Erstmal tut es mir Leid um dein Gepäck.
Sowas ist wirklich ärgerlich.
Aber ich denke du wirst da nicht viel Erfolg haben. Auch wenn das Bodenpersonal dir etwas Gegenteiliges gesagt hat, so kannst du es ja (wahrscheinlich) nicht beweisen und Raynair beruft sich einfach auf seine Beförderungsbedingungen.
Solltest du doch Raynair auf Schadensersatz verklagen wollen, wird dir nur der Weg zum Anwalt bleiben, um mehr zu erfahren.
Aber ich denke, gerade wenn der Gerichtsstand im Ausland liegt, kann es schnell sehr schwer und teuer werden.
Ob sich das dann bei einer Schadenshöhe von 150 Euro für dich lohnt, musst du entscheiden.
Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich mir erstmal eine kostenlose Rechtsberatung einholen und dann mit meiner Versicherung absprechen, in wie fern die Kosten übernommen werden.
Ich habe nochmal bei Raynair gesucht und dazu folgendes gefunden:
Einmal die 7-tages-Frist:
"Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, eine schriftliche Beschwerde einreichen.
"
Und dann noch die Frist, wie lange eine Klage möglich ist:
"Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden."
Nachzulesen hier:
http://www.ryanair.com/site/DE/conditions.php
Also entweder lässt du die Sache auf sich Beruhen und tust es als Lehrgeld ab, oder ab zum Anwalt, wenn du der Meinung bist, dass es sich lohnt.