Hallo ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag/Tierhaltung. Meine Vermieterin war bei Einzug nicht sehr begeistert über meine beiden Katzen, hat aber dies dann genehmigt. Auf dem Mietvertrag ist bei Tierhaltung der Vermerk "....nur Ihre beiden Katzen" angegeben.
Nun bekomme ich ein kleines Pflegekaterchen, das ein absoluter Notfall ist. Der Kleine ist blind und hat kaum eine Chance, vermittelt zu werden. Ich würrde ihn gerne zunächst als kurzzeitigen Pflegefall aufnehmen, aber ihn dann auch gerne "adoptieren".
Ein Nachbar, der meine Vermieterin seit langem kennt, ist sich sicher, dass diese dem vermutlich nicht zustimmen wird.
Meine Fragen nun: Wie sieht die REchtsgrundlage allgemein aus? Sind solche KLauseln rechtsgültig? Kann sie mir - auch wenn der Kleine jederzeit wieder zu einer anderen Pflegestelle gegeben werden kann - fristlos kündigen oder muss sie mir eine Frist setzen, in der der Kater weg muss?
DAs andere hoffe ich, dass ich das hier fragen darf - wenn ich mit meiner Vermieterin über diese dritte Katze rede - gibt es irgendwelche gute Ideen von Euch, wie ich sie überzeugen könnte?
Vielen Dank und herzliche Grüße