Du kannst nicht die Verantwortung für die sicherlich nette und sympatische alte Dame übernehmen. Es ist Sache der Nichte, diese Situation zu bewältigen. Ausser Du hast selber das Bedürfnis, aufgrund einer tieferen Beziehung zu dieser Dame (beruflicher Natur), den Besuch zu machen, dann ist es ein privater Besuch bei dem der Arbeitgeber Dir den Kontakt nicht verbieten kann, da Du das auf Einladung von Familienangehörigen machen würdest. Der AG kann Dir wohl den Zutritt auf das Gelände verweigern.
Meine Empfehlung: Kein Besuch, ausser Du willst das selbst, dann aber mit AG klären.