Nach §23 Abs. 1 Nr. 4 ist das ein Fall von verletzung des Rechts am eigenen Bild, insofern da keine Erlaubnis abgegeben wurde. Wenn es aber im Arbeitsvertrag steht ist das mit dem Livestream rechtens

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Nein. Die von Google sind anders und ich habe noch nie gehört das Google ein Gewinnspiel veranstaltet

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Geh doch einfach zur Höle der Löwen bei Vox

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