Hallo !!!!
Das ist nur Wortklauberei. BG und HG ist in der Berechnung des Hartz 4 egal. Kommt auf das gleiche heraus.
Hallo !!!!
Das ist nur Wortklauberei. BG und HG ist in der Berechnung des Hartz 4 egal. Kommt auf das gleiche heraus.
Wie geschrieben, nur alle ausgaben die deine Eltern für die Wohnung ausgeben.
Du bist nicht verpflichtet für deine Eltern und Bruder auf zu kommen.
Die Auskunft darf sich nur auf Miete plus Nebenkosten ,( Strom und Heizung) und so weiter. Bilde mit deinen Mitbewohnern eine WG. dann werden alle nachweise deiner Mitbewohner hinfällig, da du ab sofort ein teil der Wohnungsunkosten tragen must.
Ja!
Er wird einen Antrag stellen müssen. Alles weitere erfährt er auf dem Amt. Da wird er als WG. in der Wohnung geführt.
MfG
Guenni
War 5 Jahre Hausmeister und habe viel von den Mietern erfahren. Habe auch schnell und unbürokratisch geholfen, wenn ich konnte. Andernfalls habe auch die Hausverwaltung verständigt. Dadurch habe ich viel mitbekommen was im Haus so vorgeht. Haben im Hause einen Mieter, der schon 2 Mieter in seinen betrunken zustand zusammengeschlagen hat. Jetzt aber nimmt er mich ins Korn. Musste mich auf übelster weise beleidigen lassen. Als er fertig war sagte ihm nur selber. Darauf rastete er völlig aus so das ich in meine Wohnung verschwand. Am nächste Tag rief ich die Hausverwaltung und wollte Ihr den Vorfall melden. Diese sagte mir es ist schön das ich auch die Gegenseite höre aber dann wirst du wohl gekündigt werden Wieder ein Tag später war die Hauseigentümerin bei mir und sagte das selbe mit der Begründung ich wäre immer dabei, und da würde ich wohl gekündigt. Noch ist die Kündigung nicht da. Aber darf er das?