Hallo Gordon, das was du hier gerade geschildert hast, das mhaben mein Partner und ich auch vor einiger Zeit durch. Zumindest was das Jugendamt angeht. ... Es ist so, der kleine wohnt bei dir und deiner Freundin, solange es da keine Bedenken gibt, dass es deinem Sohn schlecht geht, wird er auch nicht so einfach aus seiner Umgebung gerissen. Zum anderen, was das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht... du kannst dir einen Termin beim Jugendamt holen, schilderst die Sachlage und dann müsste dir normalerweise gesagt werden, dass man es entweder alles über das Jugendamt laufen lässt, Besuche, Entscheidungen der zwei Partein (dir und deiner Ex) usw. ... dann werden, wenn du das Thema ansprichst, sie dir erklären wie es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht läuft. Es gibt einen Weg, da kümmert sich allein das Jugendamt darum. Da ist es dann nur wichtig, dass Termine eingehalten werden. Und wenn du schon sagst, dass er es deinerMeinung nach besser bei dir hat wegen vergangenen Dingen, dann solltest du da schon recht gute Chancen haben. Lass dich am besten erst beraten, bevor du einen anderen Weg gehst. Ich wünsche dir super viel Glück und drück euch dreien die Daumen, dass alles gut bleibt/wird. Viele liebe Grüße

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Geringfügiges Einkommen, ALG 2, Berechnung anscheinend falsch.Wer kann helfen?Wer kennt sich aus!?!

Hallo zusammen,

langsam werden wir hier "verrückt". Mein Partner geht einer Tätigkeit nach, verdient Netto unter 1000 Euro, daher beziehen wir zusätzlich ALG 2. Wir sind ein fünf Personen Haushalt.

Unsere Frage(n) nun, uns ist aufgefallen, dass nicht die komplette Miete übernommen wird. Ist das rechtens so? (gesamte Warmmiete:450 Euro, ARGE berechnet 380 Euro) Zum anderen scheint der Freibetrag bei meinem Partner falsch berechnet zu sein. (für den Monat Mai, was im Juni ausgezahlt wurde) Für den Monat Juni (was im Juli ausgezahlt wurde), scheint es genauso nicht zu stimmen. Nun haben wir beide jewahls ein Schreiben von der ARGE bekommen, in der steht, dass mein Partner ne gewisse Summe rückerstatten muss, sowie ich auch für unsere Kinder und mich selbst. Dazu kommt, dass er von seinem Arbeitgeber zusätzlich Fahrgeld bekommt, was (sowie es auf dem Lohnstreifen steht Steuerfrei ist), die ARGE jedoch berücksichtig von dem Fahrgeld 181 Euro, der Rest wird angerechnet. Ist das richtig? Als ich die gute Frau heute darauf ansprach (persönlich....wurde jedoch auf dem Flur geklärt....wie seriös ) sagte sie nur, dass sie ihre (die ARGE) eigenen km-Pauschale haben und aufgrund dessen sich diese Defferenz ergibt. Wie ist die km-Pauschale der ARGE? Er färt jeden Tag 100 km insgesamt. das macht 500km in der Woche, 2000 im Monat. Als ich von ihr einen Berechnungsbogen verlangt habe, sagte sie nur, dass es den nicht gibt bei einer Rückerstattung. Das ist doch nicht richtig oder? Ich muss doch einen "Bescheid" darüber bekommen! Zudem möchte ich einen Antrag auf Überprüfung des einen Bescheids der sich für den Mai/Juni ergibt stellen. Wie kann ich das am besten schreiben??Wie errechne ich den monatlichen Freibetrag für meinen Partner?

Ich wäre echt dankbar, wenn uns jemand helfen kann, der sich da doch recht gut auskennt. Bin euch im vorfeld schon sehr dankbar.

LG

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Anmerkung /Frage: gibt es noch den Fraibetrag nach §30 SGB2 ?

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hallo alle zusammen,

zum einen möchte ich euch für die vielen antworten danken. zum anderen, falls nocch eine antwort kommen sollte..... ich verweigere ih weder den kontakt zu den kindern noch würde ich es im nicht verweigern. es sind genauso seine kinder wie auch meine. die kinder sin die ganze zeit über mit ihm groß geworden. der papa ist ein teil von dem leben der kinder sowie die kinder in seinem eben. es ging mir nur um eine art absicherung. ob es so wie ich es dachte,teilweise dachte, auch stimmt. da immer weider von allen seiten hier etwas anderesgesagt wurde. also dankenoch malan alle.

lg leonie2007

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hey jupiter.... du hast geschrieben 13 jahre um 00.24 noch wach.... ich möchte dir ja keine angst machen oder so, aber genauso hat es bei mir auch angefangen....ritzen schlaflosigkeit heulkrämpfe den tag einfach nur irgendwie überstehen.... am ende wie gesagt wurde ich eingeliefert. ich glaube kaum damit deine angst nr aus dem hervorgerufen werden was du geschrieben hast. es wird sicher noch mehr dinge geben warum du so fertig bist. du glaubst deine eltern würden es nicht verstehen aber glaub mir, so werden es verstehen!!! du bist alles was sie haben und sie werden bestimmt nicht wollen wenn du irgendwann ganz unten bist...versuche es zumindestens mit ihnen zu reden, nicht nur mit deinen freuden, sie können dir zuhören und vielleicht ratschläge geben....aber in dem sinne wirklich helfen können sie dir nicht. VERSUCH ES!!!!

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wenn man das so liest könnt man denken das du ein gewisses alter hast... sorry nichts gegen dich.... aber ehrlich gesagt ein theapeut oder psychologe wäre da schon angebracht. ich weiß wovon du redest was das ritzen und die selbstmordgedanken angeht. aheb es selbst schon durch. hatte mit 14 ein nervenzusammenbruch und war 10 wochen in einer klinik. du solltest dir, wenn du es ernst meinst was du hier schreibst.... vielleicht doch hilfe holen.

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zum einen....wie alt ist das kind um das es geht?? bei mir war es so....meine vater hatte 1 jahr bevor ich 18 wurde das alleinige sorgerecht beantragt. das jugendamt hat darauf die fam.verhältnisse meines vaters sowie auch meiner mutter geprüft. arbeit, einkommen, wohnung, verhalten usw. haben verschiedene fragen gestellt habe ein gutachten meiner mutter meines vaters und von mir gemacht. anhand von fragen, mehr eigentlich nicht. dann wurde ich selbst noch befragt und das hat dann zum gerichtsurteil geführt. .... wenn ich fragen darf wie weit sind denn die ganzen sachen bei dir?? und wo lebt das kind zur zeit??

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ich würde dich erst einmal aus distanz halten und schauen wie es sich zwischen meinem kind und dir entwickelt. wenn ich sehe es funktioniert alles super bei euch, ihr versteht euch und was am wichtigsten ist, du meinst es ernst mit ihr würde ich nichts weiter sagen. aber wie gesagt erst einmal eine "beschnupperung" vornehmen :D.... drück euch die daumen das ihre eltern sehr tolerant sind.... achso... verhält sie sich wie eine 15 j. oder ist sie reifer???

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mag blöd klingen, aber da is was wahres dran....meine mutter hat mir mal vor jahren gesagt, als ich sie das gleiche fragte, dass man in dem sinne liebe nicht wirklich in worte fassen kann, es ist ein gefühl- das man jeden tag aufs neue hat wenn man ihn/sie sieht, wenn man dieses gewisse etwas in sich fühlt(wenn man weiß man sieht sich in ein paar minuten).... bei meiner ersten großen liebe "wusste" ich es einfach. ich hab ihn gesehen und es hat einfach nur gefunkt. man kann sich auf die person verlassen, weiß sie ist immer da, man fühlt sich sicher,geborgen.... du wirst es dann wissen, wenn dein gefühl es dir sagt.

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wenn es einem arzt nervt hat die person den falschen beruf erlernt. aber zu deiner frage..... ja gibt babys die nicht wirklich nach der entbidung schreien. bei meiner großen war es so und bei meiner jüngsten auch. die ärztin nahm sie dann kurz um zu schauen ob alles okay is und dann kam sie auch gleich wieder zu mir.

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hey, kenne es eine fernbeziehung zu haben. mein partner und ich hatten auch eine für fast ein jahr, dann sind wir zusammen gezogen. zu der zeit bin ich noch zur schule gegangen und konnte daher nicht so zu ihm fahren wieman es vielleicht gern hätte. er kam die wochenenden immer zu mir. er komm sa früh oder mittag (jenachdem) an und ist so nachmittag wieder gefahren. heute sind wir in unserem achten jahr. es ist machbar wenn sowie du schon geschrieben hast die liebe stark genug ist. (vertrauen, glauben usw.) .... telefon/internetflat, nen günstigen hansyanbieter ..... viel glück euch beiden ;)

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bloß nicht bestrafen!!!! das bringt absolut nichts. wenn sie immer wieder nein sagt....versuch sie einfach zb. alle stunde oder so aufs töpfchen zu setzten.... bei meiner hab ich es so gemacht, im sommer ohne laufen lassen sie alle 45 min aufs töpfchen gesetzt mit einem buch oder etwas anderem in der hand.... da kam es von ihr ganz allein aus und kurze zeit später wolt sie selbst nicht mehr aufs töpfchen sondern gleich auf die toilette....

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normalerweise müsstest du dann noch anrecht auf kindergeld haben. wenn du bei deinen eltern ausziehst hast du das rercht das sie es dir auszahlen oder aber die stellst einen abzweigantrag....darauf müssen deine eltern dann aber auch unterschreiben. du kannst zusätzlich aber auch nach BAB und Wohngeld beantragen. eins von beidem bekommst du aufjedenfall bewilligt. oder aber janachdem was aus für eine ausbildung ist schulische oder betriebliche..... könntest du auch Bafög beantragen. für schulische Bafög für betriebliche BAB....die anträge bekommst du bei dem arbeitsamt

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Abend GUTEabc,

ich würde mit dem Kind so umgehen, als wäre es mein eigenes. Habe da auch schon ein wenig Erfahrung sammeln können....mein Parter hat einen Sohn aus seiner früheren Beziehung, als der kleine 2 war haben wir uns kennen gelernt, am anfang war er sehr oft bei uns (man könnte sagen er hat so gut wie bei uns gewohnt)... dann hatten wir lange zeit keinen Kontakt mehr weil es die Mutter nicht wollte.... vor zwei Jahren kam er dann zu uns. Da sich aber raus gestellt hat das er ein Hyperaktives Kind ist und wir nicht ganz klar gekommen sind damt und auch mit ihm wurde uns vom Jugendamt nahe gelget ihn eine Wohngruppe zu geben die darauf spezialisiert sind. Seither läuft es eigentlich richtig super. Er ist mal bei uns mal bei seiner Mutter usw. wegen dem Geldes würd ich es nie machen...solche mneschen haben sorry wenn ich das so sage will niemanden angreifen, aber da fehlt irgendwas.

LG

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muss noch dazu sagen.... die beiden schlafen einige zeit schon getrennt, er ist viele und lange arbeiten und sitzt oft lange draussen vorm feuer und geht erst in den frühen morgenstunden wieder ins haus. ....

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kompliziert ist sie jetzt schon.... es kann zwar noch komplizierter werden, aber beebden will ich sie eigentlich nicht ehrlich gesagt.

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nein verheieratet sind wir nicht...weder er noch ich

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