Das Zitat von Nietzsche mag ich aufgreifen.

Mich hat vor einigen Jahren eine "vorläufige Entscheidung" weiter gebracht. 

Regelmäßig hatte ich mich über einen sehr langen Zeitraum nur gegen den Suizid, nie aber für das Weiterleben entschieden.

Mir hat es sehr geholfen da "einfach nur" mal umzuformulieren: Statt "ich bringe mich jetzt nicht um" habe ich mir gesagt "ich lebe jetzt weiter".

Für mich persönlich war auch das "jetzt" sehr wichtig (und damit zurück zu Nietzsche), ich ließ mir die Möglichkeit offen, mich umzuentscheiden. Mit dem Wissen, dass diese Entscheidung nicht endgültig ist, war es mir einfacher sie zu treffen.

Vielleicht ist das ja auch für dich ein Weg!?

Wünsche dir alles Gute! 

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In der DBT (Eine form von verhaltenstherapie) wird mit sogenannten skills gearbeitet.

Diese fähigkeiten können helfen zb stress abzubauen ohne sich zu schaden.

Es werden unterschiedliche reize genutzt wie zb kälte, scharfes oder sehr saures essen usw.

Findeste Beispiellisten bei google.

Viel Erfolg!

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Blu-rays, CDs, DVDs, Hörbücher, Kassetten

Die Einschweißfolie muss unbeschädigt bzw. das Siegel intakt sein. Entsiegelte Ware kann nicht zurückgenommen werden.

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200804690#GUID-7AE4D2C8-CAF9-465E-A54A-2D1C166C9385__SECTION_0391AB0AFD654DABB2707C101B80AB24

Da wirst du wohl kein Glück haben :/

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Auto gekauft und Verkäufer hat Mängel verschwiegen?

Guten Tag, Ich habe mir am 17.09.2015 ein kleines Auto gekauft. Vom Verkäufer habe ich per Whatsapp alle Informationen bekommen und auch eine Zusicherung, dass an dem Auto nichts gemacht werden muss. Beim Kauf habe ich zwei identische Kaufverträge mit genommen und jeder hat unterschrieben und jeder hat einen bekommen. In dem Vertrag steht, dass alle Vereinbarungen und Zustimmungen die getroffen wurden mit diesem Vertrag gültig sind. Das Auto ist die Zeit vom Kaufvertrag bis gestern sehr gut gefahren. Allerdings ist es seit ein paar Tagen so, dass das Auto sehr lange brauch um anzuspringen wenn es mal übernacht oder etwas länger rumgestanden hat. Ich vermute, dass an dem Auto etwas dran ist und der Verkäufer mich somit belogen hat. Denn ich habe den Verkäufer heute mal angeschrieben auf Whatsapp und gefragt wie alt die Batterie ist und er hat mir die Antwort gegeben "Februar 2015..." Das heißt da dürfte nichts dran sein. Als ich dem Verkäufer dann die Probleme mit dem Starten des Motors (wie oben erklärt) erzählt habe hat er es gelesen und mich Blockiert. Da war für mich schon klar das er etwas verheimlicht. Am Wochenende guckt ein bekannter, der von Beruf Kfz-Mechaniker ist, sich das Auto mal an... Meine Frage: Wenn etwas an dem Auto ist was der Verkäufer mir verheimlicht hat (da er mir versichert hat an dem Auto sei nichts), was kann ich machen? Ich weiß von meinem BWL Unterricht, dass wenn der Verkäufer dem Käufer zu sichert, dass an dem Auto nichts ist und nach 1Woche doch etwas dran isr, dass der Verkäufer dann die Reparatur bezahlen muss oder dem Käufer das Geld wieder geben muss und das Auto zurück nehmen...

Danke im Voraus für die Hilfe

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Hallöchen,

ich stehe leider gerade vor einem ähnlichen Problem und mich interessiert sehr wie die Geschichte bei dir ausgegangen ist!?

Grüße!!

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Gewährleistungs"reihenfolge" bei mangelhaftem Gebrauchtwagen

Hallo,

zwar bin ich mir bewusst, dass man hier keine Rechtsberatung machen darf, ich habe aber dennoch eine Frage zu folgendem Fall und hätte gerne (kundige) Einschätzungen:

K hat im Mai 2014 beim V einen gebrauchtes KfZ zu einem Preis von 5.200,00€ gekauft. Der K betreibt eine Autowerkstatt; der Verkauf erfolgte von Privat unter Verwendung eines Kaufvertragvordruckes aus dem Internet (mit sog. Vertragsbedingungen).

Nun ist im Juli 2014 ein erheblicher Schaden an der Antriebswelle festgestellt worden. In den "Bedingungen" im Kaufvertrag ist die "Gewährleistung für Mängel jeder Art ausgeschlossen". Dies ist aber ja gem. § 309 Nr.7 BGB unzulässig und gilt (laut OLG Hamm und wohl auch BGH vor allem) auch beim Gebrauchtwagenkauf. Da es keine geltungserhaltende Reduktion gibt, ist also der komplette Gewährleistungsausschluss unwirksam - richtig? (Dass es sich um AGB handelt kann bei solchen Musterverträgen ja scheinbar auch laut BGH vorausgesetzt werden)

Jetzt gilt ja auch beim Kauf gebrauchter Sachen § 476 BGB, also die Beweislastumkehr. Der Käufer muss mithin nicht beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang, also bei Übereignung des PKW, vorlag.

Die Rechte des Käufers ergeben sich doch nun aus § 439 BGB, oder?

Muss man hier erst Nacherfüllung verlangen? Oder kann man gleich das Auto reparieren lassen [(in einer VW-Lizenzwerkstatt schätzte man die Kosten auf 4.000-5.000€!!), da es gar nicht mehr fährt, man es aber für den Weg zur Arbeit benötigt] und dann die Reparaturkosten als Schadensersatz nach §280 BGB vom Verkäufer zurück verlangen?

Wie sollte man am besten vorgehen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

LG Theo

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Hallöchen,

ich stehe leider gerade vor einem ähnlichen Problem und mich interessiert sehr wie die Geschichte bei dir ausgegangen ist!?

Grüße!!

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Privater Autokauf - Ehrebliche Mängel verschwiegen

Hallo Community!

Ich habe mir vor knapp einer Woche ein Auto gekauft, laut Verkäufer hat dieses Auto keine Mängel und verbraucht ungefähr 1l Öl auf 1000km, so wie von VW im Handbuch angegeben.

Allerdings verbraucht das Auto nicht nur 1l auf 1000km sondern mindestens 6l. Laut Werkstatt kommt ein Motorschaden auf mich zu. Ein paar andere Mängel wurden mir auch verschwiegen, allerdings sind die nicht so relevant. (Rechte Tür verzogen, Innenbeleuchtung spinnt ab und zu)

Im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen und das ich das Auto Probegefahren bin. Ich habe einmal den Kaufvertrag von mobile.de, leider nicht komplett ausgefüllt, allerdings stehen dort alle notwendigen Sachen. Er hat extra selber noch einen Zettel selber ausgedruckt, auf dem steht, dass ich das Auto probegefahren bin und es so kaufe, wie ich es sehe.

Ich möchte das Auto auf jedenfall wieder loswerden und es am besten dem Verkäufer zurückgeben, doch geht das so einfach? Wie gehe ich das am besten an? Wie gesagt, es ist gerade mal eine Woche her und ich musste schon Literweise Öl nachkippen.

Der Kaufpreis muss mir denke ich mal voll erstattet werden aber was ist mit meinen ganzen zusätlichen Kosten wie Versicherung, Steuern, Zulassung? Was wird mir davon erstattet und wer erstattet mir das?

Bitte helft mir, ich weiß überhaupt nicht wie ich das angehen soll... Empfiehlt ihr mir einen Anwalt? Der kostet doch bestimmt auch wieder, oder?

Danke schonmal für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen

H4RD5TYL3R

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Hallöchen H4RD5TYL3R,

ich stehe leider gerade vor einem ähnlichen Problem und mich interessiert sehr wie die Geschichte bei dir ausgegangen ist!?

Grüße!!

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