https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spotify-Betrueger-sollen-mit-Fake-Accounts-Tantiemen-in-Millionenhoehe-gefarmt-haben-3976780.html

ungefähr so wie die hier im Artikel.

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Solange sich das ganze im kleinen Rahmen bewegt, kannst du deine Erlöse und Aufwendungen einfach in der Anlage EÜR in der Steuererklärung angeben.

Melde dich am besten vorab beim Finanzamt, bzw gibt einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ab, ( gibt's auf der Website deines Finanzamtes) und teile in diesem mit dass du die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann bekommst du auch rechtzeitig deine eigene Steuernummer für die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) somit läuft auch im Finanzamt alles glatt und die stellen keine Rückfragen

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Ja du kannst ganz sicher einen Kredit Antrag an dein Postfach schicken lassen, oder du gehst persönlich zu einer Bank. Stell dir aber bitte die Frage ob die 5.000,00 € wirklich notwendig für die Traumhochzeit sind oder ob du mit deinem ersparten nicht vielleicht schon eine echt tolle Hochzeit finanzieren kannst. "Traumhaft" wird diese sicherlich nicht durch weitere 5.000,00 € sondern durch dich, deine Frau und Freund und Familie die mit euch feiern.

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Wahrscheinlich wurde das Kindergeld an deine Mutter ausbezahlt, das wirst du mit Ihr regeln müssen.

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Gibt es jetzt zwei Selbständigkeiten für Person A? oder nur die im Unternehmen B?

  1. Ja, soweit die Umsatzgrenzen von 22.500 Euro nicht überstiegen werden können auch Dienstleistungen (sonstige Leistungen) ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden
  2. Ja der effektive Stundenlohn fällt durch die Steuerbelastung unter 15 €(mit der Progression hat das allerdings wenig zu tun), das ist der Firma B allerdings relativ egal, denn vereinbart wird ja ein Brutto Stundenlohn.
  3. Wenn Person A als "Selbstständige" nur für einen Auftragnehmer, der Arbeitsplatz und Material zur Verfügung stellt, tätig ist, dann steht der Verdacht der sog. Scheinselbständigkeit im Raum. Evtl. muss A bei B Sozialversicherungspflichtig Beschäftigt werden.
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Es gibt in Deutschland 100 Apfelbäume mit jeweils 10 Äpfeln, also 1.000 Äpfel im Jahr -> Angebot.

Es gibt 2000 Menschen, die einmal im Jahr einen Apfel essen möchten -> Nachfrage

Die Nachfrage ist höher als das Angebot, daraus folgt dass die 1000 Äpfel entsprechend Teuer verkauft werden können und sich nur die 1000 Menschen einen Apfel kaufen können die sich diesen auch zum angebotenen Preis leisten können und wollen, die anderen 1000 müssen verzichten. Überwiegt das Angebot über der Nachfrage ist es genau andersherum, dann sinkt der Preis.

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Schreiben zu können ist nicht wirklich eine besondere Fähigkeit, es kommt da eher auf den Inhalt drauf an.

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Die Erstattung erfolgt im Regelfall nach Eingang der Rücksendung binnen 3 - 4 Bankarbeitstagen, auf das zur Zahlung verwendete Mittel, also dein Bankkonto.

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Hier ein interessanter Artikel dazu https://www.merkur.de/leben/karriere/gehalt-einkommen-viel-verdienen-deutschen-durchschnitt-zr-10493938.html

Du liegst mit deinen 3800 also voll im Durchschnitt.

Von 3.800 netto kann man sich einen ganz ordentlichen Lebensstandard Finanzieren.

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Die 400 € werden, soweit sie laufend (monatlich) bezahlt werden, auch als normaler, laufender Bezug, wie dein Gehalt besteuert. Der einzige unterschied ist, dass die Höhe Variabel ist.

Die Bindung über 3 Jahre an das Unternehmen hält übrigens in den wenigsten fällen vor dem Arbeitsgericht Stand und verstößt gegen das Grundrecht (Recht auf Freie Berufswahl)

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ganz klar Option a). Wenn du dem FA mitteilst dass du noch Belege nachreichst, dann legen Sie die Erklärung zurück und bearbeiten diese in der Regel erst wenn die Belege eingereicht worden sind. Selbst wenn bereits ein Bescheid erlassen wird, kannst du diesen durch die neuen Belege ändern, das nennt sich dann "neue Tatsachen".

Option b) fällt wg, da die Finanzbeamten angewiesen sind, ab dem Veranlagungszeitraum 2018 keine Fristverlängerungen mehr zu gewähren und das dementsprechend auch nicht mehr tun werden.

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Das kann dir hier wohl keiner beantworten, das musst du mit Ihr abklären. Ich persönlich fände es nicht gerecht 3 Tage den kompletten Haushalt zu schmeißen, sicherlich kann und muss man sich, auch wenn man 40 Stunden arbeitet, am Abwasch beteiligen, Müll rausbringen etc und kann sich nicht einfach vor den Fernseher setzen.

Was versteht Sie denn unter "den Haushalt übernehmen"?

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Ich würde dir Elster empfehlen (nutze ich selbst), wenn dein Fall recht schlicht gehalten ist, also ohne Selbständigkeit. Die Anlage(n) N sowie die meisten Versicherungen und die Anlage Kind kannst du per elektronischem Abruf vom Finanzamt einspielen, sofern du diesen beantragt hast.

WISO würde ich dir empfehlen sobald du mehr Anlagen als die oben genannten benötigst, also Anlage V+V, S, G, AUS etc. Ich nutze das Programm nicht, kann dir also jetzt auch nicht sagen ob du hier vom Finanzamt Daten einspielen kannst, da die Schnittstellen aber recht teuer sind und der Datenschutz auch eine Rolle spielt denke ich mal eher nicht. Du hast hier aber die Möglichkeit, zumindest ab dem VZ 201, die entsprechenden Felder in den Anlagen Leer zu lassen, (soweit WISO die Original vordrucke entsprechend wiedergibt) dann wird dir aber natürlich auch der Erstattungs / Nachzahlungsbetrag nicht mehr richtig ausgerechnet.

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Wenn du deine Bilder auf Instagram postes kannst du Sie damit bewerben, die Bildrechte liegen aber natürlich noch bei dir und somit kann/ darf sie auch keiner Bewerben.

Die Frage ist natürlich ob ein Nachrichtensender wirklich deine Bilder als Themenbild her nimmt, schließlich gibt es Angebote wie iStock oder Shutterstock bei denen man für wenig Geld eine gigantische Auswahl zur Verfügung hat

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Du kannst die Lastschrift zurückgehen lassen, setz dich dafür einfach mit deiner Bank in Verbindung.

Die Folge wäre dass du deinen Beitrag, deine Rechnung nicht bezahlt hast und diese vom Anbieter angemahnt wird, die Alternative wäre sich erst einmal mit dem Anbieter in Verbindung setzen, das platzen lassen von Lastschriften ist eigentlich nur der letzte Schritt

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