einige Sachen darf man mit 14 machen, hält sich aber sehr in Grenzen...so wirklich "arbeiten" in dem Sinn darfst du erst mit 15! und das auch mit Einschränkungen ;)

HIER: Kinder ab 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:

Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
in privaten Haushalten:
- Babysitten
- Nachhilfeunterricht
- Einkaufen und Botengänge
 in landwirtschaftlichen Betrieben:
- Hilfe bei der Ernte
- Versorgung von Tieren

Aber nur:

höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden) täglich
an bis zu 5 Werktagen in der Woche
zwischen 8 und 18 Uhr
nicht vor oder während des Schulunterrichts.

Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.

"Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes."

Quelle: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/jugendarbeitsschutz/ferienarbeit/index.php

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IHK Abschlussprüfung vorziehen?

Hallo,

ich, 25 Jahre alt aus NRW, hab bereits eine Ausbildung (IHK) zum Fachlageristen, staatl. geprüfter Rettungssanitäter und habe ca. 1,3 Jahre Berufserfahrung als Vertriebsassistent einer Versicherungsgesellschaft. (Habe die FOR)

Zur Zeit mache ich die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann und möchte diese gerne um 12 Monate verkürzen.

Mein Problem ist folgendes:

Ich habe heute den Antrag gestellt und die Sachbearbeiterin sagte das 6 Monate kein Problem sind, bei 12 Monaten schon eher weil "Fachlagerist" zwar ein IHK Beruf ist aber nicht wirklich verwandt mit dem Beruf den ich jetzt ausübe.

Habe daraufhin bei einer anderen IHK (andere Stadt) angerufen, die mir z.B sagten das alle über 21 Jahre generell um 12 Monate vorziehen können ohne irgendwelche Voraussetzungen zu erfüllen - außer das Alter.

Normalerweise sollte ich doch zumindestens Anrecht haben auf FOR 6 Monate verkürzen und für die Ausbildung auch 6 Monate= 12? Oder FOR 6 und 6 weil ich über 21 Jahre bin.

Das Problem ist, das ich keine "EINDEUTIGE" Rechtssprechung oder §.

BBiG §7 / §8 Wobei §8 besagt: (3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung von Juni 2008:

http://www.bibb.de/dokumente/pdf/ha-empfehlung_129_ausbildungszeit.pdf

Dort steht auch z.B drin:

B.2 Abkürzungsgründe bei Vertragsabschluss gem. § 8 Abs. 1 S. 1 BBiG / § 27b Abs.1 S. 1 HwO

(1) Nachfolgende Gründe können zu einer Verkürzung in dem angegebenen Zeitrahmen führen: · Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss bis zu 6 Monate · Nachweis der Fachhochschulreife oder · allgemeine Hochschulreife oder · abgeschlossene Berufsausbildung bis zu 12 Monate (2) Im Einzelfall kann die Ausbildungszeit auch wegen eines Lebensalters von mehr als 21 Jahren um bis zu 12 Monaten verkürzt werden. (3) Darüber hinaus kann bei Nachweis einer einschlägigen beruflichen Grundbildung oder einschlägigen Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung im Berufsfeld diese angemessen berücksichtigt werden. (4) Bei Fortsetzung der Berufsausbildung in demselben Beruf kann die zurückgelegte Ausbildungszeit ganz oder teilweise für eine Kürzung berücksichtigt werden. (5) Soweit festgestellt wird, dass nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres bei einem Berufswechsel die Grundausbildung des Erstberufes im Wesentlichen identisch ist mit der Grundausbildung des neuen Ausbildungsberufes, so kann diese in vollem Umfang (12 Monate) berücksichtigt werden.

So was kann ich noch tun damit ich um 1 Jahr verkürzen kann? Ich finde nirgendswo im Gesetz das die vorherige Ausbildung unbedingt ähnlich sein muss und selbst wenn wäre ich ja auch über 21?

Scheinbar von IHK zu IHK unterschiedlich :((

PS: Hilfreichste Antwort wird ausgezeichnet!

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Also ich kann jetzt nur vom Speditionskaufmann sprechen, bei uns gab es Leute die auf 2 Jahre verkürzt haben, drunter geht nicht! Anfang des zweiten jahres konnte man sich kurzfristig auch noch fürs Verkürzen entscheiden!

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Das kommt ganz auf den Betrieb an, manche bezahlen nach Tarifvertrag, manche mehr manche weniger! bei uns in der Klasse liegt der Unterschied im Gehalt vom niedrigsten bis höchsten bei fast 200 €!

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