ja das ist verboten, nein normal ist das nicht und ja der 23 jährige kann wegen verführung minderjähriger angezeigt werden aber nur von den eltern der 14 jährigen. wenn du die anzeige machst kommt es drauf an ob öffentliches interesse besteht, d.h. es ist dann sache der polizei ob sie das weiter verfolgen und selbst eine anzeige bei der statsanwaltschaft machen.
hoffe konnte dir etwas weiter helfen, habe diesen fall selbst vor einigen jahren in meinem bekanntenkreis gehabt.
lg