Ich denke Bundeswehrsoldaten weil...

Statistisch gesehen ist das Risiko einen Dienstunfall als freiwilliger Feuerwehrmann zu erleiden relativ gering. Die Mitgliedschaft in einer FFW ist beispielsweise bei Berufsunfähigkeits- bzw. Lebensversicherungen kein Grund, einen Risikiozuschlag zu erheben.

Soldaten leben eindeutig gefährlicher.

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Ich verstehe nur nicht, was diese Geschichtsfrage im Hydrauliforum zu suchen hat.

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Die öffentlichen (freiwilligen) Feuerwehren sind in der Regel eine Abteilung beim Amt für öffentliche Ordnung der jeweiligen Kommune bzw. in größeren Kommunen ein eigenes Amt. Sie verfügen somit nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies gilt entsprechend für die jeweiligen Einheiten einer Feuerwehr.

Die freiwilligen Löschgruppen nehmen meist ähnlich einem Verein am dörflichen Vereinsleben teilt. Wenn die Einheiten in diesem Zuge Rechtsgeschäfte tätigen wollen, geht dies nur wenn ein oder mehrere Mitglieder dies als Privatpersonen machen, allerdings birgt dies neben dem nötigen Vertrauen Risiken z.B. bei steuerpflichtigen Einnahmen, die dann den einzelnen privatrechtlich handelnden Personen zugerecht werden.

Ein gangbarer Weg ist die Gründung eines Feuerwehrfördervereins mit gemeinnützigen Satzungszwecken (z.B. Förderung des Feuerschutzes, Förderung der Kameradschaft, Förderung der Ausbildung, Förderung des Brandschutzaufklärung, Jugendarbeit). Dieser Verein kann dann dem Vereinszweck entsprechende Rechtsgeschäfte tätigen. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, wird der Verein von bestimmten Steuern befreit, ausserdem können Spenden für gemeinnützige Zwecke akquiriert werden, die für die Spender steuerlich absetzbar sind.

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Da in der Bauordnung die Durchfahrtshöhen und -breiten und die Anforderungen an die Aufstellflächen (Traglast, Abstände, usw.) auf die normierten Drehleitern abgestimmt sind, würde ich die Drehleiter in jedem Fall vorziehen. Selbst wenn eine Kommune die Anforderungen an neue Gebäude an den Gelenkmast der Feuerwehr anpasst, haben die bestehenden Bauten Bestandsschutz und wer weiss, ob es in der nächsten oder übernächsten Fahrzeuggeneration noch einen Mast mit den gleichen Maßen und Leistungsdaten gibt.

Bei überörtlicher Hilfeleistung weiss der anfordernde Einsatzleiter in jedem Fall was er bekommt, wenn er eine DL bestellt.

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Für den Fall, daß in Eurer Feuerwehr nicht mehr genug Freiwillige zur Verfügung stünden um den Grundschutz sicherzustellen, könnte die Kommune eine Pflichtfeuerwehr ausrufen. D.h. alle geeigneten/tauglichen Bürger könnten zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden. In dem Fall wärst Du mit Deiner feuerwehrtechnischen Ausbildung natürlich bei der Auswahl der Kandidaten ganz vorne mit dabei.

In List auf der Insel Sylt ist das 2005 beispielsweise passiert.

Ansonsten dürfte die Chance, daß Vater Staat Dich nochmal ruft gegen Null gehen.

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  1. Um den Volumenstrom - sprich die Geschwindigkeit - zu einem Verbraucher (Hydraulikmotor oder Zylinder) zu regeln. Das Stromregelventil funktioniert im Gegensatz zum Drosselventil druckunabhängig; auch bei schwankenden Drücken bleibt der Volumenstrom konstant.

Der Rest ist schon beantwortet.

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Es kommt auf den Topf an. Bei emaillierten Töpfen bekommt man die Reste nicht ab, ohne die Beschichtung zu beschädigen.

Bei einem Edelstahltopf habe ich angebackene Reste unter dem Boden schon mal mit dem Ceranfeld-Schaber abgekratzt. Dabei die Klinge möglichst flach ansetzen und ziehen; wenn Du schiebst haust Du Dir Kratzer in die Topfsohle.

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Ihr solltet Euch schnellstmöglich Euren Eltern offenbaren und mit diesen zusammen Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen, um Wind aus der Sache zu nehmen. Wenn die Sache erst einmal bei der Polizei ist, wird es ernst.

Brandstiftung ist eine schwere Straftat, die bei Erwachsenen selbst in minderschweren Fällen mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird.

Wenn Ihr die Angelegenheit mit der Schulleitung ohne Polizei klären könnt seid Ihr besser bedient.

Lies' mal unter diesem Link nach: http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=165

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Ich bin mit 30 eher zufällig bei der freiwilligen Feuerwehr gelandet, weil meine damalige Freundin dort ein Rettungswachenpraktikum auf der hauptamtlichen Wache gemacht hat.

Nachdem ich sie 3 x zum Übungsdienst gebracht habe, hat man mich beim 4. Mal in geliehene Klamotten gesteckt und zum üben mitgenommen - eine Woche später habe ich den Aufnahmeantrag unterschrieben; das ist jetzt 14 Jahre her.

Auch wenn Du noch keine Jugendfeuerwehrerfahrung hast - mit 18 oder 19 fängt der Spass erst an. Ein späterer Eintritt ist auch kein Problem.

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Es kommt auf das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung an. Im Rahmen der G26.3 wird auch ein Lungenfunktionstest gemacht, anhand dessen der Arzt den Schweregrad des Asthmas erkennen kann.

Bei Berufsfeuerwehrleuten sind die Kriterien allerdings strenger als bei ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, da es dort auch um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht. Ggf. bist Du mit leichtem Asthma zwar atemschutztauglich, die Beamtenlaufbahn bleibt Dir aber verwehrt - also nix mit Berufsfeuerwehr.

Wenn Du die formalen Voraussetzungen (Schulabschluss, förderliche Berufsausbildung, bestandener Einstellungstest) erfüllst, lass es auf die ärztliche Untersuchung ankommen, dann weisst Du wo Du stehst.

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  1. Der Anrufer hat aus Sorge über den gesundheitlichen Zustand seines Freundes - also im guten Glauben - gehandelt. Eine vorsätzliche, missbräuchliche Alarmierung liegt also nicht vor. Eine Zahlungspficht des Anrufes besteht somit nicht.

  2. Der Patient hat, auch wenn er nicht transportiert wurde, die Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch genommen. Es ist unerheblich, ob er selbst angerufen oder jemand anderes. Da er selbst nicht zum Anruf in der Lage war, ist von seinem mutmaßlichen Willen auszugehen (Geschäftsführung ohne Auftrag).

  3. Die meisten Träger des Rettungsdienstes haben einen entsprechenden Passus in Ihrer Gebührenordnung, die auch für ein nicht benutztes Rettungsmittel eine Gebühr vorsieht. Zitat aus §2 Absatz 3 der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln:

"Gebühren werden auch erhoben: 1.für das bestellte Bereithalten eines Krankenkraftwagens (Rettungswagen oder Krankentransportwagen) ohne Benutzung oder einer Notärztin oder eines Not-arztes ohne Tätigwerden. (...)"

Wenn die RTW-Besatzung die persönlichen Daten des Patienten erhoben hat, wird i.d.R. auch eine Rechnung an diesen geschickt. Der Patient kann die Rechnung dann ggf. an seine Krankenversicherung einreichen. Bei Alkoholabusus machen einige Krankenversicherungen allerdings mittlerweile Probleme.

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Beim IdF in Münster. Für Feuerwehren aus NRW ist die Nutzung ausserhalb der Lehrgangszeiten des IdF nach Absprache und Voranmeldung möglich.

Fotos z.B. hier: http://www.loeschgruppe-lechenich.de/idf-muenster.63.de.html

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Die Sondersignalanlage muss nicht unbedingt entfernt werden. Wenn das Fahrzeug als historisch wertvoll eingestuft wird und eine H-Zulassung bekommt, kann die Sondersignalanlage ggf. am Fahrzeug verbleiben (bei Fahrten im Bereich der STVZO allerdings ohne Funktion).

Die H-Zulassung steht und fällt jedoch mit dem TÜV-Gutachten und dem Goodwill der Zulassungsstelle.

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Mittlerer Dienst: abgeschlossene Schulausbildung (mind. Hauptschulabschluss) und abgeschlossene Ausbildung eines dem Feuerwehrdienst dienlichen Berufes (i.d.R. Handwerk), ggf. Rettungsassitent, ich kenne auch eine Wehr die einen gelernten IT-Systemfachmann eingestellt hat.

Gehobener Dienst: abgeschlossenes FH-Studium Höherer Dienst : abgeschlossenes Hochschulstudium (jeweils Ingenieur oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung)

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Wie man in den Wald hineinruft...Mit Besonnenheit kommt man in den meisten Fällen weiter. Du solltest vielleicht noch mal das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen und Dich ggf. entschuldigen.

Es nutzt auch nichts sich in Verfolgungsphantasien alà "Dicke halten zusammen" zu verlieren.

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Feuerwehreinsätze (Brand oder techn. Hilfe) die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fahrzeugen stehen sind kostenpflichtig, da von diesen eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht. Zahlungpflichtig ist der Halter des Fahrzeuges. Die Kosten für den Einsatz muss die Haftpflicht übernehmen siehe Link: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV%20ZR%20325/05

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Ich fasse das ganze mal aus Sicht der Feuerwehr zusammen: -Grundsätzlich sind Tätigkeiten der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr kostenlos. Da von KFZ jedoch eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht sind damit verbundene Einsätze (ausgelaufene Betriebsstoffe) kostenpflichtig. -Es ist dabei unerheblich ob es sich um ehren- oder hauptamtliche Kräfte handelt; der Aufwand für Fahrzeuge und Material ist der Gemeinde entstanden, die Arbeitgeber der freiwilligen Kräfte erhalten deren Arbeitsausfall ersetzt. Ausserdem wird das Grós des Feuerschutzes vor allem auf dem Land noch immer von Freiwilligen sichergestellt. -Feuerwehren dürfen bzw. müssen zur akuten Gefahrenabwehr noch immer zu Ölspuren ausrücken; Gefahrenabwehr kann auch das sichern und absperren der Gefahrenstelle sein. Das Ölspuren mittlerweile nicht nur abgestreut sondern auch gereinigt werden müssen (inkl. fachgerechter Entsorgung von Bindemittel und Waschlösung) kommen dafür dann Fachfirmen zu Einsatz.

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