Hallo, kurze Zusammenfassung:
für zwei Jahre wurden Steuererklärungen angegeben. in beiden Jahren gab es eine Geringfügige Beschäftigung und in beiden Jahren gab es darüber hinaus gehende Werbungskosten, die dann als Verlust gelten gemacht werden konnten.
Im 1 Jahr, wurde vom FA die g.Beschäftigung nicht als Einnahme eingetragen(im Steuerbescheid stand Einkünfte 0), die ganzen WK sind als Verlustvortrag eingetragen
Im 2 Jahr, wurde vom FA die g.Beschäfitgung als Einnahme eingetragen und somit die WK, die als Verlust gemacht werden konnten, gemindert.
Meine Frage, welches Jahr ist nun richtig?
PS: In der Steuererklärung wurden beides Jahre vom Mandanten aus die g.Beschäftigung wehrgemäß angegeben!
Gegen den Steuerbescheid aus dem 1 Jahr, kann man kein Einspruch einlegen, ist aber vorläufig.
Gegen den Steuerbescheid aus dem 2 Jahr, kann man einen Einspruch einlegen.
Vielen Dank für eure Antworten