Bei Fahrkarten zum Tarif (Super-)Sparpreis und Flexpreis ja, wenn der Enkel bis einschließlich 14 Jahre alt ist.

Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten „Flexpreis“ mit/ohne BahnCard-Rabatt, Fahrkarten „Sparpreis“ mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.3) oder Fahrkarten „Super Sparpreis“ mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.4) erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden. Beim Erwerb einer Fahrkarte „Sparpreis“ oder „Super Sparpreis“ muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.

(Beförderungsbedingungen 3.7.2)

Der Enkel muss aber trotzdem auf dem Ticket eingetragen werden.

In Verkehrsverbünden sind die Regelungen abweichend.

...zur Antwort

In den Beförderungsbedingungen ist dies wie folgt geregelt:

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

(Beförderungsbedingungen Nr. 7.2)

1 Stuhl ist also möglich, wenn dieser in den Gepäckablagen verstaut werden kann. Offiziell ist es auch nicht erlaubt diesen Stuhl im Fahrradabteil zu transportieren. Ein Ticket ist für den Stuhl nicht erforderlich.

...zur Antwort
Andere Antwort

Grundsätzlich gelten 1. Klasse Tickets auch in der 2. Klasse. Nur (Super-)Sparpreise gelten nicht in der 2. Klasse.

Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten „Sparpreis“ gemäß Nr. 3.3 und Fahrkarten „Super Sparpreis“ gemäß Nr. 3.4

(Beförderungsbedingungen Nr. 2.6.1)

...zur Antwort

Ja, da sonst jeder, der 1. Klasse fahren möchte sich ein 2. Klasse Ticket kaufen. Wenn er kontrolliert wird, dann bezahlt er eben den 1. Klasse Preis, den er ja eh bereit war zu zahlen. Wenn er aber nicht kontrolliert wird, dann hat er was gespart.

Warum sollten Leute den Zusatzkomfort denn gratis nutzen können?

Und wie sitzt man ausversehen in der 1. Klasse?

...zur Antwort
Nein! Kein Verbot! Das Telen ist Teil der persönlichen Freiheit.

Besser wäre es, wenn drauf geachtet wird, dass dann weiterhin die Maske getragen wird.

...zur Antwort

Bei kurzen Fahrten ist die 3. Klasse eine akzeptable Option, man muss entweder mit Holzbänken oder wenig gepolsterten Sitzplätzen rechnen. Die Toiletten sind nicht unbedingt zu empfehlen. Eine Klimaanlage gibt es in der 3. Klasse recht selten, nur auf ausgewählten langen Verbindungen. Auf den anderen Verbindungen gibt es in der Regel Ventilatoren an der Decke. Auf manchen Verbindungen mit Ordinary-Zügen ist die 3. Klasse allerdings die einzige mögliche Option und auch noch in Ordnung, allerdings kann es recht voll und eng werden.

...zur Antwort

Sowohl der Nah- als auch der Fernverkehr werden nicht eingestellt.

...zur Antwort