Hey, das Problem hatten Freunde von mir auch.

Dir steht selbstverständlich eine Rückersattung zu, denn SHEIN trägt das Risiko, dass die Retoure verloren gehen könnte und muss deshalb zurückerstatten.

Ich habe damals meinen Freunden ein etwas schärferes Schreiben verfasst, dann versteht auch Shein die Rechtslage und schon haben sie die volle Summe erstattet. Es ging dabei z.T. um mehrere 100 €.

Folgende Punkte sind relevant:

  1. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (ROM I-VO): Das Recht des Staates ist anzuwenden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Du als Verbraucherin die Bestellung aufgegeben hast, ist folglich deutsches Recht anzuwenden.
  2.  § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB: Shein trägt die Gefahr der Rücksendung, wenn die Rücksendungen von Dir nachweislich ordnungsgemäß verschickt wurden.
  3. § 312g BGB: innerhalb von 14 Tagen muss der Verkäufer die Zahlung zurückerstatten.

Hoffe, das kann dir was helfen :)

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Hey, das Problem hatten Freunde von mir auch.

Dir steht selbstverständlich eine Rückersattung zu, denn SHEIN trägt das Risiko, dass die Retoure verloren gehen könnte und muss deshalb zurückerstatten.

Einen Anwalt einzuschalten ist grundsätzlich nie verkehrt, hat aber seinen entsprechenden Preis.

Ich habe damals meinen Freunden ein etwas schärferes Schreiben verfasst, dann versteht auch Shein die Rechtslage und schon haben sie die volle Summe erstattet. Es ging dabei z.T. um mehrere 100 €.

Folgende Punkte sind relevant:

  1. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (ROM I-VO): Das Recht des Staates ist anzuwenden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Du als Verbraucherin die Bestellung aufgegeben hast, ist folglich deutsches Recht anzuwenden.
  2.  § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB: Shein trägt die Gefahr der Rücksendung, wenn die Rücksendungen von Dir nachweislich ordnungsgemäß verschickt wurden.
  3. § 312g BGB: innerhalb von 14 Tagen muss der Verkäufer die Zahlung zurückerstatten.
  4. Da Du Shein bereits mehrmals angemahnt hast, darfst Du nun auch Verzugszinsen und -pauschale nach § 288 BGB geltend machen.

Hoffe, das kann dir was helfen :)

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