Paragraphen, durfte er sie ohne Durchsuchungsbeschluss in ihrer Wohnung aufsuchen und diese auch kontrollieren, bspw. auf Diebesgut oder Besuch, mit dem er Umgangsverbot hatte.

Der ABV hatte seine wöchentliche Sprechstunde, meistens dienstag, an dem sich Bürger wegen Problemen an ihn wenden oder auch Anzeige erstatten konnten. Bei Kleinkriminalität führte der ABV auch kriminalistische Ermittlungen.

Es gab auch weiterreichende Aufgaben, die hier nicht alle aufzuzählen sind...

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Reise zurück in der Zeit (Waxwork)

https://www.youtube.com/watch?v=LbdebLeSOr8

Das Wachsfigurenkabinett des Grauens (Nightmare In Wax)

https://www.youtube.com/watch?v=hbWnANjD31Y

Wax Mask

https://www.youtube.com/watch?v=x4nIlTSzRlQ

Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf

https://www.youtube.com/watch?v=kOnJMapP9gc

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Echoes

Seit ich "Live in Pompeji" in den 70ern erstmals bei "phonzeit" gesehen habe, ist dies mein Lieblingstrack von PF. Ich habe mindestens 20 Live-Versionen davon, auf legalen und, ähh, nicht so legalen Veröffentlichungen.

Prinzipiell finde ich aber so ziemlich alle Longtracks von PF super. Mein Interesse ließ erst mit "The Wall" einigermaßen nach.

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Ich denke, das war Jimi Hendrix beim Monterey-Destival 1967, als er seine Gitarre mit Feuerzeugbenzin in Brand setzte. Pete Townshend (The Who) war der erste, der seine Gitarre regelmäßig auf der Bühnen zerkloppte.

Bekannt ist auch die Szene in "Blow Up", als Jeff Beck (damals The Yardbirds) wütend seine Klampfe zerstörte.

https://www.youtube.com/watch?v=jSJGEn4FDys

Edit: "Blow Up" ist von 1966. Dann dürfte Beck wohl der erste gewesen sein.

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"Schlimm" fand ich bisher noch keinen Film. Unangenehm empfand ich u.a. "Die 120 Tage von Sodom" (ist übrigens aktuell von der Beschlagnahme erlöst) und auch "A Serbian Film"

https://www.youtube.com/watch?v=E1UPX2ut5kg

https://www.youtube.com/watch?v=ddwrbcMmzlc

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Es gibt übrigens noch einen zweiten Band namens "Banco", in dem Papillon seine weiteren Abenteuer schildert. Und im Buch "Gefährliche Kurven" von Georges Arnaud, dem Autoren von "Lohn der Angst", wird Papillon mit seinen "frei erfundenen Geschichten" auch mal nebenbei erwähnt.

https://www.amazon.de/Banco-Die-weiteren-Abenteuer-Papillon/dp/B002TIRQ3A/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=2QL0BZPU11F4R&keywords=banco&qid=1707403621&s=books&sprefix=banco+%2Cstripbooks%2C362&sr=1-1

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Ich fand damals im TV den Film "Gefährten" ziemlich gut. Der ist einigermaßem klischeefrei, aber am meisten hat mir trotzdem das Setting im WK1 gefallen.

https://www.youtube.com/watch?v=wZ3kfdoNUUM

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Moin Kater,

von den genannten kenne ich nur "Is' was, Doc?" Der lief damals bei uns im Kino, bei dir bestimmt auch.

Schönen 2. Advent!

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Irgendeine Verfilmung von "Emil und die Detektive" ist es aber nicht?

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Vielleicht hat es auch etwas mit einem zu erwartenden Gasaustritt zu tun. Gas ist schwerer als Luft und sackt nach unten, so dass man der Gefahr in höheren Lagen entkommen kann. Nur ne Vermutung.

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