Schau doch mal auf Youtube :)
Bei Eigenverschulden greift keine Garantie :-) Es ist ja kein versteckter Mangel bzw. Produktionsfehler. Du kannst ja nicht einfach Ware selbsttätig beschädigen und dann beim Hersteller auf Ersatz oder Nachbesserung hoffen, da es ja nicht verschulden des Herstellers ist.
http://www.openoffice.org/de/ :-)
Eigentlich darfst Du das nur, wenn Du auch vom Rechteinhaber der Musik die Erlaubnis für die Verwendung in Deinem eigenen Werk (Video) erhalten hast. Schau doch mal in die YouTube-Richtlinien :-)
Das sind die eBay-Gebühren, die bei Deinen Auktionen anfallen :-) Keine Sorge...
Klar ist das "erlaubt" :-)
Einfach abwarten und später nochmal probieren. Die Facebook-App spinnt öfter mal etwas ;-)
Schreib an den Ansprechpartner für Personalfragen. Dort bist Du bei einer Bewerbung richtig aufgehoben.
Schau doch mal auf der Homepage der örtlichen Zeitung.
Twitter ist sowohl für Privat als auch Gewerbetreibende kostenlos.
Wie ist die Firma denn dann auf Deine richtige Adresse gekommen und konnte Dir ein Inkasso-Schreiben senden? Für eine Leistung die Du in Anspruch genommen hast musst Du auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass Du Dich mit falschen Daten anmeldest und so betrügen willst...
Schau mal auf eBay. Da gibt es oft gute Angebot dazu.
Zuerst mal eine Frage: Wie willst Du Artikel billiger anbieten, die Du in anderen Onlineshops zu deren Verkaufspreis einkaufst?
Die Idee an sich ist nicht schlecht - hört sich nach einer Art Outlet-Store an. Wobei es da ja genug gibt...
Du musst natürlich auch dann eine entsprechende Menge an Waren abnehmen um einen ordentlichen Rabatt zu bekommen.
Dies ist bei YouTube nicht möglich. Jedes Video, dass Du hochlädst erhält eine eindeutige ID, welche mit dem Löschen des Videos verschwindet. Wenn Du dann ein neues Video hochlädst, erhält dieses wieder eine andere Video-ID.
Der Vermieter soll einen Elektriker beauftragen, der Dir eine entsprechende Leitung legt.
Du kannst den Elektriker auch beauftragen - dies aber nur nach Abstimmung mit dem Vermieter!
Zur Not kannst du innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten - Hier greift das gesetzliche Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Hierbei genügt ein schriftlicher Widerruf des Auftrages innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung der Ware. Hierbei sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren - sprich Du musst die Ware zurücksenden und der Verkäufer muss Dir den Kaufpreis erstatten.
Oder du und der Verkäufer müsst irgendwie zusammenkommen. Wurde das Möbelstück denn per Spedition geliefert?
Er hat ein Recht auf Eigentum. Streng genommen stellt dies einen Diebstahl dar. Wenn der 17-Jährige den Erziehungsberechtigten anzeigen will - kann er das tun.
Aber ich denke soweit muss es nicht kommen, oder?
Solange das nicht ständig vorkommt, halte ich das für unbedenklich. Wenn natürlich jeden Tag vor dem Schlafen gehen 5 Tabletten nimmt und dies immer mit Alkohol, verändert sich die Wirkung der Tabletten... Also Vorsicht....
Wichtig sind gerade am Anfang Beiträge im Forum. Frage einfach Freunde und Bekannt, ob diese sich im Forum anmelden und ein bisschen schreiben. Es gibt auch die Möglichkeit Beiträge zu kaufen. Schau doch mal auf http://www.forenstart.de vorbei...
Es gäbe da noch Erika Mustermann. Kannst ja mal im Telefonbuch gucken, da stehen einige Mustermann drin - ob das natürlich reale Namen sind weiß ich nicht ;-)