Du mußt die Überstunden nachweisen können, sonst haste schlechte Karten.Das heißt Du mußt durch Zeugen oder ähnliches beweisen das Du gearbeitet hast.Mein Rat geh zu einem guten Anwalt für Arbeitsrecht.LG
Eindeutige Antwort JA. Solange Du funktionierst sind alle Leihbuden nett und höflich, aber was ist wenn die Sklavenhalter keinen Einsartz für Dich haben. In den meisten Fällen bekommst Du die Kündigung. Da kannste Dir im Kundenbetrieb noch so viel Mühe geben-zählt nicht. Du darfst nicht vergessen Dein sogenannter Personaldisponent bekommt in den meisten Fällen ein Festgehalt plus Provision. Das heißt wenn der Dich nicht in Arbeit bringt bekommt er Probleme.Die Leihbuden sind noch einen Tick schlimmer wie dargestellt.LG
Es ist nicht ausschlaggebend was Du gelernt hast sondern was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Deine Leihbude Dich als z.B.Helfer eingestellt hat haste schlechte Karten. Die meisten Leiharbeiter haben irgendeine Qualifikation nützt aber wenig.Wenn Du Metall facharbeiter bist warum Leiharbeit solche Leute werden mit Metallberufen werden gesucht. Lg
Ganz klarer Fall , wenn Dein Sklavenhalter keinen Einsatz für Dich hat mußt Du trotzdem Deinen Lohn laut Arbeitsvertrag erhalten. Alles andere ist gesetzeswidrig. Leute wehrt euch, wo leben wir denn.Ich weiß es ist schwer, aber lass Dir das nicht gefallen.LG Die Ausfall stunden kannst Du hoffentlich belegen z.B.Krankenschein oder so
Entweder einen gelben Schein oder ganz cool die Kündigungsfrist bei der Leihbude durchhalten. Du mußt aber den neuen Arbeitsvertrag schon in der Tasche haben.Die Überstunden entweder auszahlen lassen oder abfeiern. Wobei auszahlen die schlechtere Wahl ist.Du hast dann einen Haufen Abzüge.Warum soll Dich die Leihbude verklagen? Der Kunde kann Dir in der Tat das Leben zur Hölle machen.Weiste was ziehe das durch.LG
Du hast schlechte Karten wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist.Seriöse Firmen zahlen Auslöse. Da gibt es z.B.kundenbezogene Einsatzregelungen wo genau festgelegt ist was Du Auslöse bekommst.Lass mich raten Du pendelst von ost nah west?lg
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. LG
Gelber Krankenschein - klarer Fall Arbeitgeber muß zahlen. Alles andere ist nicht rechtens. Leute wehrt Euch. LG
Wende Dich vertrauensvoll an die GAB.Ich meine Sebstanzeige bei Überschreitung der Lenkzeiten, belegbar durch Fahrtenschreiber oder F ahrerkarte.Erkundige Dich mal ob Dein Arbeitgeber Dich schon angemeldet hat, ansonsten ist es auch für den Zoll Abteilung Schwarzarbeit interresannt.Leute wehrt Euch. LG
Wieso Mietschulden? Rede mit den Mitarbeitern der Arge. Du verschleppst mit einem Umzug nur Dein Problem. LG
Es läuft so- Arbeitsvertrag in einer anderen Stadt z. B. Berlin. Danach Antrag beim Amt Umzugkostenbeihilfe in der Regel 3 Angebote von gewerblichen Umzugsfirmen und dann hoffen auf Genehmigung. Alles andere ist Utopie.LG
Ist sich Dein Kollege sicher das er überhaupt arbeiten will? Sperre voll gerechtfertigt-PASTA
Solange Du noch keinen festen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kannst Du Dich bewerben wo immer Du willst. Die Leihbuden sammeln im Grunde Bewerberdaten, um bei Bedarf darauf zurückzugreifen. Das heißt ein Kunde ruft an und meldet Arbeitskräftebedarf an, die erste Leihbude die diese Arbeitskraft stellen kann bekommt den Zuschlag. Das kann bedeuten, das Du frühmorgens einen Anruf bekommst von Leihbude xy wo Du Dich irgendwann mal beworben hast und die fragen ob Du wenn es geht noch am selben Tag beim Kunden arbeiten kannst. Sklavenhalter halt- so läuft das Geschäft.LG
Die angegebenen Gesetzestexte haben nichts mit einer Kündigung zu tun. Kündige aber bitte erst wenn Du den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Wenn Du die Kündigungsfrist einhälst ist das kein Problem.LG
Natürlich kannst Du diese Urlaubstage ablehenen. Ich würde mir das aber genau überlegen. Wenn der Kunde den Leiharbeiter im Urlaubsplan mit einbezieht, heißt das nach meiner Erfahrung- die brauchen mich länger. Wenn sich Dein Kumpel anderweitig von seiner Leihbude einsätzen läßt, läuft er Gefahr vielleicht seine Einsatzstelle nicht mehr wiederzubekommen. Am besten man spricht selbst mit dem Vorgesetzen im Kundenbetrieb.LG
Das Zeitkonto oder ungefragt Urlaub bei einsatzfreien ist gesetzeswidrig. Damit würde das Unternehmerrisiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Wird aber leider immerwieder so gemacht.LG
Natürlich kannst Du das machen. Eine andere Frage ist warum willst Du Dir das antun. Du kannst mit der Leihbude vereinbahren bundesweit eingesetzt zu werden.Fraglich ist aber ob die Dir eine Auslöse zahlen, also einen Zuschuß für Sprit, Unterkunft usw. . Du mußt Dir im klaren sein das es unter Umständen ein " Zigeunerleben" ist.Finanziel lohnt sich das eher nicht.Die Suche nach einer Unterkunft ist eigentlich Sache der Firma, aber die besorgen einem keine vernünftigen Zimmer.LG
Bleib mal ganz ruhig. In Deinem Alter findet man nicht so leicht etwas Neues. Versuch es mal in einer Leihbude, ist auch nicht das ware, aber es gelten Tarifverträge. Der Rat ist vielleicht nicht der Beste, aber immer noch besser wie Callcenter.LG Tabletten reinhaun geht garnicht, das ist kein Arbeitsplatz wert.
Eine kleine Frage nebenbei.Wie kannst Du sparen? Wenn Du im Laufe der Zeit größere Reichtümer anhordest mußt Du das schon angeben. Die Arge fragt ja regelmäßig nach Vermögen und Sparguthaben.LG Kleiner Tipp behalt Dein Geld zuhause, das weiß keiner.
Sorry, in meinen Augen sind das private Probleme. Wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen.Wieso denken die Leute der Staat regelt immer das Finanzielle.Arbeiten-Geld verdienen-ausziehen.Sogeht das