Mir sind die anderen schon zu alt für den Posten,sie ist jung und dynamisch und fürs Klima muß unbedingt was gemacht werden !
Wenn die Daten richtig sind schätze ich eine Erstattung von 230€
Unbedingt Gewerbe trotzdem abmelden, wenn keine Einnahmen dem Finanzamt schriftlich mitteilen mit der Steuernummer die auf dem Brief vom Finanzamt steht !
Quasi eine 0€ Meldung machen
Manchmal klappt es ?
warum muß man denn unbedingt von der GbR zur OHG wechseln ? welche Vorteile gäbe es da denn ?
meine Frage dazu wäre noch ist in 2012 durch den Verkauf ein Gewinn entstanden und wurde der versteuert ?
also ich würde keine 3/5 nehmen,da dann eine Nachzahlung entstehen kann ,welche Steuerklasse hatten Sie denn jetzt ? also egal welche Sie hatten würde ich erstmal lassen und falls eine Nachzahlung entsteht, dann bitte wechseln in 4/4 ,werden Sie zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert ? falls nein, brauchen Sie keine abgeben !
Hallo,also ich würde bzw. hätte vorher mit dem Handwerker gesprochen,denn wäre die ISTversteuerung bei ihm wäre er evtl. über eine Zahlung im Januar 2017 auch einverstanden,denn dadurch würde es dieses Jahr den Gewinn nicht erhöhen,also kommt es auf den Handwerker an ? wie hoch sind denn die tatsächlichen Lohnkosten überhaupt z.B. 6000,--Euro Lohnkosten und 4000,--Euro Material und bei einer Zahlung von 8000,--Euro in 2016 wäre es ja erfüllt,um den Teil abzusetzen ,der möglich wäre,also um genaueres zu schreiben bräuchte ich die genauen Zahlen und wichtig ist, das der Handwerker den Lohnkostenanteil auf der Rechnung bestätigt !
es hängt bei Arbeitnehmern auch von der Steuerklasse ab alleinstehend I/0 und VI also 2.Steuerkarte muß man abgeben und bei Verheiratet grundsätzlich Pflicht bei Steuerklasse III/0 und V/0,aber da würde ich eine Aufforderung abwarten ,dann muß man auf alle Fälle abgeben gearbeitet u.teils Kranken-oder Arbeitslosengeld bezogen hat ! Dann wenn man Nebeneinkünfte 410,--Euro im Jahr muß man abgeben !! es gibt schon bei vielen die Pflicht ?
was wäre denn wenn man einen Wohnwagen dort stehen hätte ? dann wäre es doch selbstgenutzt ?
garnicht sind steuerfrei,nur evtl. Ausschüttungen der Krankenkassen müssen bei den Sonderausgaben eingetragen werden,
wie gehts deinem Onkel ? mein Mann am 3.9.2012 auch festgestellt,Riesen OP allles rausgenommen 8 Wochen Krankenhaus 18 Kilo abgenommen,Ende November Chemo begonnen,hat gut angeschlagen,er hat 10Kilo wieder zugenommen,nächste Woche Termin zur Besprechung wie es weiter gehen soll,bis jetzt sieht es gut aus ,war dein Onkel vorher auch Diabetiker ?
also der Gewinn den der Steuerberater ermittelt hat wird durch zwei geteilt und das muss jeder Gesellschafter bei seiner Einkommensteuererklärung Anlage G Gewinn aus Gewerbebetrieb angeben und versteuern,dabei ist egal wieviel Privatentnahmen vom Geschäftskonto getätigt worden sind.Warum macht der Steuerberater denn keine Einkommensteuer für jeden Gesellschafter,was normalerweise üblich wäre ?. Bitte für 2011 eine Fristverlängerung beantragen,Begründung Gewiinn 2011 wurde noch nicht ermittelt. Einkommsteuer 2009 und 2010 bitte dringend abgeben,Mich wundert,dass Sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten haben.Kann es sein das für das Gewerbe ein anderes Finanzamt zuständig ist ? Wissen Sie denn wenigstens Ihre Steuernummer ?
das ist es ja gerade alle Pkws die in der Firma angemeldet sind da interessiert nichts ob privat noch ein Wagen läuft ? jedoch man kann doch nur "ein" Auto fahren ?
wenn man es als "Hausaufgabenbetreuung" deklariert ,kommt auf den Vertrag an ,kann man zweidrittel der Kosten max.bis zu 4000,- Euro pro Kind (bis 14 Jahre max.)und Jahr als Werbungskosten absetzen ! wichtig es muss per Überweisung erfolgen also bei einem Student der was bar erhalten hat geht garnichts.wichtig ist es müssen beide berufstätig sein.ist nur einer berufstätig kann man 20% max 600,- pro Jahr als haushaltsnahe Aufwendungen = Sonderausgaben
Man brauch die Einnahmen nur angeben unter freiberuflicher Tätigkeit und erst wenn es 1800,- Euro pro Jahr überschreitet !! gibt es extra was evtl. Tax 2009 erwerben da wäre auch EÜ drin usw.
übrigends wird ALG schon versteuert und über Progressionsvorbehalt desto mehr man im Jahr verdient hat desto höher wird die Progression und umso mehr muß man Steuern für das ALG abführen !!
Also ich würde sagen erster Job über 400,-- Euro, wenn die Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft abgeführt wurden sind,bleibt bei der EST unberührt, weiterer Job 400,00 müssen auf Steuerkarte abgerechnet werden angemeldet werden also Sozialversicherungspflichtig erst ab 15 Std. wöchentlich (400,- bis 800,-- Gleitzone) Steuern würden nur Steuerklasse V und VI anfallen die anderen bis 895,00€ mtl. keine Steuern !! sollte Sie natürlich unter 15 Std. die Woche arbeiten müssten Sie irgendwie krankenversichert sein !!
grundsätzlich muss er nicht ausser er hat Steuern bezahlt(damit man die zurück bekommt) das sieht man auf der LST Bescheinigung,denn meistens bekommt man diese alle zurück z.B. Fahrten zur Arbeit oder bei wechselnden Arbeitstellen kann man Mehraufwand für Verpflegung gelten machen,aber er bekommt nur was zurück wenn er auch welche bezahlt ? Erklärung müßte er auch abgeben falls er Zinseinkünfte über der jährlichen Pauschale hat,dann muß er auf alle Fälle abgeben ob Azubi oder nicht !!
Lohnsteuerhilfeverein kostet ja auch wieder wenn Sie einen Computer besitzen könne Sie sich doch die Sofware TAX2008 kaufen und damit könnte man von mehreren gleich die Steuererklärung machen zur Abgabe ist man nur verpflichtet wenn nicht nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben z.B. Renten und Zinseinkünfte über der Pauschale und wenn man teilweise unter Jahr Arbeitslosengeld bezogen hat aber warum Sie nur 15,- Euro zurück bekommen?? oder hatten Sie Bezüge aus ALG oder Krankengeld ?
Ja mann kann die Kosten absetzen 2/3 sogar bei den Werbungskosten,aber ob es sich rechnet ? wenn sie schon genügend Werbungskosten haben also über 920,- Euro Pauschale dann wirkt es sich gut aus ,aber der Verdienst von Ihnen ist entscheidend ob gut Steuern zurück aber wichtig Oma muß angemeldet werden bei der Bundesknappschaft und dahin muß man 30% vom Lohn abführen.wenn die Oma normale Rente hat dürfte es sich garnicht auswirken und soviel wie ich weiß braucht sie das nicht angeben solange unter 400,-Euro dann ist es eine Aushilfstätigkeit und der Arbeitgeber führt ja die Sozialabgaben an die Bundesknappschaft ab wichtig ist nur Geld muß überwiesen werden bei Bar Quittungen tun sie sich etwas schwer besser ist ÜW