Bei Fahrkarten zum Tarif (Super-)Sparpreis und Flexpreis ja, wenn der Enkel bis einschließlich 14 Jahre alt ist.
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten „Flexpreis“ mit/ohne BahnCard-Rabatt, Fahrkarten „Sparpreis“ mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.3) oder Fahrkarten „Super Sparpreis“ mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.4) erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden. Beim Erwerb einer Fahrkarte „Sparpreis“ oder „Super Sparpreis“ muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.
(Beförderungsbedingungen 3.7.2)
Der Enkel muss aber trotzdem auf dem Ticket eingetragen werden.
In Verkehrsverbünden sind die Regelungen abweichend.