Der Muslim muss jedes der fünf Salawaat (rituellen Pflichtgebete) zu seiner jeweils fälligen Zeit verrichten, so wie es von Allah verordnet und verbal, als auch praktisch vom Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) festgelegt wurde. Der Erhabene sagte:

{إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا.}

„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:103)

Und der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{صل الصلاة لوقتها!}

„Verrichtet das Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit!“ [1]

Es ist demzufolge weder erlaubt, das Salaah (rituelle Pflichtgebet) vor, noch nach seiner vorgeschriebenen Zeit zu verrichten. Eine Ausnahme davon bildet eine Person, der es aus gesetzlich entschuldigten Gründen erlaubt ist, zwei Gebete zu verbinden, wie das Reisen über eine Distanz, bei der es erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen und bei Krankheit, die es einer Person schwer macht, nicht die Gebete zu verbinden. Ein weiterer Entschuldigungsgrund bildet Regen und Schlamm {المطر والوحل}.

Schaykh-ul-Islaam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte: „Zeit ist die wichtigste Grundlage des Salaah; deshalb ist das Verrichten des Salah in seiner vorgeschriebenen Zeit so verpflichtend wie das Fasten zu seiner vorgeschriebenen Zeit im Ramadaan, welches man nicht auf eine andere Zeit verschieben kann. Jedoch ist es erlaubt, Zhuhr (das Mittagsgebet) und `Asr (das Nachmittagsgebet) zu verbinden, während man (während der Hajj) in `Arafah steht und Maghrib (das Abendgebet) und `Ischaa' (das Nachtgebet) zu verbinden, während man sich in Muzdaalifah aufhält, wie übereinstimmend von den Muslimen bestätigt wird. Ebenso ist es gemäß vieler Gelehrter erlaubt, Zhuhr und `Asr oder Maghrib und `Ischaa' zu verbinden, wenn man auf der Reise ist, krank oder dergleichen Entschuldigungsgründe aufweisen kann.
Aber es ist nicht erlaubt, die Gebete zu verschieben (verspäten), welche während des Tages bis zur Nacht verrichtet werden müssen oder diejenigen, welche während der Nacht bis zum Tag verrichtet werden müssen, wenn die Situation des Reisens, der Krankheit, ein bestimmter Beruf oder was immer für Entschuldigungsgründe vorliegen mögen, gegeben sind, gemäß der übereinstimmenden Meinung der Gelehrten. `Umar ibn Al-Khattaab (radiya-llahu anhu) sagte: „Das Verbinden zweier Gebete ohne (gültige) Entschuldigung, ist von den großen Sünden (Al-Kabaa‘ir).“ [2] (Majmuu` Al-Fataawaa 22/30-31)

Demgemäß begehen diejenigen einen  schwerwiegenden Fehler, die sich damit beeilen, die Gebete zu verbinden, wenn es nur wolkig ist oder wenn es ein wenig regnet, ohne Beschwernis zu verursachen oder selbst wenn es heftig regnet, ohne jedoch die Straßen matschig werden zu lassen. Überdies sind Gebete, die aus solchen Gründen verbunden werden, ungültig, weil sie aus ungültigen Entschuldigungsgründen verbunden werden und weil das Gebet vor seiner vorgeschriebenen Zeit verrichtet wird.

Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

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As salamou Aleykoum wa rahmetuallah wa baraktuhu ,ein Nasen Piercing ist nur Helal wenn du dich komplett bedeckt und nicht fremden männer zeigst mit dem Bauchnabel Piercing ist es haram hier dazu die Quelle (fatwa) :

Frage:

Wie lautet das Urteil über das Piercen der Haut um den Bauchnabel herum und das Einfügen eines Metallringes?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Wir stellten diese Frage Sheikh ‘Abd-Allâh ibn Jibrîn (möge Allâh ihn bewahren), der wie folgt antwortete:

Dies ist Selbstverstümmelung. Dies ist kein Ort, wo Schmuck gewöhnlich getragen wird und es besteht kein Nutzen an dieser Praktik. Es fällt unter das Kapitel der Veränderung der Schöpfung Allâhs.

Und Allâh weiß es am besten.

Sheikh ‘Abd-Allâh ibn Jibrîn

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 3046)

Frage:
Was ist das Urteil über Frauen, die sich die Nase piercen? Ist dies korrekt oder eine Erneuerung?
Ist die Frau, die so etwas tut eine Sünderin? Bitte erklären sie uns das Urteil. JazakumAllahu khairan.

Antwort:
Mir ist kein Schaden darin bekannt. Tatsache ist, dass es zu dem Schmuck der Frau gehört, ein Loch in der Nase und in den Ohren zu haben. Die Frauen tun es, um sich zu verschönern. Es ist erlaubt, inschaaAllah, und es ist keine Pflicht.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaikhes

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Aleykoum wa salam , also normaler Weise nicht es ist keine Pflicht außer bei dem arabischen quran  , aber natürlich ist es schöner wenn du Wudo machen würdest , weil du dafür hasanat ( Belohnung ) bekommst .für jede Waschung (Wudo) werden deine Sünden weniger .hier der Beweis :  ein Muslim oder ein Gläubiger seine rituellen Waschungen vollzieht und sein Gesicht wäscht, spült das Wasser bis zum letzten Tropfen alle Sünden fort, die durch seine Augen begangen wurden; wenn er seine Hände wäscht, spült das Wasser die Sünden fort, die von seinen Händen begangen wurden; und wenn er seine Füße wäscht, wäscht das Wasser alle Sünden weg, zu denen seine Füße ihn gebracht haben, bis er daraus hervorgeht, gereinigt von allen seinen Sünden.“ (Muslim)
Hoffe konnte dir  helfen 😊

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As salamou Aleykoum rahmetuallah wa barakatuhu liebe Schwester , du musst da noch paar suren auswendiglernen ich kann die empfehlen es gibt eine Gebets Cd von lies die sogar umsonst ist geh auf deren Website und kannst sie ganz bequem bestellen , zwischen Mann und Frau im Gebet gibt es kaum Unterschiede , und auch verschiedene Meinungen zwischen den Gelehrten also wenn du das Gebet nach quran und der sunnah lernen möchtest ist diese cd 👆🏾geeignet dafür , hoffe konnte dir helfen

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Alles Lob gebührt Allah.

Das Rezitieren der al-Fātiĥah gehört zu den Säulen des Gebets und ist in jeder Rak’ah (Gebetsabschnitt) sowohl durch den Imām als auch von denen, die von ihm geleitet werden, rezitiert werden, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Es gibt kein (gültiges) Gebet für den, der nicht die eröffnende des Buches (d.h. al-Fātiĥah) rezitiert hat.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 714].

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