Darin wird manchmal Krankheit, Arbeitsausfallzeiten oder auch Urlaub vermerkt. Ansonsten wird dem keine besondere Bedeutung zu gemessen. Es gibt auch Ausbilder, die dort Abmahnungen, Rüffel, oder auch besonderen Fleiß/Angagement vermerken.

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Hört sich ähnlich an wie: Ich habe Hunger, will aber nicht essen. Wie werde ich trotzdem satt?!

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Die Kündigung ist nicht zulässig. Denn eine solch kurze Kündigungsfrist gibt es nicht. Und Rückwirkend datieren geht schon gar nicht. Wie die Mietregulierung für den Dezember zu regeln ist, das hätte man zuvor am besten abgeklärt und schriftlich festgelegt.

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und dann bricht so ne birne ein und entwendet sie .. und weiter .. sicher vor was? den kindern? sie sind auch nich ganz blöd. wer ne waffe will kommt auch daran.

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bewerten nur, wenn die frage hilfreich war. falls nicht, soll man jemand einen daumen geben, der nur scheiß schreibt?

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