Sollte kein Problem sein, da der Ausweis ja keine äußerlichen Kontaktstellen hat. ;-) Anonsten einfach aufs Meldeamt gehen und kurz testen lassen.
Grundsätzlich ist der Mietvertrag (§535 BGB) nach §550 BGB schriftlich zu schließen. Dann wäre dir das nicht passiert.
Es ist grundsätzlich möglich, dass die Parteien neben den schriftlich getroffenen Vereinbarungen weitere mündliche Abreden treffen. Im Streitfall ist die mündliche Abrede von derjenigen Partei vorzutragen und zu beweisen, die hieraus Rechte für sich herleiten will. Genau da liegt halt das Problem. Da ihr diejenigen seid, die auf ein Recht bestehen, müsst ihr auch nachweisen können, dass die Nebenabrede getroffen wurde.
Habt ihr den Mietvertrag denn unterschrieben?
Wenn ja, solltet ihr nachschauen, ob diese Nebenabrede mit im Vertrag seht. Wenn diese dort nicht drin steht hättet ihr besser nachlesen müssen.
Ist der Vertrag noch nicht unterschrieben habt ihr sowieso keine Chance. Dann gilt der Vertrag des Vermieters als neues Angebot an euch und ihr könnt es eben annehmen oder auch nicht.
Erst schonmal besten Dank für die Antworten!
Habe gesehen, dass am Verstärker der Stereo Ausgang, die übliche Rote und Weiße Färbung hat, jedoch steht hinter den zwei Chinch Buchsen eine 1 und eine 2. Kann es auch sein, dass der Verstärker einfach 2 Subwoofer vorsieht?
Wenn ja, kann ich ein stink normales Chinch Kabel (Rot-weiß) für den SW verwenden oder benötige ich extra ein Subwoofer Kabel?
Wie du schon selbst sagst, basiert alles auf freundschaftlicher Basis. Von daher keine Bedenken. Kommt es jedoch zu sexuellen Handlungen macht ihr euch strafbar.