Das Schaubild ist tatsächlich sehr verwirrend wie ich finde.
Das Volk wählt den Bundestag sowie die 16 Landtage, pro Bundesland einer.
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.
Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister auf Empfehlung des Kanzlers.
Der jeweilige Landtag wählt die jeweilige Landesregierung. Diese entsendet Mitglieder in den Bundesrat. Dort sitzen entsandte aus allen 16 Landesregierungen.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zu 50 Prozent aus allen Mitgliedern des Bundestags und zu weiteren 50 Prozent aus entsandten der Landtage. 50 Prozent der verfassungsrichter werden vom Bundestag gewählt, 50 Prozent von Bundesrat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen .