wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitest, kannst du die Hin- und Rückfahrt anrechnen, also die vollen Fahrtkosten

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ja das ist eindeutig zu viel, ich habe mal in Polen 4 Stangen Zigaretten und 500 gr Tabak, (kostet dort 10 Euro) mitgenommen und wurde vom Zoll angehalten. Habe dem guten Mann erklärt, das ich vorher in FF beim Zoll angerufen habe und nachgefragt habe, ob das statthaft wäre ( mit ja wurde geantwortet, solange es Eigenverbrauch ist) , darauf hin durfte ich mit meiner Ladung weiter fahren. Habe es aber bis heute nie wieder gemacht 

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wenn die 550 Euro Netto Gehalt sind, werden diese geteilt, minus 90 Euro berufsbedingte Aufwendung, , entspricht 185 Euro, diesen Betrag kannst du von deinem jetzt zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen, am besten ist , du schreibst das JA an, die berechnen dir das auch neu, so haben wir das gemacht und es hat super funktioniert, wenn dein Sohn 18 Jahre wird , ist das Netto plus staatliches Kindergeld in voller Höhe anrechenbar

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Zuerst einmal gilt für ein volljähriges Kind ein höherer Selbstbehaltungsbetrag gegenüber dem Kind, dann muss auch die Mutter mit heran gezogen werden. Wenn sie nicht arbeitet oder wenig arbeitet, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet. Den Titel könnt ihr wohl verlangen, der steht euch auch zu, (machen wir gerade) . Sollte der Sohnemann den Titel nicht herausgeben, kann man den Titel einklagen auf deren Kosten der Sohn sitzen bleibt. Richtig wäre jetzt den Unterhalt einzustellen und der Sohn muss jetzt den Bedarf nachweisen und ggfls einklagen ( was aber schwer sein dürfte, wenn er keine Schule oder Ausbildung nachweisen kann) Sein Anwalt schreibt nur das, was der Sohn oder Mutter ihm sagen, er bekommt ja Geld dafür. Ob das immer richtig ist, sei dahin gestellt. Viel Glück

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da Du volljährig bist, geht die 2. Frau und das Kind vor deine Bedürfnisse, ausserdem erhälst du Ausbildungsvergütung , die in voller Höhe angerechnet wird und das staatliche Kindergeld wird auch dazu gerechnet, du hast einen Bedarf mit eigener Wohnung in Höhe von 670 €, jetzt kannst du dir ausrechnen, dein Ausbildungsgeld und dein Kindergeld zusammen, ob es diesen Betrag erreicht, der fehlende Betrag muss von beiden Eltern gezahlt werden.

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Wenn die Tochter zum 15.08. eine Ausbildung anfängt und Ausbildungsgeld bekommt, dann wird ab dem 15.08. der Unterhalt neu berechnet. Anhand des Ausbildungsvertrages ist es ersichtlich, wieviel die Tochter an Netto bekommt, abzgl 90 € Pauschalbetrag, falls sie noch nicht 18 Jahre ist. Wird der Unterhalt vom JA berechnet, bekommen Sie von dem JA eine schriftliche Aufstellung des neuen Zahlbetrages für das 1. Ausbildungsjahr und für jedes weitere, bis die Tochter 18 Jahre ist, da bedarf es keiner Änderung des Titels und ab dann werden die Karten sowieso neu gemischt, da dann beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.

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Ich gehe mal davon aus, das die Kindesmutter eine Beistandschaft bei dem JA beantragt hat und demzufolge musst du den Unterhalt an das JA zahlen. Wenn du weiterhin an die Kindesmutter überweist, hat das keine befreiende Wirkung, d.h. du müsstest, falls du an die Mutter überweist, den gleichen Betrag noch einmal an das JA bezahlen. Also Vorsicht!!! Zahle an das JA und du hast keinen Ärger für die Zukunft. Spreche aus eigener Erfahrung.

Viel Glück

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Wenn du im Monat Dezember 18 Jahre wirst, braucht dein Vater im Dezember schon keinen Unterhalt mehr zahlen, deine 500 Euro Netto plus Kindergeld von 184 Euro , minus 90 Euro berufsbedingte Aufwendung, dürften deinen dir zustehenden Bedarf vollkommen decken, ansonsten muss sich dein Vater den eventuellen Restbetrag mit deiner Mutter teilen, da sie dann auch unterhaltspflichtig ist

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ich denke mal, dein Vater bezahlt zu viel nimm dein Ausbildungsgehalt Netto , minus 90 Euro berufsbedingte Aufwendung , plus staatliches Kindergeld und wenn dieser Gesamtbetrag 670 Euro übersteigt, hast du keinen Anspruch mehr, ausserdem ist deine Mutter dir gegenüber auch unterhaltspflichtig, ihr wird, wenn sie zu wenig verdient ein fiktives Einkommen angerechnet

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da wirst du wohl noch ein bischen ausharren müssen, denn von den 130 € werden 90 € berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und der Rest durch zwei geteilt,

130 €- 90 € = 40 € ./. 2 = 20 €

demnach kannst du 20 € von deinem jetzigen Unterhalt abziehen, im nächsten Jahr sieht es dann schon anders aus und wenn dein Sohn 18 Jahre ist werden nur noch die 90 € abgezogen , plus Kindergeld dazu und wenn er dann auf seinen Bedarf von 670 € kommt, dann brauchst du gar nichts mehr bezahlen, also wie gesagt, dieses Jahr noch durchhalten.

Das mit den Bestellungen der Mutter kennen wir auch, jetzt muss sie dafür selber arbeiten gehen :-)

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Verändert sich die Höhe der Unterhaltsleistung?

Hallo Community, ich hoffe, es gibt wieder jemanden, der das Wissen hat, um zu helfen:

In der Familie leben ein gemeinsames Kind und ein Kind der Mutter aus erster Beziehung. Außerhalb der Familie gibt es seitens des Familienvaters ein Kind aus erster Beziehung, für dass der Mann unterhaltspflichtig ist und diesen entsprechend leistet. Der Vater des Kindes, was in der Familie lebt, ist vor 2 Jahren verstorben. Hier fließt demnach kein Unterhalt mehr in die Familie ein. Das Kind erhält lediglich eine sehr geringe Halbwaisenrente, die nicht einmal ein Drittel des Mindestunterhaltes ausmacht. Die Umstände sind nun so, dass der Unterhalt in gleicher Höhe rausgeht, aber kein Unterhalt mehr einfließt. Der Familienvater kommt demnach nun für 3 Kinder seit dem Tod des anderen Kindsvaters auf, obwohl 2 davon nur seine leiblichen Kinder sind.

Das ist ein nicht nachzuvollziehender Umstand und beeinträchtigt sehr unseren eigenen Lebensunterhalt. Gibt es denn tatsächlich kein Urteil, das aussagt, das der ausgehende Unterhalt nun dementsprechend gekürzt werden darf? Was wäre, mal angenommen, der Stiefvater würde das Kind adoptieren? Bisher fand lediglich eine Namensgebung statt. Würde sich die Adoption auf den ausgehenden Unterhalt auswirken? Gehen dann die innerhalb der Familie lebenden Kinder vor? Dann hätte er ja genau genommen 2 eigene innerhalb des Haushaltes und eines außerhalb des Haushaltes?

Bitte nur kompetente und erfahrene Antworten. Vielen Dank für Eure Bemühungen.

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wichtig ist zu wissen.... wie alt sind die Kinder wie alt ist das Kind, das bei der Mutter lebt, wie alt sind die Kinder , die in eurem Haushalt leben das hat auch etwas mit der Berechnung zu tun, bzw mit der Einstufung laut DD Tabelle

Wenn du das Kind von deiner Frau adoptierst, wirkt sich das als Zählkind aus und wird mit bei der Berechnung angerechnet,

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dein Brutto entspricht ungefähr eine Netto von 470 €uro

Berechnung:

470 € - 90 € =380 € 380 € ./. 2 = 190 €

190 € kann dein Vater vom bisher gezahlten Unterhalt abziehen

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Berechnung

560 € Netto + 184 € Kindergeld = 744 € gesamt - 90 € berufsbedingte Aufwendung = 654 €

dein Anspruch 670 €

also hast du Anspruch auf 16 € !!!!!! monatlich

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zum 1. seid ihr Beide zum Unterhalt verpflichtet, da der Sohn jetzt volljährig ist und zum 2. der Vater brauch nur noch minimal Unterhalt zu zahlen

**Berechnung **
Anspruch 670,00 € 650,00 € Brutto =520,00 € Netto -90,00 €h +184,00 € = 614,00 €

670,00 € -614,00 € =56,00 €

Diese 56,00 müsst ihr Beide zahlen. Wer in welcher Höhe , hängt von eurem Einkommen ab.

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das Jugendamt einschalten, die berechnen den Unterhalt neu, haben sie bei uns auch gemacht und hat super geklappt

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Unterhalt einbehalten!!! Wenn der Sohn wirklich so geldgeil ist, wird er sich schon selbst melden, sollte er eine Lehre angefangen haben, ist er verpflichtet, den Titel heraus zugeben, denn dann besteht kein Anspruch mehr, macht er das nicht, kannst du klagen auf Herausgabe und dein Sohn trägt die Kosten selbst

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deine Frau muss noch zahlen, da dein Sohn noch minderjährig ist. Das Lehrlingsgeld wird bereinigt auf Netto, dann werden 90 € berufsbedingte Ausgaben abgezogen und der Restbetrag wird geteilt durch zwei. Das ist dann gegen den zu zahlenden Unterhalt zu berechnen und den Rest muss deine Frau bezahlen.

folgende Beispielrechnung: Netto 368 € - 90 €= 278 € ./. 2 = 139 € diesen Betrag ziehst du bei dem jetzt zu zahlenden Betrag ab und den Rest muss deine Frau noch bezahlen bis dein Sohn 18 ist. Ab 18 gilt die gleiche Rechnung, nur das der Nettobetrag minus die 90 € nicht mehr halbiert werden und dann noch das volle Kindergeld dazu gerechnet wird.

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wir haben gerade das gleiche Problem, unser Kind fängt im September an zu lernen und wir können den Unterhalt ab September kürzen bzw das JA hat ab September den neuen Betrag genannt, wenn du eine Arbeit aufnimmst und Unterhalt bezahlen muss, sagt die KM auch nicht, zahle einen Monat später, weil du da erst dein Geld bekommst, richtig ?

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Umgang und Unterhalt Kind

Hallo! Folgendes Problem:

War mit der Kindesmutter 9 Jahre zusammen und wir haben einen Sohn (7). Die Mutter hat sich vor 8 Monaten von mir getrennt. Seit dieser Zeit hatte ich regelmäßigen Umgang mit meinem Sohn. Nun, plötzlich und unerwartet hat sie mit per SMS mitgeteilt, dass sie ca. 300km weit weg gezogen ist mit unserem Sohn. Mein Sohn wusste davon und durfte mit ggü aber nichts erzählen.Sie hat ihn mit Spielzeug und solchem Kram gelockt und erzählt, dass er mir von den Umzugsplänen nichts erzählen darf. Nun gestaltet sich der Umgang erheblich schwieriger und aufwendiger. Ich habe jetzt eine Vereinbarung mit der Mutter getroffen, dass ich meinen Sohn so etwa 8 mal p.a. zu mir in seine Heimat holen kann. Meine eigentliche Frage: Wie ist das nun mit dem Unterhalt. Bisher zahle ich lt. Tabelle. Möchte ich aber zukünfitg nicht mehr und dies gibt bei den erhöhten Umgangskosten mein Verdienst auch nicht her. Die Mutter erklärte bereits, dass sie sich an den Fahrtkosten nicht beteiligen wird und meinen Sohn auch nicht auf halber Strecke entgegenbringen wird. Die Kosten (nur Sprit) je Umgang belaufen sich auf ca. 200 Euro. Ich muss ihn abholen, mit ihm zum mir fahren und dann wieder zurück bringen. Habe im Netz schon einige KOmmentare dazu gelesen, aber nichts handfestes und wollte nunmal nach eurer Meinung fragen. Kennt sich jemand damit aus? Wie ist es in der Praxis, wenn ich einfach pauschal 100 Euro monatlich weniger bezahle? Wie sieht das rechtlich aus? Ich muss dazu sagen, dass die Mutter einen seltsamen Lebenswandel führt, offenbar spielsüchtig ist und die Kohle eh nur verzockt.

Ich bedanke mich für zahlreiche QUAILIFIZIERTE Antworten.

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also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das du schlechte Karten bzgl. des Umgangsrechts bzw der Umgangskosten hast, auch mein Sohn und die KM sind fast 500 Km weggezogen, auch ich wollte eine Beteiligung an den Umgangskosten. Mir wurde gesagt, das die KM das freiwillig tun kann, wenn nicht, A... Karte. Wenn du dein Kind sehen willst, musst du schon dafür aufkommen, so lautete damals die Antwort. Ich habe meinen Sohn 3 x im Jahr geholt und es geht wirklich ins Geld, aber dafür hatte ich ihn gleich mal 1 Woche oder länger. Wir haben auch einen Gerichtsbescheid bzgl des Umgansrechts, aber das juckt die Mutter herzlich wenig, sie steht über den Dingen. Ich habe mir gesagt, irgendwann ist mein Sohn in der Lage allein mit dem Zug zu fahren (was wesentlich billiger ist, da ja 2 Fahrten wegfallen) und dann kann man das auch verkraften. Ist schon traurig, wie wenig an die Väter gedacht wird. Deutschland ist ein Land für die Narrenfreiheit der Mütter, die ihren Frust an den Vätern über die Kinder auslassen können. Leider!!! Gericht u JA kannst du dir alles sparen, die Mutter hat das Sagen und gut.

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