Genau: Das (Kalender-)Alter spielt eigentlich eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist, dass man auf der gleichen Wellenlänge funkt.

Wenn man sich weiterentwickeln will, ist es immer besser, sich nach älteren Freunden umzusehen als nach gleichaltrigen oder jüngeren.

Wobei aber auch "gesetzteres" Alter allein keinen Aussagewert hat. Es gibt Menschen, die auch jenseits der 40 das Altern und Reifen noch verweigern.

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Wie schon geschrieben hält das nur eine Stahlbetondecke aus. Außerdem muss die Last auf drei oder vier Punkte verteilt werden, die m. W. voneinander mindestens den 2,5fachen Abstand der Dübellänge haben sollten.

Ob es eine Stahlbetondecke ist kann man mit der Schlagbohrmaschine mit 6er Bohrer feststellen. Geht der Bohrer relativ leicht rein, wird es kritisch. Wenn der Bohrer sich nur mit größter Mühe und hohem Druck in die Decke hineinarbeitet, ist es Stahlbeton und dann hält das auch - und man sollte für die Dübellöcher besser einen Bohrhammer nehmen.

Keine Kunststoffdübel verwenden, nur Schwerlastdübel aus Metall.

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Nein. Wahrscheinlich ist die Belastung in der Flächenmitte des Flachdaches zu groß. Liegt die Last der Wintergartenwände denn über den Außenwänden des Anbuas oder stehen die Wände irgendwo mittendrin? Welche Dachkonstruktion hat denn das Flachdach - Beton-Filigrandecke? Welche Stärke?

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Ich habe einen T4 Multivan Generation. Der Schlafpatz ist sehr komfortabel und in Minutenschnelle hergerichtet. Im Bus essen geht dank des Klapptisches auch gut. Sehr funktionale Inneneinreichtung mit Steckdosen (z.B. für Kühlbox) an den richtigen Stellen. Stauraum unter dem Bett von der Heckklappe aus zugänglich. Einen Innenöffner kann man an der Heckklappe leicht nachrüsten. Als Extra gibt es für den T4 auch anknöpfbare Innengardinen (habe ich leider nicht). Die Autos sind leider sehr gesucht und in gutem Zustand/guter Ausstattung recht teuer, versprechen aber auch guten Werterhalt. Ist mein zweiter T4 - unbedingt Teilkasko abschließen!

Den California hatte mal ein Kumpel von mir für einige Urlaubsreisen. Das ist ja schon ein Camper mit Küche etc., der ist dann nochmal um einiges teurer. Je mehr Ausstattung, um so schwerer wird er, und damit weniger alltagstauglich.

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Mit Bedingter Formatierung kannst Du keine Inhalte in die Zelle schreiben, nur Formate. Wenn ich Deine Intention richtig begriffen habe wäre mein Vorschlag folgender:

Du fügst links von A eine weitere Spalte ein und ziehst sie auf 0,33pt Breite, =neue Spalte A

Die Formel verschiebst Du dann von der jetzigen Spalte B in Spalte A.

Die Formel schreibst Du so um, dass vor den Feiertagsnamen noch zwei Leerzeichen gehängt werden.

Jetzt sieht es so aus, als würde der Text in Spalte B stehen. Tut er aber nicht. Du kannst also in Spalte B munter etwas eintragen und der Feiertagsausweis gelingt bei Jahreswechsel trotzdem. Wenn das am Ziel vorbei geht, gib mir bitte einen Hinweis, was noch zu berücksichtigen wäre oder anders gemeint ist. Spalte A kannst Du auch noch gegen unbeabsichtigte Eingabe sperren.

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§181 = Selbstkontrahierungsverbot. Die Befreiung bedeutet, dass Du als Bevollmächtigter von X in dessen Namen auch Geschäfte mit Dir selbst/persönlich als Gegenpart machen darfst.

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Eine MFG kannst Du gründen wo und wie Du Lust hast. Bei einem MC solltest Du Dich vorher mit dem Kodex der MC-Szene beschäftigen. Die benachbarten MCs zu fragen gehört auch zur "guten Sitte". Der Wikipedia-Eintrag hilft nicht wirklich weiter, das ist alles ein bisschen zahm dargestellt. Die Biker-Union hat früher die Funktion eines MC-Dachverbandes gehabt, hat aber ihre Ausrichtung vor einigen Jahren geändert. Insofern ist vor allem das regionale Gefüge zu beachten.

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Korsage ist da kontraproduktiv. Sie läßt die stützende Muskulatur - auch des Rückens! -schwächer werden und dann wird alles nur noch schlimmer. Geeignetes Fitnesstraining ist die richtige Lösung.

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Rechnung 1 und 3 ist "kumuliert", auch nimmt man das Kürzel YTD (year-to-date) für einen aufgelaufenen Jahreswert. Rechnung 2 nennen wir (bei meinem Brötchengeber) im Verhältnis zur Rechnung 1 "Aufriss". Die Werte der Rechnung 2 nebeneinander gestellt sind Anfang eines "Zeitreihenvergleiches". Hoffe die Frage war so gemeint und das hilft!?

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Betrachte mal das Kräftedreieck Zentrifugalkraft und Gravitationskraft. Die Vektoren beginnen am Gelenkpunkt (oberen Drehpunkt) der Aufhängung. Je höher die Drehzahl und Fliehkraft, um so mehr verschiebt sich der Endpunkt der Vektorensumme nach oben.

Bin schon 'ne Weile raus aus dem Thema, hoffentlich habe ich das richtig ausgedrückt.

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Formel in Spalte G:

=WENN(ISTNV(SVERWEIS(Bn;I:I;1;));"";"ja")

wobei n die jeweile Zeilennummer des Eintrags in Spalte B und G darstellt.

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Eigentümergemeinschaft verweigert Baumfällung

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Meine Mutter wohnt als Mieterin in einer Eigentümergemeinschaft. Als Mieterin im EG hat sie das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, allerdings darf jede bauliche Veränderung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden. Seit vier Jahren sollen die Bäume im Garten beschnitten werden, bisher hat sich aber nichts getan. Beim letzten starken Sturm sind etliche Äste abgebrochen und haben großen Schaden angerichtet. Die Eigentümer, bis auf die Vermieter meiner Mutter, kümmert das wenig. Sie wollen den Grünblick haben und zeigen keinerlei Verständnis für die Situation meiner Mutter. Ein Baum im Garten ist besonders brüchig und es besteht jederzeit das Risiko das Äste abbrechen.

Jetzt war ich mit meiner Mutter beim städtischen Gartenamt, da weder die Eigentümer noch die Verwaltung sich darum kümmern, und haben uns beraten lassen. Der Gartenambeauftragte hat sich den Schaden angesehen und den Baum begutachtet. Laut seiner Beurteilung dürfte ein solcher Baum (Weide) gar nicht im Garten stehen, da es ein Baum ist, bei dem immer wieder Äste abbrechen werden. Zudem ist die Baumkrone dermassen geneigt, dass sie beim nächsten Sturm jederzeit abbrechen kann. Ohne großen Aufwand hat uns der Mann von Gartenamt eine Genehmigung für die Fällung des Baumes ausgestellt.

Man beachte: Wir haben uns nur beraten lassen, das der Baum raus soll, kam von dem Mann vom Gartenamt. Meine Mutter hat das an die Vermieterin weiter gegeben und die hat mit einem der Eigentümer gesprochen. Dieser ist wutentbrannt (er kann sich nicht zusammenreissen) zu meiner Mutter gegangen und hat sich angepflaumt, was das soll, warum sie zum Gartenamt gegangen ist, was hätten die mit einem Privatgrundstück am Hut bla,bla,bla... der Baum würde nur über seine Leiche gefällt werden. Meine Mutter war total entsetzt und hat gesagt, daß sie sich informiert hätte wieviel der Baum zugeschnitten werden darf - vor 4 Jahren wurden nur 15% der Baumkrone geschnitten. Das ist mittlerweile überwuchert und längst überfällig. Es waren auch schon Gärtner da, aber die hatten keine Ahnung. Lange Rede kurzer Schwanz.

Die Genehmigung ist raus, aber die Eigentümergemeinschaft muss dem Zustimmen. Vorher passiert nichts. Meine Frage, kann man dagegen vorgehen, wenn der Baum eine Gefahr darstellt? Vor vier Jahren sind bei leichten Windböen etliche Äste runtergestürzt, unter anderem ein ziemlich großer Ast, der Sachschaden verursacht hat. Und dieses Jahr, wie weiter oben erwähnt, beim Sturm ebenfalls. Meine Mutter ist ziemlich fertig wegen der ganzen Sache. Zudem beschädigen die Wurzeln bereits die Mauern der Nachbargrundstücke. Ich habe den Eindruck, diese Nachbarn unternehmen erst etwas, wenn denen der Baum auf den Kopf knalt.

Würde mich über Rat freuen. Gerichtsverhandlung deswegen wollen wir nicht. Ich hoffe man kann das friedlich lösen.

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Der Eigentümer verweigert die gebotene ordnungsgemäße Instandhaltung, wenn er Bäume so hoch wachsen lässt, das von Ihnen eine Gefahr ausgeht. Dann wäre erst mal über Mietminderung zu sprechen. Als nächster Schritt scheint eine gerichtliche Klärung bei einem derart vernagelten Vermieter kaum vermeidbar. Würde sich der lokale Schiedsmann der Sache evtl. annehmen?

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Sorry wenn ich das so hart schreibe, aber: Das Leben ist kein Wunschkonzert! Du wirst Dich nach ausreichender Recherche für einen Ausbildungsgang entscheiden müssen. Irgend etwas, das einem da nicht zusagt, gibt es immer. Mit Minijobs hältst Du vielleicht ein, zwei Jahre durch, aber dann muss was Richtiges kommen, und je später Du Dich entscheidest, um so unwahrscheinlicher wird Deine Einstellung - egal wie charmant Du Dich bewirbst.

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Habt Ihr da etwas schriftlich vereinbart, z.B. per Mail? Grundsätzlich zieht hier §31 UrhG, das heißt Ihr müsst festlegen, welche Nutzungsart Du für die 15,- EUR zulässt. Das Urheberrecht für das Werk bleibt aber bei Dir! Du kannst also nach UrhG immer noch bestimmen, welche Nutzungsart Du zulässt (Website) und welche nicht (Merchandising). Etwas anderes gälte nur, wenn Du als unselbständiger Arbeitnehmer für den jetzigen Nutzer im Rahmen Deiner Anstellung gewirkt hättest.

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Das nannte sich mal push to talk (PTT oder PoC), wurde von der Telekom auch in D eingeführt, aber mangels Nachfrage wieder eingestellt. M. W. gibt es derzeit keinen Provider, der das auf Basis der Telefonie noch anbietet. Auch die WhatsApp-Variante von PTT läuft jetzt über das Datennetz.

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Unterdruckgesteuerter Benzinhahn?

Es kann sein, dass das Schwimmernadelventil hängt, z. B. weil ein kleiner Span oder ein Sandkörnchen im Dichtsitz klemmt. Dann läuft der Vergaser im Stand langsam immer voller und das Gemisch überfettet. Kann man mit etwas Geschick und Fingerspitzengefühl selbst beheben.

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Das kannst/musst Du mit dem örtlich zuständigen Standesbeamten klären. Der hat zwar einen Ermessenspielraum, aber die Hürden hängen in D aufgrund von Verordnungen und Durchführungsbestimmungen sehr hoch. Was den Nachnamen betrifft sehe ich die Chancen noch als gut an, was den Vornamen betrifft allerdings nicht.

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Kommt mir irgendwie bekannt vor... (Mutter) Rein rechtlich ist das für Deinen Vater erstmal gelaufen, es sei denn, er kann seinen eigenen Unterhalt nicht mehr bestreiten (§528 BGB - bedingtes Rückforderungsrecht). Natürlich ist das schwer zu verweigern, aber so grenzt es ja schon an emotionale Erpressung. Hätte er mal vorher klären sollen.

Bei Gewährung eines Wohnrechtes wäre wichtig zu klären, dass sich das Recht nur auf einen bestimmten abgetrennten Teil des Hauses (z. B. Einliegerwohnung) bezieht. Sonst könnte er Euch nämlich tatsächlich rausschmeißen. Auch die Rangfolge der Rechte im Grundbuch (gegenüber der Finanzierungsgrundschuld) ist ein Problem. Miteigentum würde ich auf keinen Fall einräumen - dann wärt Ihr nicht mehr allein über das Haus und Grundstück entscheidungsfähig. Zu bedenken ist auch, dass ein alter Mensch irgendwann Pflege braucht und dann nutzt ihm das Wohnrecht allein nichts - schlimmstenfalls wird Euer Haus dann zu 90% zum Pflegeheim.

Bei mir war es so, dass die Mutter kurz nach der Schenkung pflegebedürftig, bald darauf krank mit Zügen von Demenz wurde und nach knapp neun Jahren das Geld zurück haben wollte. "Zum Glück" kam dann Geschäftsunfähigkeit dazwischen. Ein bitteres trauriges Kapitel. Nur mal so als Beispiel aus der Praxis.

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