Die öffentlichen (freiwilligen) Feuerwehren sind in der Regel eine Abteilung beim Amt für öffentliche Ordnung der jeweiligen Kommune bzw. in größeren Kommunen ein eigenes Amt. Sie verfügen somit nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies gilt entsprechend für die jeweiligen Einheiten einer Feuerwehr.
Die freiwilligen Löschgruppen nehmen meist ähnlich einem Verein am dörflichen Vereinsleben teilt. Wenn die Einheiten in diesem Zuge Rechtsgeschäfte tätigen wollen, geht dies nur wenn ein oder mehrere Mitglieder dies als Privatpersonen machen, allerdings birgt dies neben dem nötigen Vertrauen Risiken z.B. bei steuerpflichtigen Einnahmen, die dann den einzelnen privatrechtlich handelnden Personen zugerecht werden.
Ein gangbarer Weg ist die Gründung eines Feuerwehrfördervereins mit gemeinnützigen Satzungszwecken (z.B. Förderung des Feuerschutzes, Förderung der Kameradschaft, Förderung der Ausbildung, Förderung des Brandschutzaufklärung, Jugendarbeit). Dieser Verein kann dann dem Vereinszweck entsprechende Rechtsgeschäfte tätigen. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, wird der Verein von bestimmten Steuern befreit, ausserdem können Spenden für gemeinnützige Zwecke akquiriert werden, die für die Spender steuerlich absetzbar sind.