Du musst von deinen grundstücksgrenzen Abstand halten. Könntest aber den Nachbarn fragen, ob er einer abstandsbaulast zustimmen würde. Dann könntest du das nachbargrundstück anrechnen. Die baulast würde im Grundbuch des Nachbarn eingetragen werden. Das Bauamt kann dich hierzu beraten.

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Bungalow genau auf Grundstücksgrenze?

Wir haben ein Haus gekauft. Auf der linken Seite von unserem Grundstück befindet sich ein Bungalow genau auf der Grundstücksgrenze zu unserem Grundstück.

Die Familie von denen wir das Haus gekauft haben ist mit den Familien hinter unserem Haus und links neben unserem Haus bekannt und aus der Familie. Deshalb haben die auch keine Zäune gehabt, damit wenn die mal was brauchen oder sich gegenseitig besuchen wollen direkt übers Grundstück besuchen können wahrscheinlich. Die Familie auf der linken Seite unseres Hauses von vorne betrachtet hat ein Haus auf der mitte dessen Grundstücks.

Alles so weit in Ordnung. Unser Haupteingang und 1m gehen, auf der linken Seite steht ein Bungalow genau auf der Grundstücksgrenze zu unserem. Und da ist noch ein Fenster das direkt in unser Grundstück reinschaut. Wir wissen nicht recht ob die überhaupt mit oder ohne Genehmigung der Stadt gemacht wurde. Damals als die Familien dick miteinander befreundet waren war es wohl kein großer Störfaktor.

Aber uns stört erstens das Fenster sehr, welches direkt in unser Grundstück reinschaut, wenn man aus unserer Eingangstür rausgeht man direkt das Fenster sieht und überhaupt das sich der Bungalow und das Fenster direkt und genau auf der Grundstücksgrenze befinden.

Ist das überhaupt Gesetzlich erlaubt? Welche Maßnahmen können wir treffen? Was können wir Gesetzlich machen? Evt. Sichtschutz z.B. Fenster mit Holzplatten zu kleben oder zu nageln Ist das Bungalow und vor allen Dingen das Fenster genau auf der Grundstücksgrenze erlaubt?

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Ein Fenster an der Grenze ist im ersten Moment seltsam. Geht eigentlich nicht. Informiert euch bei der Gemeinde. Die können euch auch beraten.

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Für welches bundesland?

In Niedersachsen ist der Abbruch eines selbstständigen und kompletten Gebäudes genehmigungs- und anzeigefrei. Der abbruch einen gebäudeteils ist jedoch beim amt anzuzeigen und die standsicherheit des verbleibenden Gebäudes nachzuweisen.

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Theoretisch ja, ließ dir mal  den Paragraf 6 Abs. 11 BauONRW durch.

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Hm, leider muss ich euch allen widersprechen. Die bauaufsicht (baupolizei) darf zur vollziehung ihrer Arbeit das Grundstück betreten.

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das iaus einem der 4 filme

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geh ran und sag, dass du eine fangschaltung hast und nun deren nummer rausbekommst und wenn die nicht aufhören wirst du rechtliche schritte einleiten... blöffe einfach ;) eine fangschaltung kannst du tatsächlich beim handyanbieter beantragen - kostet nur geld und nach deren IQ zu urteilen sollte das reichen ;)

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sag ein paar freunden, welche fragen die stellen sollen... natürlich welche, deren antwort du besonders gut kennst ;)

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ganz ruhig. Dein Leben hängt nicht davon ab ;) Ist immer ein doofes Gefühl vor sobielen Leuten. In meiner Schulzeit hat sowieso die Hälft nach 2min abgeschaltet und gepennt ... ;) Wenn du vorbereitet bist, dann mach dich nicht wild. Das schaffst du schon!

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eiegntlich kommt da nichts mehr. müsste auf dem zettel im paket stehen. wenn da keine forderung steht und das geld von deinem konto abgegangen ist, dann sollte alles erledigt sein.

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ruf die hotline von der krankenkasse an. die wissen sofort was du meinst und schicken dir den wisch ;)

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ja, ich bin Seehausens Meinung. Na gut, ich habe zwar gelernt, dass sich das Urheberrecht meist auf architektonisch wertvoll gebäude beschränkt (flughafen in berlin, bahnhof etc)... und das einfache einfamilienhaus von nachbars lumpi nicht dazu gehören. Jedoch kann der Architekt tatsächlich ein 2. honorar verlangen, wenn du seine zeichnungen benutzt. Da gibt es schon viele Beispiele, da schon einige auf die gleiche Idee gekommen sind ;) besonders die großen baulöwen. eine ungefragte benutzung könnte noch mehr nach sich ziehen. Außerdem passt nicht unbedingt jede Planung auf jedes Grundstück....

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bei relativ guter ausstattung kannst du so mit 1000€ - 1200€ pro m² rechnen zzgl. planunterlagen, statik, baugenehmigung, vermesser, außenanlagen (pflasterung, garten, terrasse) , carport oder garage etc.
es ist immer so eine sache: was kostest 1 haus? was kostet 1 auto? es kommt immer auf deine Vorstellungen an. Willst du den Dacia oder den Lambo? Grund- oder Vollausstattung? willst du 0-8-15 aus der schublade oder bauhausstil etc, machst du viel in eigenleistung oder nicht? etc... es ist also kein fester richtwert, sonder nur ein erster anhaltspunkt. am besten einmal unverbindlich beraten lassen!

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Den guten alten Schneider in der aktuellen Auflage.

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wie mans nimmt. klar ist es toll nur einen ansprechpartner zu haben. andererseits kennst du bestimmt die ganzen sendungen "pusch am bau" etc.... meist kommt alles aus einer hand. wenn der dann hobs geht hast du den ganzen sch.. aus einer hand. mit mehreren unternehmern hast du zwar mehr arbeit, aber später mehr sicherheit. wenn dich dann einer pfuscht, dann ist nicht alles mist. natürlich gibt es auch anständige GUs ;).

die neue hoai ist am 07.06.2013 in kraft getreten.

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Der putz bröckelt in der Regel nur, wenn er schon feucht war. Da der Gips sich im Wasser auflöst. Wenn nichts gemacht wurde, dann werden die Wände wohl auch später feucht werden (besonders im Winter, wenn außen kalt und innen warm). Kommt natürlich auch auf die Form der Auplatzungen an. kann man aus dem Internet schwer beurteilen. Kann auch was anderes sein. Schränke und betten nie dicht an die Außenwand stellen, da die Luft dahinter zirkulieren muss, ansonsten vermehrt sich der Schimmel.
Ich würde die Finger davon lassen. Es ist immer zeitintensiv festzustellen wo das Wasser genau herkommt und die Maßnahmen meist teuer. Wenn der Vermieter sich jetzt schon so uneinsichtigt zeigt, dann wird er auch in Zukunft nichts für das Haus tun.

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