In den Beförderungsbedingungen ist dies wie folgt geregelt:

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

(Beförderungsbedingungen Nr. 7.2)

1 Stuhl ist also möglich, wenn dieser in den Gepäckablagen verstaut werden kann. Offiziell ist es auch nicht erlaubt diesen Stuhl im Fahrradabteil zu transportieren. Ein Ticket ist für den Stuhl nicht erforderlich.

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Das bedeutet, dass du entweder die Strecke über Harburg, Lüneburg, Uelzen und Celle nutzen kannst ("normale" Verbindung über die ICE fahren), oder du kannst über Harburg, Buchholz, Rotenburg (Wümme), Nienburg und Wunstorf fahren (Strecke mit Metronom bis Rotenburg, evb bis Verden und RE/IC nach Hannover; eher untypisch).

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Muss ich für den Handwagen extra ein Ticket kaufen oder geht der so mit ???

Dafür benötigst du kein Ticket.

Du musst den Anhänger allerdings zusammenklappen und wie eine Traglast verstauen:

Fahrradanhänger müssen zusammengeklappt und wie eine Traglast gemäß Nr. 7.1.2 verstaut werden.

(Beförderungsbedingungen 8.3.3)

Die Beförderungsbedingungen findest du hier.

Bei Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften können die Regelungen allerdings abweichen.

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Das ist "ausnahmsweise" möglich:

Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

(Beförderungsbedingungen DB Personenverkehr 8.2)

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Hallo,

im HVV kann das erhöhte Beförderungsentgelt auf 20 € ermäßigt werden, wenn man zwar ein Ticket hatte, dies aber nicht ausreichend gültig ist und wenn geeignete Gründe für eine Ermäßigung vorliegen.

Das erhöhte Beförderungsentgelt kann auf 20 € ermäßigt werden, wenn der Fahrgast einen ordnungsgemäß gelösten – aber nicht ausreichend gültigen – Fahrausweis vorzeigt und geeignete Gründe für eine Ermäßigung vorliegen.

(HVV-Gemeinschaftstarif §9 Abs. 2)

Dies ist z. B. der Fall, wenn die Sperrzeit eine Teilzeitfahrkarte nur geringfügig überschritten wurde oder der Geltungsraum nur geringfügig überfahren wurde.

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Es gibt die folgenden Produktklassen:

Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter), TGV, railjet express (RJX), railjet (RJ), EuroCityExpress (ECE)

Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), nightjet (NJ), D- Zug (D)

Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Flughafen-Express (FEX), Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S)

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Wenn er in die Gepäckablagen passen sollte:

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

(Beförderungsbedingungen 7.2)

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Die im bwegt-Design haben (für bwegt-Verhältnisse) eine recht große 1. Klasse mit 9 Sitzplätzen, was ich auf jeden Fall gut finde. Von der Front in den bwegt-Farben bin ich aber kein großer Freund

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Das hier sind die Gültigkeiten.

  • Die Nahbereichskarte gilt zur Nutzung von zwei Teilstrecken (bis zur zweiten Zahlgrenze).
  • Die Kurzstreckenkarte zur Nutzung einer Teilstrecke (bis zur ersten Zahlgrenze)

Die Zahlgrenzen werden automatisch am Automaten ermittelt, eine strikte Haltestellenanzahl gibt es im HVV nicht.

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