Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Meine Mutter wohnt als Mieterin in einer Eigentümergemeinschaft. Als Mieterin im EG hat sie das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, allerdings darf jede bauliche Veränderung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden. Seit vier Jahren sollen die Bäume im Garten beschnitten werden, bisher hat sich aber nichts getan. Beim letzten starken Sturm sind etliche Äste abgebrochen und haben großen Schaden angerichtet. Die Eigentümer, bis auf die Vermieter meiner Mutter, kümmert das wenig. Sie wollen den Grünblick haben und zeigen keinerlei Verständnis für die Situation meiner Mutter. Ein Baum im Garten ist besonders brüchig und es besteht jederzeit das Risiko das Äste abbrechen.
Jetzt war ich mit meiner Mutter beim städtischen Gartenamt, da weder die Eigentümer noch die Verwaltung sich darum kümmern, und haben uns beraten lassen. Der Gartenambeauftragte hat sich den Schaden angesehen und den Baum begutachtet. Laut seiner Beurteilung dürfte ein solcher Baum (Weide) gar nicht im Garten stehen, da es ein Baum ist, bei dem immer wieder Äste abbrechen werden. Zudem ist die Baumkrone dermassen geneigt, dass sie beim nächsten Sturm jederzeit abbrechen kann. Ohne großen Aufwand hat uns der Mann von Gartenamt eine Genehmigung für die Fällung des Baumes ausgestellt.
Man beachte: Wir haben uns nur beraten lassen, das der Baum raus soll, kam von dem Mann vom Gartenamt. Meine Mutter hat das an die Vermieterin weiter gegeben und die hat mit einem der Eigentümer gesprochen. Dieser ist wutentbrannt (er kann sich nicht zusammenreissen) zu meiner Mutter gegangen und hat sich angepflaumt, was das soll, warum sie zum Gartenamt gegangen ist, was hätten die mit einem Privatgrundstück am Hut bla,bla,bla... der Baum würde nur über seine Leiche gefällt werden. Meine Mutter war total entsetzt und hat gesagt, daß sie sich informiert hätte wieviel der Baum zugeschnitten werden darf - vor 4 Jahren wurden nur 15% der Baumkrone geschnitten. Das ist mittlerweile überwuchert und längst überfällig. Es waren auch schon Gärtner da, aber die hatten keine Ahnung. Lange Rede kurzer Schwanz.
Die Genehmigung ist raus, aber die Eigentümergemeinschaft muss dem Zustimmen. Vorher passiert nichts. Meine Frage, kann man dagegen vorgehen, wenn der Baum eine Gefahr darstellt? Vor vier Jahren sind bei leichten Windböen etliche Äste runtergestürzt, unter anderem ein ziemlich großer Ast, der Sachschaden verursacht hat. Und dieses Jahr, wie weiter oben erwähnt, beim Sturm ebenfalls. Meine Mutter ist ziemlich fertig wegen der ganzen Sache. Zudem beschädigen die Wurzeln bereits die Mauern der Nachbargrundstücke. Ich habe den Eindruck, diese Nachbarn unternehmen erst etwas, wenn denen der Baum auf den Kopf knalt.
Würde mich über Rat freuen. Gerichtsverhandlung deswegen wollen wir nicht. Ich hoffe man kann das friedlich lösen.