Ich habe bei meinem Vermieter, wie im Mietvetrag unterzeichnet, um eine Zustimmung zur Haltung eines Zweithundes gebeten.
Heute erhielt ich das Antwortschreiben - dass ich selbst eigentlich für absolut lächerlich halte:
"...wir genehmigen Ihnen die Haltung des beantragten Zweithundes (Franz. Bulldogge).
Gemäß unserer Gebührenverordung vom 01.04.2009, sind für Genehmigungen eines Zweithundes 40,00€ bar in unsere Kasse einzuzahlen. Erst dann gilt die Genehmigung als erteilt. Bitte legen Sie zu diesem Termin ebenso die Steueranmeldung bei uns vor...."
Dann folgt noch eine Belehrung zur allg. Ordung und Sauberkeit ...
So etwas hab ich ja noch nie gehört- mir erscheint das absolut unseriös. Kennt jemand so etwas. Kann ein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) eine Gebührenordung erlassen ? Bisher wußte ich davon gar nichts- ich wohne hier schon immer und bin sogar Mietervertreter...^^
Es erscheint mir eher so- als ob man sieht, wie man irgendwie mehr Geld in die Ksse bekommt- das in BAR erhärtet für mich den Verdacht ?!
Mir kommt es nicht auf die 40 Euro an - aber wenn das nicht rechtens ist, möchte ich s nicht zahlen und dagegen in meiner Position als mieterverteter angehen- es ist dann einfach nicht recht, den Leuten mit irgendwelchen erdachten Gebühren das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Was meint Ihr ? Wer kennt sich aus ?