Guten Abend liebe Fragestellerin,

Rechtlich kommt eine Nötigung im Sinne von § 240 StGB in Betracht, die wahrscheinlich mangels Strafbarkeit aufgrund des Sachverhalts nicht weiter verfolgt wird.

Die Nötigung könnte damit begründet werden, dass der Busfahrer Sie zur Nachtzeit genötigt hat, den Bus während der Fahrt zu verlassen, obwohl Sie hierzu nicht beigetragen haben. Das Busunternehmen wird ihm keinen Vorsatz unterstellen, da er in solchen Situationen selbst in einer Stresssituation steht.

Auch muss das Unternehmen Ihren Hund nicht zwingend befördern, es ist eine KANN-, aber nicht MUSS-Möglichkeit, die im Ermessen des Fahrers liegt.

Das Verfahren wegen Nötigung kann für Sie eine Aufklärung schaffen, wird aber wahrscheinlich nicht abgeurteilt.

Grüße aus Mainz von

M D

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