Also, du wirst wohl da wohnen bleiben können, da du vor deiner jetzigen Arbeitslosigkeit schon ausserhalb deines Elternhauses gewohnt hast, kann die ARGE oder die Agentur für Arbeit dich nicht zwingen, wieder zu deinen Eltern zu ziehen. Du wirst wahrscheinlich auch über Hartz4 die Wohnung bezahlt bekommen. Allerdings wirst du vorerst keinerlei andere Leistungen bekommen werden, da du aus einer Maßnahme geflogen bist, die du von denen bekommen hast. Dafür wirst du definitif "bestraft" werden. Sollten bis zu deinem 25. Lebensjahr deine Eltern zusammen übrigens zuviel verdienen, wirst du wohl auch nicht gefördert werden. Allerdings gibt es da auch einige Kniffe diesen Usus zu umgehen.

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Wenn du während deiner Eignungsübung deinen Dienst quittierst, musst du trotzdem deinen 6-monatigen Wehrdienst zuende leisten. Und ich denke, dass eben aus aus diesem Grund vom Arbeistamt keine Sperre verhängt wird, da du ja im übertragenen Sinne lediglich deinen Wehrdienst geleistet hast, was du ja sowieso machen müsstest.

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Also als erstes wird bei der Bundeswehr nicht zwischen Türken und Deutschen unterschieden. Bei der Bundeswehr bist du Soldat, egal wo du herkommst.

Die Tätigkeiten im Grundwehrdienst richten sich nach deiner Verwendung. Wenn du schon weisst, als was du verwendet werden sollst, könnte ich dir da mehr sagen. Das einzige was sich fast nie unterscheidet (ich betone "fast") ist die Grundausbildung. Dort werden die die Grundprinzipien im Leben eines Soldaten eingetrichtert.

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Die Art deiner Musterung ist abhängig von der Art deines Wehrdienstes. Willst du Zeitsoldat werden? Wenn ja, in welche Laufbahn möchtest du?

Aber Grundlegend ist auf jeden Fall ein Sporttest zu absolvieren. Dieser beinhaltet Standweitsprung, Sit Ups, Liegestütz, 9m Pendellauf und 12min Dauerlauf bzw. 12min Belastungsfahrradtest. Ich denke,dass ich nichts vergessen habe. Der Sporttest soll aber mit Ende des Jahres umgestellt werden. Dann wird er (meiner Meinung nach) noch einfacher. Ansonsten gibt es einen Mathetest, einen Reaktionstest usw. Die werden fast alle am Computer absolviert.

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Also bewerben kann er sich mit diesem Abschluss auf jeden Fall. Ein Freund von mir hat auch nicht gerade einen berauschenden Schulabschluss und ist seit 6 Jahren in Seedorf. Wenn er allerdings wirklich zu den Fallis will, sollte er verdammt gut auf seine Fitness achten, denn die nehmen nur Leute mit guten Tauglichkeitsgraden. Ansonsten hilft der Wehrdienstberater im zuständigen Kreiswehrersatzamt gerne weiter.

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Also wie hier schon genannt wurde, wirst du als Grundwehrdienstleistender mit einer Regeldienstzeit von 9 Monaten nicht nicht ins Ausland geschickt.

Anders ist das bei freiwillig Längerdienenden und Zeitsoldaten bzw. Berufssoldaten. Diese müssen auf Anordnung ihres Dienstherren an einem Auslandseinsatz teilnehmen. Ausnahmen werden da nur in Härtefällen gemacht.

Nach deiner Dienstzeit wirst du meisst als Reservist eingesetzt, wobei das sich sehr oft nur an einigen Wehrübungen erkennen lässt. In diesem Fall darfst du nicht ins Ausland befohlen werden. Auch wenn du auf diesem Bogen dein Kreuz für die generelle Beireitschaft zum Auslandseinsatz gemacht hast, musst du im Falle der Wiedereinberufung immer noch deine erneute Zustimmung geben.

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Berufssoldat kannst du nur weren, wenn du in die Feldwebellaufbahn einsteigst, dass heisst also mind. 12 Jahre verpflichten. Und ins Ausland wirst du definitiv gehen müssen, allerdings gibt es da keinen Richtwert. Die einen müssen öfter die anderen weniger.

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Es heisst Verteidigungsfall und nicht Kriegsfall. Ausserdem natürlich im unterstützenden Katastropheneinsatz und bei gewährter Amtshilfe

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Also meine Meinung zu deinem Problem ist: Wenn du schon nicht weisst wie du deine Berufswahl deinen Eltern erklären kannst, bist du meiner Meinung nach nicht zum Berufssoldaten geeignet und erst recht nicht zum Offizier.

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Also Prinzipiell gilt: Nach den 12 Jahren bist du wieder Zivilist. Du hast allerdings als Feldwebel, der du ja bei 12 Jahren Verpflichtung wirst, die Möglichkeit, Berufssoldat zu werden allerdings sind dann einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wenn du nach 12 Jahren aufhörst, hast du allerdings vorher noch vom Berufsförderungsdienst noch einige Umschulungsmöglichkeiten genossen, so das du nicht unvorbereitet wieder ins zivile Leben entlassen wirst.

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Ich kann dir schon sagen, dass du mit deinem Gefägnisaufenthalt schon einmal nicht mehr die besten Chancen, den Dienst in der Bundeswehr zu tun. Als Soldat musst du nach Möglichkeit vorstrafenfrei sein. Kavaliersdelikte bilden da eine Ausnahme.

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Hier mal ein Auszug aus ZDv 10/5:

Die Haar- und Barttracht der Soldaten

Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung,

Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen grundsätzliche Anforderungen an die Haar- und Barttracht des Soldaten.

  1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders auffällig sind (z.B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).

  2. Das Haar männlicher Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z.B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren). Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während seines Urlaubs tun. Der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen.

  3. Die Haartracht weiblicher Soldaten darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z.B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.

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Also nach meinem letzten Gespräch mit einem Oberleutnant der Wehdienstberatung sind gerade im Fachbereich neue Feldwebelanwärter sehr gefragt. Wie es allerdings im Truppendienst aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Im Fachdienst bleiben die meissten Leute jedoch lieber im zivilen Bereich, gerade wegen der jüngsten Ereignisse in Afghanistan. Also meiner Meinung nach, würde sich ene Bewerbung in der Feldwebellaufbahn-Fachdienst lohnen. Ich selbst überlege auch, Wiedereinsteller zu werden.

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Es gibt da so einige, die fast ausschliesslich bei der luftwaffe zu finden sind. Beispiele: Objektschutzsoldat, Lufttransportsoldat, Luftbildauswerter Es gibt aber auch einige, die nicht unbedingt nur Luftwaffe sind (aber meisst): Fluggerätemechaniker, Luftfahrtkontrollsoldat, Avioniksoldat,Bordgerätemechaniker usw.

Eben diese als letztes genannten gibt es auch beim fliegerischen Dienst des Heeres und der Marine

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Also... natürlich gibt es für dich dort Verwendung. Äusserungen wie "Tut mir leid, aber selst für die BW bist du zu dumm!" Sind Ausdrücke totaler Unwissenheit. Für dich käme die Verwendung als Fachdienstunteroffizier in Frage, da würdest du dann per Lehrgang noch eine Ausbildung von der Bundeswehr bekommen, allerdings nur, wenn du dich für 8 Jahre verpflichtest. Anders bleibt dir nur die Laufbahn der Mannschaften und da liegt die Höchstverpflichtungszeit bei 6 Jahren glaube ich. Informiere dich einfach mal bei deinem Wehrdienstberater über die Möglichkeiten als Fachdienstunteroffizier. MIt deinem Notendurchschnitt sollte das machbar sein

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