Es gibt verschiedene Lebensmittelfarben die nicht teuer sind. Damit kannst Du die normalen Gerichte mit etwas Fantasie schön in gruselige verwandeln. Der Geschmack bleibt wie sonst gekocht so erhalten.
Eine Nutzungsänderung stellt eine Änderung der s e i t h e r i g e n Nutzung dar und ist genehmigungspflichtig. Solche Änderungen sind grundsätzlich vom Amt zu genehmigen außer es stehen Interessen der Bürger oder der Kommune entgegen. In einem Wohngebiet muss dies nicht genehmigt werden, in einem Industriegebiet kann die Genehmigung nicht versagt werden. Dann gibt es noch das Mischgebiet (Wohn und Geschäftsbetrieb). In diesem Gebiet, sowie in reinem Wohngebiet, gibt es strenge Auflagen, weiter kann auch der Nachbar eines Wohnhauses Einspruch einlegen. Dies hat meistens langwierige Entscheidungen des Amtes und Einsprüche der betroffenen Parteien zur Folge und ist nur empfehlenswert, wenn man sich vorher mit den Nachbarn geeinigt hat um Kosten und evtl. langwierige Prozesse sich zu ersparen.
Beim Umbau müssen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Gaststättenkonzession eingehalten werden. Es k a n n sein dass dies länderverschieden ist und auch die Ansprüche der Ämter sind total unterschiedlich. In einer Kommune wird heute bereits eine Lüftung über Dach verlangt, in der anderen braucht man lediglich eine normale Abluftanlage. Hierzu gibt es jedoch von der Gemeinde bzw.des entsprechenden Amtes Vorgaben. Es ist äüßerst ratsam sich v o r h e r mit dem entsprechendem Mitarbeiter des Bauamtes zusammenzusetzen um diese Vorgaben abzusprechen. Vorgaben sind z.B. wie schon erwähnt die Lüftungsanlage, die Toiletten, abgegebene und zubereitete Speisen, Personalraum, Personaltoilette, Bierkühlung und Lagerung der zu verkaufenden Lebensmittel und Getränke. Eine Auskunftspflicht der entsprechenden Ämter besteht, und die Auflagen sind auf j e d e n F a l l zu erfüllen.
Ja, das geht. Am besten Du wiegst immer die gleiche Menge und schreibst Dir das Gewicht auf. Das schwerste wird als erstes eingeschenkt usw.usw. Ab dem zweiten muss man jedoch sehr langsam und vorsichtig draufschenken.
Kein Trinkgeld geben ist was für geizige Menschen die nicht den Ar...in der Hose haben das auch zuzugeben. Und da Du die Kellnerinnen und Kellner nicht bezahlst sondern ihr Chef steht es Dir auch nicht zu das Argument zu verwenden dass diese auch gut verdienen. Auch das ist nur einen Ausrede um den schnöden Mammon zu behalten. Denn wenn der Kellner seine Arbeit gut macht und dich schlecht bedient ( jaja, das geht schon) bekommt er seinen Lohn trotzdem und Du eben einen schlechten Service. Ist Dir das lieber ??
Sorry, ich vergaß: Dir gehts ja nicht um einen guten Service, sondern nur dass Du ein paar Kröten sparst. Hoffentlich bekommst Du jeden Tag einen miesen Service, denn wenn man so einen Müll schreibt hat man es nicht anders verdient.
Was bauchst Du denn alles?
Das Duzen vom Pizzadienst ist sicherlich nicht in Ordnung, da würde ich mich auch ärgern. Ich habe jedoch schon öfters im Speiselokal gehört dass die Bedienung gesagt hat:
"Lassen Sie es sich schmecken" Und daran finde ich nichts anstössiges. Es mag vielleicht auch regionale Unterschiede geben wo es einmal normal und einmal ungewöhnlich ist.
Ich würde beim nächsten Mal den Boten darauf ansprechen dass ich nicht von Fremden geduzt werden möchte. Damit erscheinen Sie souverän und müssen sich nie wieder darüber ärgern. Ist es ein anderer Bote beim nächsten Mal, würde ich das Trinkgeld erst ganz am Schluß beim Gehen geben und dann dann kurzfristig die Höhe entscheiden.
Um Deine Frage zu beanworten: Ja, das ist zulässig.
Jeder Wirt ist ges.verpflichtet eine Karte (und auch einen Aushang) dem Gast zur Verfügung zu stellen wo er seine Getränke und Speisen zu welchem Preis anbietet. Die Preise sind auf genau auf den angebotenen Artikel kalkuliert und müssen (lt.Gesetz) auch zu diesem Preis verkauft werden. Wenn die Bestellung eine andere als die angebotene Ware ist, ist der Gastwirt nicht mehr verpflichtet ihn so zu verkaufen und kann einen neuen Preis machen. Also besser bei jeder Änderung besser nach dem Preis fragen.
Zu Deinem Parmaschinken: Jeder Wirt kauft in dem Laden ein wo er meint am besten und günstigsten für ihn einkaufen zu können. Daher kann man keinesfalls Internetangebote zu so einem Vergleich herziehen. Schon gar nicht bei Lebensmittel da man da besser die Ware sehen und möglichst "angreifen" sollte um ordentliche Ware zu erhalten. Auch spielt die Lieferzeit eine Rolle und die ist bei Kauf im Internet ja bekannt. Mir erscheint der Preis auch sehr zweifelhaft denn einen echten Parmaschinken erhält man für diesen Preis nicht wirklich.
Als ehemailiger Chefkoch eines VIP Lokales denke ich dass ich schon weiss von was ich rede. Bei uns musste man schon eine normale Beilagenänderung (also z.B. von Kartoffeln auf Reis) mit ca. 3,00 DM (ist schon eine Weile her) bezahlen. Wenn Dein Mann auch Koch ist weiss er genau warum dies verlangt wird.
Also, ärgere Dich nicht, es hat wirklich einen Grund und die Preiserhöhung ist auch gerechtfertigt.
Inhaus 19% Ausserhaus 7%
Ich würde die Getränkerechnung voll bezahlen, da diese immer sehr schwer anzuzweifeln ist. Hier etwas zu kürzen mit der Begründung "schlechter Service" geht zu 99,9 % in die Hose. Vom Rest der Rechnung würde ich 50% kürzen und dies, mit einem Brief mit entsprechender Mängelliste, ankündigen. Wenn das Hotel nicht darauf eingeht würde ich warten und den Rest einfach nicht bezahlen bis ein Mahnbescheid kommt. Dann Einspruch einlegen und erst den Gang zum Anwalt nehmen.
Bei Mc Donald musst Du nicht lange warten, in einem Restaurant das alles frisch zubereitet sind Wartezeiten von 45 Minuten NORMAL. Wenn Du Dein Essen bereits nach 5 Minuten bekommst ist es nicht frisch zubereitet sondern vorgemacht. Ausserdem spielt der Betrieb (Größe, Andrang etc) auch noch eine Rolle. Man kann selbst sehen dass wenn das Restaurant z.B. voll ist, die Bestellung länger dauern kann, Hier hilft die Frage bei der Bestellung wie lange es wohl dauern wird, dann kann man entscheiden ob man warten möchte oder nicht.
Nicht nur beschweren, auch selbst ein bißchen mitdenken.
Ich warte gerne so lange wenn das Essen danach schmeckt, habe ich keine Zeit, gehe ich eben zu McDonalds.
Nein, nur die Adresse mit Telefonnummer und oft auch eine Anfahrtsskizze.
Ein Kartenlesegerät mit WLAN kostet ca. 35,00 im Monat Miete. Darin enthalten sind Zahlungen für EC Karte, sonst keine Kosten und das Geld ist am nächsten auf dem Konto. Bei Kreditkarten werden, je nach Kreditkartenfirma, Proszente einbehalten (ca. durschnittlich 5%). Außerdem rechnen die meisten Kreditkartenfirma nur einmal am Ende des Monats alle Buchungen ab, d.h. du musst immer länger auf dein Geld warten. Wir haben so ein Gerät aber nur für EC Zahlungen da man dem Gast nicht unbedingt die einbehaltenen Kosten berechnen kann und ich auch nicht so lange auf mein Geld warten möchte.
Mit der Anmeldung (und die fand ja sicherlich statt, alleine schon durch die Vorkasse) habt Ihr eine feste Bestellung aufgegeben. Wenn man etwas bestellt muss es bezahlt werden denn das Unternehmen hat keine Schuld wenn dann jemand nicht hingeht. Der Grund spielt hier keine Rolle. Diese haben ja die zugesagten Leistungen bereitgestellt und können sie nicht andersweitig verwenden.
Selbstverständlich musst Du das selbst bezahlen wenn Dein Arbeitgeber dies nicht will.
Es kann ja nicht sein das der Arbeitgeber etwas bezahlt was er nicht möchte ( oder würdest Du etwas bezahlen was nicht Pflicht ist und Du nicht möchtest?)
Etage: der Stock in welchem ein Zimmer ist ( z.B. 2. Stock Magazin: Vorratsraum für hausinterne Sachen (z.B. Wäsche, Vorräte etc.)
Man muss für alles bezahlen, außer Du bist von irgend einer Firma eingeladen (ich meine zum Essen und Trinken und nicht den Eintritt). Diese Einladung spricht immer in der Intergastra der jeweils zuständige Vertreter aus.
rudower1969:
Trinkgeld ist NICHT steuerfrei, das ist ein Irrtum. Nach einem Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 18.12.2008, AZ: VI R 49/06) gilt das jedoch nur, wenn diese „Dritten“ dem Mitarbeiter das Geld direkt geben.
Dies war hier offensichtlich nicht der Fall.
Die Gewerbeordnung besagt dass das Trinkgeld für den Arbeitnehmer bestimmt ist (dieser dies auch selbst zu versteuern hat). Hier der Text dazu:
§ 107 Abs.3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Persönlich finde ich es aber schei.. wenn man schon so eine Regelung hat (mit Küche) und diese dann hintergeht. Schließlich gibt der Gast Dir bestimmt kein Trinkgeld wenn das Essen auch schei... war, oder?
Ist eine Frage als welcher Raum der besagte konzessioniert ist, als Gastraum oder als Küche, vielleicht ja auch als Nebenraum. Kann man in der Konzession nachlesen. Jegliche andere Benutzung der Räume wie sie konzessioniert sind muß man den Behörden melden und eine Konzession für diesen Raum (mit vielleicht entsprechenden Umbauten) beantragen.
Hiasi1: "gesellschaftige Unterschicht" ist ein Ausdruck von Leuten die meistens genau dieser angehören.
Banana2012: Dein Bildungsniveau liegt sicherlich noch weit unter dem der von Dir gemeinten Raucher.
Noch etwas zur Information: Ich betreibe Gastronomie seit über 30 Jahren und bin Raucher. Gelernter Bürokaufmann (Abschluss 1,5) und gelernter Koch (Abschluss 2,8). Sämtliche Arbeiterinnen bei mir sind Aushilfen weil sie das Geld zusätzlich brauchen. Haben tagsüber einen ganz normalen Job der von der Bankangestellten bis zu Feinmechanikerin geht. Als Bankangestellte z.B. braucht man heute als Voraussetzung mittlere Reife.
Rauchen ist eine Sucht (merke es ja selbst) und das hat noch nie mit irgend einem Bildungsstand oder IQ zu tun gehabt. In der Gastronomie ist manchmal einfach zuviel Stress (vor allem wenn solche Leute kommen wie Banana2012 und Hiasi1) weil es heute niemand mehr schnell genug gehen kann, das Lokal vielleicht zu voll ist, usw.usw. Es liegt sicherlich auch an den Umständen (Sympathie oder Antisympathie zum Gast, trotzdem immer sehr freundlich) und natürlich an den sehr vielen geleisteten Arbeitsstunden. Da wird man sehr schnell schwach und weicht zur Pause eben schnell mal auf eine Zigarette aus um dem Stress wenigstens für kurze Dauer aus dem Weg zu gehen.
Auch sollte man bedenken dass vor dem Rauchverbot (das ja noch nicht so sehr lange her ist) in jeder Gaststätte geraucht wurde und viel Personal dadurch sehr stark animiert wurde selbst eine zu rauchen. Heute ist die Sucht leider immer noch da.