Wenn du weiterhin für beide die Steuererklärung machst (natürlich getrennt) dann benötigt niemand ein neues Zertifikat. Es sei denn die 3 Jahre sind rum für das Zertifikat, da das FA alle 3 Jahre es erneuert.

Machst du nicht mehr für beide die Erklärung dann benötigt der andere ein neues Zertifikat.

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Hallo Bearman1974 hole Dir beim Finanzamt das Elsterprogramm (ist kostenlos erhältlich) und mache damit Deine Steuererklärung. Vorher mußt du dich aber beim Finanzamt anmelden, damit du die Übermittlungscode bekommst (das ist wegen der Unterschrift die du danach nicht mehr leisten brauchst, außerdem brauchst du da nur die Unterlagen an das Finanzamt einreichen, wenn es diese anfordert . Das Elsterprogramm hat die gleichen papiernen Formulare, welche du kennst. Das ist das einfachste Programm alle anderen Programme die du kaufen kannst, haben im Hintergrund alle das Elsterprogamm laufen und sind zum Teil im Aufbau komplizierter.

Ich hoffe das ich helfen konnte, ansonsten melde dich.

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Hallo NewKemroy, die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit ab, so in etwa kann man sagen das für die Buchhaltung pro Buchungssatz zwischen (1,45 -3,50 €) verlangt wird und für die Steuererklärung bei 42000,--€:

  • Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte etwa 102,30€
  • Überschußermittlung bei selbständiger Arbeit etwa 110,50€
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung von Einküften (wenn der Betrieb wo anders ist als der Wohnsitz) etwa 102,30 €
  • Überschußermittlung bei Kapitalvermögen (sprich Spareinlagen) etwa 51,15€

Dies ist nur für eine Person, also wenn du alleinstehend bist, solltest du verheiratet sein kommt das gleiche oder andere Kosten für die Ehefrau dazu. Es ist nur ein kleines Beispiel was auf dich zukommt. Welche Kosten genau hängt wirklich davon ab was der Steuerberater alles machen muß.

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Hallo Katini1922, in einer Handwerkerrechnung sind immer nur 19% USt, dafür gibt es keinen anderen Steuersatz.

Nur z.B. bei Lebensmittel und Literatur sind zwei Steuersätze. Nämlich 7% für Lebensmittel und Literatur und dann 19% wenn du dir alles liefern läßt für den Transport.

Mehr Steuersätze gibt es im deutschen Steuerrecht nicht.

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Hallo achrafff, man kann eine Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung machen, der Nachteil daran ist du kannst nicht selber kontrolieren ob alles richtig ist, du mußt es hinnehmen wie es ist.

Besser ist es mit Lohnsteuerbescheinigung.

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Hallo 7992549, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung kommt auf viele Faktoren an:

  1. Höhe des Bruttoarbeitslohnes
  2. wieviele Einkunftsarten werden zusammengerechnet (BAL, Rente, KAP, Vermietung usw.)
  3. Höhe der Werbungskosten (ob man über die 1000,-- € Pauschale kommt)
  4. Höhe der Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastung
  5. Höhe der Handwerkerleistungen und Dienstleistung (welche die Steuern direkt mindern)

das sind nur einige Faktoren um alle aufzuzählen würde das diesen Rahmen sprengen. Hier in dem Forum kann dir das niemand genau sagen, da keine näheren Umstände bekannt sind und dies auch bei jedem Ehepaar unterschiedlich ist.

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Hallo Tina234, was Birgitmarion recheriert hat ist die aufwändigere Lösung. Einfacher geht es wenn du nach der Packungsbeschreibung vorgehst und dann immer eine Lage Tapetenkleister mit dem Pinsel aufträgst (nur wenn du eine Form verwendest, sonst so wie Birgitmarion) und darauf eine Lage kleiner Zeitungsschnipsel. Dies machst du so lange bis ungefähr 1cm Dicke entstanden ist. Dieses Gebilde mindestens 24 h trocknen lassen, danach kannst du die Figur bemalen.

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In einen sauren Apfel mußt du beissen. Entweder du bezahltst die Strafe für Verspätung oder die Fahrkosten, die du ja noch bei der nächsten Steuer geltend machen kannst. Also würde ich mir überleben was das kleinere Übel ist.

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Hallo lo1986, da du Honorar bekommst bist du freiberuflich tätig, deshalb bist du ab dem 1,- € laut Steuergesetz verpflichtet bis zum 31.07. des folge Jahres in dem das Honorar angefallen ist eine Steuererklärung abzugeben. Im Gegenzug kannst du aber auch alle Aufwendungen die Du im Zuge des Honorars hast gegen deine Einnahmen rechnen.

Ob Du nun Steuerzahlen mußt ist von der Höhe der Honorareinnahmen minus den Ausgaben abhängig, diese Frage kann Dir hier keiner beantworten da keine näheren Angaben gemacht wurden.

Deinen Minijob kannst du außen vor lassen, aber nur wenn der AG die pauschale Lohnsteuer bezahlt. Gleichzeitig kannst du aber auch keine Aufwendungen dann geltend machen.

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Hallo ddsew, für die erste Hinfahrt zur Arbeitsstelle kannst du pro gefahrenen Km 0,30 € geltend machen (sprich nur die Hinfahrt nicht zurück)

Genauso verfährst du mit deinen Heimfahrten pro Woche eine zu deiner Nebenwohnung.

Sollte die Nebenwohnung nicht gerade an der Arbeitsstelle sein kannst du auch wie zu Hause die Km von der Nebenwohnung zur Arbeitsstelle geltend machen

Sollte deine doppelte Haushaltsführung zu Ende sein kannst du so wie die Hinfahrt auch die Rückfahrt ansetzen (aber nur dann und nur diese)

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Hallo Diana1610 der Beitrag eines LHV wird immer vom Bruttolohn berechnet plus den Ersatzleistungen vom AG und Vermietung, sowie Kapitalerträgen. Da es Einkommensteuer sagt das im Jahr danach ( allso für 2018 erst 2019) und das folgende bis 31.12 die Einkommensteuer beim FA eingereicht werden sollte ist es rechtens für jedes Jahr einen Beitrag zu erheben.

Wenn ich z.B. die 2018er alleine machen will sollte ich aber bis spätestens zum 31.12.2018 gekündigt haben, da der Beitrag ein Mitgliedsbeitrag ist und kein Bearbeitungsbeitrag wie beim Steuerberater (da hätte sie wesentlich mehr gezahlt). Wenn ich erst im Januar kündige muß ich wie in jedem anderem Verein den Beitrag für das Jahr zahlen auch wenn keine Leistung erfolgt.

Das der Verein seine eigenen Gebühren plus den Fahrkosten zur Beratungsstelle nicht als Werbungskosten angesetzt hat ist eine schwache Kür und zeugt von keiner Professionalität. Du kannst wie der DerHans schreibt den Verein haftpflichtig machen wegen falscher Beratung. Welche Stelle das in deinem Fall ist kann ich nicht sagen, aber jeder Verein hat eine übergeordnete Stelle dafür.

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Hallo Schnoux, da ich nicht weiß wie du es eingetragen hast kann ich dir auch nicht genau sagen was du falsch gemacht hast, aber das du etwas falsch gemacht hast steht definitiv fest. Auch Elster gibt die Werbungskosten an bei der Berechnung.

Ich habe leider die Erfahrung gemacht das bei 2018 wenn du manchmal kein Kreuz oder eine Null setzt es nicht rechnet.

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Hallo maistee wenn du mit deiner Mutter zusammenwohnst (sprich in einem Haus, jeder kann da ein eigenes Zimmer haben) kannst du ohne Belege zu sammeln 8820,- € im Jahr als Unterstützung (Anlage U) ansetzen, wobei wie Petz1900 schreibt die Jahressumme der Sozialhilfe von den 8820,-€ abgezogen werden und nur die übriggebliebene Summe kannst du steuerrechtlich geltend machen.

Gleichzeitig wenn deine Mutter durch die 100% Behinderung einen Pflegegrad hat und du sie pflegst kannst du den Pflegepauschbetrag von 924,-€.

Da ich nun nicht weiß wie hoch die Sozialhilfe ist kann ich dir auch nicht sagen ob es sich lohnt oder nicht die Anlage U am Jahresende beim Finanzamt einzureichen. Entscheiden mußt du selbst.

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Hallo Dunkerjinn, die Zahnarztkosten und die Fahrten zu ihm kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen abzüglich der zumutbaren Belastung die bei jedem unterschiedlich ist, aber der höchste Abzug sind 7% vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese 7% sind für Personen die ohne Kinder und alleine sind, sowie die Einkommensgrenze von 51.130 € überschreiten.

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Hallo offenesohr007, wie Helmuthk schreibt wenn es auf privater Basis ist dann nirgends. Solltes Du aber Kraftfahrer sein dann kannst du diese Sachen als Fortbildungswerbungskosten in die Anlage N eintragen, da diese Kosten für den Erhalt der Arbeitskraft (sprich Einkommen) notwendig ist auch wenn man es momentan nicht benötigt sondern nur die Möglichkeit in Betracht zieht. Aber ich würde an deiner Stelle wenn es beruflich ist den AG fragen ob er nicht einen Teil übernimmt.

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Hallo Snatch2012

Nein, weil der Monitor und der Prozessor eine Einheit bilden, weder kannst du das eine noch das andere seperat benutzen.

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Hallo Snatch2012,

den Monitor kannst du geltend machen indem du Notbook und Monitor zusammen zählst bei Kleinunternehmer butto Summe. Es gibt im Internet eine Tabelle AfA und in dieser Tabelle stehen für alle Wirtschaftsgüter die Jahre der Abschreibung.

Aber eins ist mir noch unklar auf welchem Gebiet ist dein Kleinunternehmen. Wenn es in der It-Branche ist dann können PC innerhalb von 3 Jahren abgeschrieben werden, auf Grund der schnell lebigen Technik.

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Hallo phil12543 als Ausgaben kannst du folgendes ansetzen:

Schuldzinsen, AfA, Benzinkosten, Reperaturkosten, Inspektionen, Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer.

Im Gegenzug mußt du die aufgenommene Summe als Fremdkapital deklarieren und die Schuldzahlungen verringern dann nur dein Fremdkapital

besser wäre es die Arbeismaschine zu leasen, diese Summe geht zu 100% als Ausgaben rein. Die technische Ausrüstung ist heutzutage so schnelllebig das sich ein Kauf meistens nicht rentiert.

Entscheiden mußt du dich selber, wie es für dich am besten ist, wir können hier nur dir einen guten Rat geben.

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