natürlich hat die mitarbeiterin vom jugendamt das nicht zu ihm gesagt. so es einen titel zum unterhalt gibt, gehst du zum gerichtsvollzieher und lässt die sache vollstrecken.alternativ eröffnest du eine beistandschaft und lässt die das für dich regeln.

im schlimmsten fall lässt du den lohn pfänden, dann muss dein ex sich mit der eigenen überlegung nicht mehr so quälen, dann wirds direkt vor auszahlung abgezogen.

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ein minderjähriger muss keine beiträge bezahlen und kann somit auch kein beitragskonto eröffnen. auch mit 100% schwerbehinderung bekommt man keine befreiung und auch keine ermäßigung.

wenn der junge mit 18 also ausziehen würde und eine eigene wohnung hat, kann er einen antrag auf ermäßigung stellen. ihr bekommt aber keine, es sei denn ihr bezieht selbst soziale leistungen wie alg2 oder grundsicherung etc.

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nein, wenn keine entscheidung gerichtlich betreffend das sorgerecht getroffen haben, dann haben deine eltern beide das sorgerecht. sollte es im scheidungsverfahren anders geregelt worden sein, dann gibt es einen beschluss in dem steht das deine mutter alleiniges sorgerecht hat.

vater ist derjenige der die vaterschaft anerkannt hat oder zum zeitpunkt der geburt mit deiner mutter verheiratet war. einen anderen vater hast du nicht und für eine anfechtung ist es wohl zu spät.

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natürlich kannst du kindergeld beantragen, dass wird dir dann 1 zu 1 vom bedarf deines alg2 wieder abgezogen.

du kannst einen nebenjob eingehen. dann wird dir nach abzug der freibeträge nur ein teil angerechnet, aber du hättest mehr.

weiterhin hättest du auch bei vollbezug bafög nicht mehr geld als dato.

wenn dir das alg2 nicht reicht, dann musst du zu deinen eltern zurückziehen. wäre ja auch viel günstiger.

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Warum hat sie das Kind nach Kanada gebracht? Wieso hängt sie dort mit ihm fest? Der Vater des Kindes hält sie nicht fest, aber wie es scheint das Kind?

In Familienrechtssachen greift oft keine Rechtsschutzversicherung. Wenn sie kein Geld mehr hat, wirst du einen Kredit aufnehmen müssen. Über so große Strecken um Unterhalt zu streiten, ist meist sinnfrei, da es sich selten durchsetzen lässt und selbst wenn, wird selten durchsetzbar sein zu pfänden, wenn die andere Partei nicht zahlen will.

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mach dich fertig und stell die tasse solange auf den balkon ab. oder einfach früher einschenken^^

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Du musst prüfen lassen ob das was du gelernt hast ausreicht um in Deutschland die Anerkennung als Erzieherin zu bekommen. Es gibt keinen Erzieher für Kleinkinder - da die Gruppen von 0-6 in der Regel gemischt sind und ein Erzieher Kinder von 0-27 betreuen kann mit seiner Ausbildung.

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1. es ist ein behördlicher bescheid - somit ist auch keine umsatzsteuer enthalten. logisch, denn der beitrag ist eine abgabe.

2. nö

3....bis unendlich. zahl deine beiträge und stell keine dummen fragen. sie sind sinnfrei. der beitragsservice ist die einzugstelle des rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten. vielleicht stellst du mal hochwertige fragen, dann könnte man dich auch ernst nehmen. lass die alten und längst überholten hüte hängen.

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es ist dumm. sie bekommt in der klassenarbeit eine 6. und den tag unentschuldigt. sollten arbeiten, hausaufgaben oder  ähnliches angefallen sein, bekommt sie auch dort 6en.

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wenn sie kein bafög beziehen, müssen sie grundsätzlich den rundfunkbeitrag für die gemeinsame whg bezahlen. natürlich nur einer von beiden und nicht beide. sollten sie bafögähnliche leistungen beziehen und aus dem europäischen ausland kommen, können sie mit beilage ihrer unterlagen in kopie einen antrag auf befreiung stellen.

unter umständen kann man auch prüfen lassen über einen härtefallantrag, ob sie aufgrund zu niedrigen einkommens befreit werden können.

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Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat mit der Mutter, dann kann er tatsächlich bestimmen, dass er die Fotos postet wie er lustig ist. Dagegen kann die Km nicht viel tun.

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Wenn die Mutter dies nicht will, dann wird er das auf normalen Wege auch nicht erhalten. In dem Falle wird er die Klärung gerichtlich erzwingen müssen. Im besten Fall wäre es also, er trennt sich, zieht aus und beantragt dann das gemeinsame Sorgerecht beim Gericht. Dort wird er es auch erhalten.

Weiterhin sollte er das Umgangsrecht klären für das gemeinsame Kind.

In der Regel dauert es einige Wochen bis der Antrag bei Gericht verhandelt wird. Wenn die Mutter nichts cleveres vorzubringen hat, außer sie wüßte nciht was er mit dem GSR soll, dann steht dem auch nichts im Wege. Es steht ihm einfach zu.

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Man schickt dir Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Lies deine Post, dann weißt du auch warum dir das zugesandt wird. Jedenfalls nicht ohne Grund.

Problem ist das es seit geraumer Zeit Probleme mit der Mail-Adresse gibt. Schicke also deine Fragen u. Briefe mit der Post ab. Wenn du magst, gerne auch per Einschreiben. Rechne allerdings damit, dass es 4-6 Wochen dauern kann, bis du eine Antwort erhältst. Täglich flattern tausende Briefe, Mails und Einschreiben ein. Die möchten auch beantwortet werden.

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Du hast die Pflicht sicherzustellen, dass der Beitrag jeden Monat pünktlich gezahlt wird. Wo du dich gerade aufhältst ist dem Beitragsservice völlig Wumpe.

Wenn du genaue Informationen möchtest, dann musst du dort anrufen. Der Beitragsservice hat keinerlei Interesse daran wie du deine Post sichtest, es ist deine Pflicht sicherzustellen, dass du deine Angelegenheiten selbst erledigst.

Wenn du also niemanden erreichen kannst, musst du nach Deutschland fahren und die Dinge vor Ort klären.

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Die Tochter ist in Ausbildung und fällt aus dem Alg2 raus. Somit bekommt die  Mutter nur noch ihren Regelsatz und ihren Mietanteil. Den anderen Teil der Miete muss die Tochter an die Mutter bezahlen zuzüglich Strom, Wasser, Lebensmittel etc.

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Hier sind verschiedene Baustellen. Die müsste dein Sohn gesondert angehen. Wennd die Freundin verweigert Papiere herauszugeben, dann sollte er einen Anwalt involvieren und diese Papiere herausklagen, wenn nötig einklagen. Selbiges gilt für sein Kleinkraftrad etc. Das sind Sachen die er über Anwalt, unter Umständen auch Polizei klären muss.

Das Umgangsrecht ist eine andere Baustelle. Hier kann er eine Umgangsvereinbarung einfordern:

- 2-3 Nachmittage die Woche mit einer Übernachtung

- jedes zweite Wochenende von Fr-So

- hälftige Ferien und Feiertage

- drei Wochen Sommerurlaub.

Das in zweifacher Ausführung der KM zuschicken und mit Bitte um Unterschrift mit Zusendung eines Exemplares an den Kindesvater. Sollte nichts zurückkommen bspweise Terminänderungen, dann gilt Umgang als vereinbart ab Tag xy- Frist 7 Tage.

Sollte sie den Umgang verweigern, dann sollte er den Umgang einklagen im Eilverfahren und bei weiterer Weigerung die Km mit Ordnungsgeldern ersatzweise Haft beschweren bis hin zur Androhung das Sorgerecht entziehen zu lassen.

Wie ist das Sorgerecht geklärt? Auch hier sollte er dringend darüber nachdenken das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, wenn nötig ebenfalls gerichtlich einzuklagen. Auch das sollte er bei einem Anwalt für Familienrecht abklären. Der hilft ihm sicher weiter und wird ihm sagen in welcher Reihenfolge die Forderungen gestellt werden sollten. Meistens erst Umgang und wenn der läuft und durchgesetzt ist, dass gemeinsame Sorgerecht.

Für deinen Sohn gilt: nie die Km schlecht machen, immer vom gemeinsamen Kind reden, Umgang und Vater-Kind-Bindung entsprechen dem Kindeswohl und sind wichtig für das Kind, das Wohl des Kindes ist deinem Sohn unglaublich wichtig etc. ...lasst die Km die dreckige Wäsche waschen und sich zum Klops machen.

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