Rufmord ist es nicht. Aber es könnte Verbreitung falscher Tatsachen sein.
Nach §23 Abs. 1 Nr. 4 ist das ein Fall von verletzung des Rechts am eigenen Bild, insofern da keine Erlaubnis abgegeben wurde. Wenn es aber im Arbeitsvertrag steht ist das mit dem Livestream rechtens
Nein. Die von Google sind anders und ich habe noch nie gehört das Google ein Gewinnspiel veranstaltet
Kommt drauf an. Meine Freundin sollte immer etwas kleiner sein als ich. Wenn du dir einfachen einen größeren Freund suchst ist das nicht so schlimm
Geh doch einfach zur Höle der Löwen bei Vox
Nein. Das Wasser verschwindet doch nicht von der Erde
Grundsetzlich ja, weil du ja nur eine Spezial und nicht eine Normalbeschwörung durchgeführt hast
Das du dich in sie verliebt hast ist Pech. Ich habe auch eine cousine (13) ein jahr älter als ich mit der ich es auch mal versuchen möchte. Erobere sie einfach so wie du es mit jedem Mädchen machen würdest