Sollte kein Problem sein, da der Ausweis ja keine äußerlichen Kontaktstellen hat. ;-) Anonsten einfach aufs Meldeamt gehen und kurz testen lassen.

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Müdlicher Vertrag mit Vormieter/Bekannten

Hallo :-) Ich hoffe hier ist jemand der sich etwas mit müdlichen Verträgen auskennt vielleicht vertue ich mich auch und mein Fall ist gar kein Vetrag in dem Sinne.

Folgendes ist der Fall, vor ca. 3 Monaten haben mein Freund und ich uns eine Wohnung von Bekannten angesehen, die auf Grund eines Hauskaufs ausziehen. Nach der ersten Absprache unter 8 Augen (Vormieterpaar & wir) , dass der in der Wohnung vorhandene Tisch mit Bänken, die Mikrowelle sowie Rollos auch in der Wohnung bleiben - kostenfrei - gab es eine weiteres Treffen mit unseren Eltern wo dies nochmals betont worden ist. Also haben wir vier Zeugen die beweisen können, dass diese Aussagen getätigt wurden. Es wurden noch viele andere Dinge vereinbart aber dann würde ich hier einen Roman schreiben müssen, was ich ja eh schon tuhe, deswegen belasse ich es bei der einen Sache. Am Tag unseres Einzugs mussten wir feststellen, dass nichts der vereinvbarten Dinge in der Wohnung geblieben ist. Natürlich hatten wir uns auf das Gegenteil eingestellt und keinen Ersatz gekauft. Habe ich ein Recht darauf dass ich diese Dinge zurück bekommen könnte? Ich weiß das sind alles keine überlebenswichtigen Dinge die man nich nachkaufen könnte aber im zusammen hang mit "diesen Personen" sind entliche Absprachen nicht eingehalten worden dass ich stink sauer bin und mich das rechtlich jetzt einfach interessiert.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und sorry für den langen Text.

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Grundsätzlich ist der Mietvertrag (§535 BGB) nach §550 BGB schriftlich zu schließen. Dann wäre dir das nicht passiert.

Es ist grundsätzlich möglich, dass die Parteien neben den schriftlich getroffenen Vereinbarungen weitere mündliche Abreden treffen. Im Streitfall ist die mündliche Abrede von derjenigen Partei vorzutragen und zu beweisen, die hieraus Rechte für sich herleiten will. Genau da liegt halt das Problem. Da ihr diejenigen seid, die auf ein Recht bestehen, müsst ihr auch nachweisen können, dass die Nebenabrede getroffen wurde.

Habt ihr den Mietvertrag denn unterschrieben?

Wenn ja, solltet ihr nachschauen, ob diese Nebenabrede mit im Vertrag seht. Wenn diese dort nicht drin steht hättet ihr besser nachlesen müssen.

Ist der Vertrag noch nicht unterschrieben habt ihr sowieso keine Chance. Dann gilt der Vertrag des Vermieters als neues Angebot an euch und ihr könnt es eben annehmen oder auch nicht.

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Erst schonmal besten Dank für die Antworten!

Habe gesehen, dass am Verstärker der Stereo Ausgang, die übliche Rote und Weiße Färbung hat, jedoch steht hinter den zwei Chinch Buchsen eine 1 und eine 2. Kann es auch sein, dass der Verstärker einfach 2 Subwoofer vorsieht?

Wenn ja, kann ich ein stink normales Chinch Kabel (Rot-weiß) für den SW verwenden oder benötige ich extra ein Subwoofer Kabel?

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