Hi, ich habe einmal eine Frage zum Thema "Abschreibung" für Kleinunternehmer bei der Steuererklärung (für 2019).
Sagen wir einmal ich hätte über das Jahr 2018 genau 3000€ als (nebenberuflicher) Kleinunternehmer (ohne MwSt. Ausweisung) eingenommen. Im gleichen Jahr habe ich zudem einen Monitor (400€) und ein Notebook (über 1800€) gekauft.
Einnahmen: 3000€ netto
Ausgaben: 2200€ brutto
Frage 1:
Seit dem 01.01.2018 können GWG bis 800€ netto direkt abgeschrieben werden. Somit könnte ich den Monitor (400€ brutto) direkt abschreiben und das Notebook zu 1/5, also 360€ brutto (da alles über 1000€ netto über 5 Jahre abgeschrieben werden muss - richtig?).
Ergibt eine Gesamtabschreibung für 2018 von: 760€ brutto
Kann ich eigentlich nur den Netto-Betrag abschreiben oder eben auch brutto?
Frage 2:
Kann ich nun einfach in meiner "Anlage S" die Summe 760€ (oder eben den Netto-Betrag) von meinen Einnahmen abziehen und müsste somit nur 2240€ (3000€ - 760€) als Gesamteinnahmen versteuern?
Frage 3:
Gilt der Wert von 800€ bzw. max. 1000€ GWG pro Ware/Gegenstand oder ist das die maximale Gesamtsumme aller Waren/Gegenstände, die ich abschreiben kann? Anders gefragt, könnte ich (nur fiktiv) 10 Monitore a 400€ direkt abschreiben oder gehen nur zwei, da ich sonst über die 800€ komme?
Hoffe, man versteht was ich meine. Würde mich über kompetente Hilfe freuen ...