Darf ein Lehrer Schüler weil sie 3 Minuten zu spät gekommen sind aus dem Unterricht ausschließen?

Hallo, ich bin 13 Jahre alt und gehe in die 8. Klasse. Heute in der schule ist die 1. Stunde ausgefallen und wir haben auf dem sportplatz basketball gespielt und hatten dabei die zeit nicht im Blick. Die 1. Stunde geht von 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr und die 2. fängt um 8:50 Uhr an. Als wir auf die Uhr geschaut haben war es schon 8:50 Uhr. Wir haben uns auch noch richtig beeilt, da der Lehrer sehr streng ist. Er hat schon aus dem Fenster geschaut wo wir bleiben und hatte uns auch gesehen. Wir sind extra sogar noch gerannt meien 3 Freunde sind vorgerannt und ich hab den ausgeliehenden Ball zurück gebracht. Als meine Freunde oben waren war es 8:53 uhr. Der Lehrer hat dann aber einfach die Klasse abgeschlossen und uns nicht mehr rein gelassen. Wir haben auch gekloppft und so aber er hat nicht reagiert. Dann kam er 10 Minuten später raus und hat gesagt wir dürfen nicht in die Klasse und sollen uns draussen an einen Tisch setzen. Dann mussten wir im Buch irgendwelche Aufgaben machen und ist wieder in die Klasse und hat wieder abgeschlossen. Dann holte er uns für die letzten 5 Minuten rein und wollte sehen wie weit wir gekommen sind und wir haben nichts vom Unterricht mitbekommen. Meine Frage ist jetzt : Darf er das überhaupt ? Wegen Freiheitsberaubung der Schüler in der Klasse und wegen Brandschutz und so und ausserdem hat jedes kind ein recht auf Unterricht und Bildung und gerade die letzten Tage vor dem test haben wir nichts mitbekommen. Und ausserdem kommt er voll oft zu spät und manchmal sogar 5 Minuten oder so. Also darf er das ?

PS: in Berlin (falls das eine Rolle spielt. ) Und spart euch bitte sowas wie : " ja selbst schuld wer zu spät kommt und so "

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Ist zwar schon etwas älter, die Frage, aber das Thema bleibt ja aktuell.

Prinzipiell ist es als pädagogische Maßnahme zulässig, zu spät kommende Schülerinnen und Schüler zeitweise vom Unterricht auszuschließen. Allerdings muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Ob das bei Eurem Fall verhältnismäßig war ist grenzwertig. Zum einen war es der Beschreibung nach ein Einzelfall - also ihr kommt nicht häufiger zu spät. Dann kam das Problem mit der ausgefallenen Stunde hinzu und dem wahrscheinlich fehlenden Stunden-Gong, der an den Unterrichtsbeginn erinnert. Zudem scheint es der Lehrer ja selber mit der eigenen Pünktlichkeit nicht so ernst zu nehmen, was die Verhältnismäßigkeit meiner Ansicht nach komplett in Frage stellt.

Hinzu kommt, dass die Aufsichtspflicht gewahrt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Lehrer sagt, ihr müsstet vor dem Klassenzimmer warten, bis er Euch rein holt. Da ihr dann ja nicht wisst, wann er euch rein holt, steht ihr also unter einer gewissen Aufsicht. So wie er es gemacht hat, mit einem genannten Termin, hättet ihr euch zwischenzeitlich davon machen können ohne zu befürchten, dass es jemand merkt, wodurch die Aufsichtspflicht klar verletzt wurde.

Weiterhin nimmt der Lehrer durch die verschlossene Tür billigend in Kauf, dass im Brandfall Lebensgefahr für seine Schutzbefohlenen entsteht.

Und zuguterletzt beraubt er die anwesenden Schülerinnen und Schüler ihrer Freiheit, wenn er den Klassenraum abschließt.

Er macht sich also nicht nur dienst- und disziplinarrechtlich angreifbar sondern zusätzlich noch potentiell strafrechtlich. Ich würde mich niemals trauen, so zu verfahren.

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Ich habe beide hier. Der OneOdio ist ein guter Konsumer-Kopfhörer, mit angehobenen Bässen und Höhen.

Der von 3125b verlinkte Frequenz-Verlauf zeigt das ganz deutlich, auch, dass er trotz Equalizer nicht wirklich besser wird.

Der AKG K52 hat eine deutlich bessere Auflösung und nur ganz leicht angehobene Bässe - da wird nix breiig. AKG ist in vielen Top Ton-Studios die erste Wahl, dann aber eher etwas bessere Modelle wie z.B. der AKG K240, der auch schon für 55€ zu haben ist und gerne als Referenzkopfhörer schlechthin genannt wird, wenn es um professionelle Tontechnik geht.
Der K52 kann im Studio aber vielleicht noch als Gesangsmonitor verwendet werden, wobei der nicht so gut den Klang nach Außen abschirmt - es kann also zu Rückkopplungen oder Übersprechen kommen - hier könnten aber auch bessere Ohrpolster helfen.

Auch soll die Balance beim AKG nach Studio-Maßstäben nicht ausgewogen sein, das ist aber beim oneOdio bestimmt nicht besser und wird ein Konsument kaum wahrnehmen - er eignet sich halt nicht zu Tonabmischen, zum Musikhören aber auf jeden Fall.

Der AKG K52 ist auch leichter und bequemer, sowohl an den Ohren als auch oben am Kopf. Ich bin auch vom Auto-Adjusting des AKG begeistert.

Vorteil vom oneodio ist das austauschbare Klinkenkabel und dass man das Signal an einen zweiten Kopfhörer durchschleifen kann, das bleibt auch am iPhone 6s laut genug wenn man AKG und OneOdio in Reihe anschließt.

Allerdings ist der Austausch eins defekten Kabels am AKG wohl sehr einfach, wenn man die austauschbaren Polster abnimmt und ein paar Schrauben löst.

Weiterer Vorteil ist, dass es den OneOdio auch mit Mikrofon gibt.

Meine Empfehlung bleibt aber der AKG, der Klang ist um Klassen besser, außer man steht auch matschige Bässe.

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Ich finde die Formulierung „an die Männer“ schon total sexistisch, als ob Männer so und so und Frauen anders wären. Ich denke, es gibt Frauen, denen es peinlich ist, ihre Männer zum Tampons kaufen zu schicken, genauso wie es Männer gibt, denen es peinlich ist, welche holen zu sollen.

ich würde da jetzt nicht geschlechtsspezifisch fragen.

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Ich will von meinen Auszubildenden alle Klausuren sehen. Zum einen um zu unterstützen, wenn es Probleme gibt, zum anderen um zu kontrollieren ob die Lehrkräfte auch tatsächlich nach Rahmenlehrplan unterrichten und ihren Teil zum Bestehen der Abschlussprüfung beitragen.

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Das steht im Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/brao/\_\_14.html

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung

Unter Abs. 2 heißt es u. a.:

wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat

Soll heißen, es gilt für ihn das selbe, wie für einen Beamten. Wurde er rechtswirksam verurteilt, zu einer Strafe, die einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten Dauer entspricht.

Diese Strafe muss nicht zwingend als Haftstrafe abgesessen werden.

Beispiel: Man kann dem Anwalt Betrug nachweisen. Da er sich reuig zeigt, noch nicht straffällig geworden ist und der Schaden nicht sehr hoch ist (kein schwerer Fall) wird er zu 60 Tagessätzen (a Betrag X) verurteilt. [Anmerkung: Der Tagessatz entspricht dem durchschnittlichen tägl. Einkommen]

In diesem Falle würde er seine Zulassung behalten.

Kann man ihm hingegen einen schweren Fall von Betrug nachweisen (z. B. weil er die Form des Betrugs wiederholt zur Erzeugung von einem regelmäßigen Einkommen betreibt), dann beträgt das Mindestmaß 6 Monate. Würde er nun zu 180 Tagessätze als Geldstrafe verurteilt werden, wäre er seine Zulassung los, da das Strafmaß einer Haftstrafe von 180 Tagen entspricht.

Wie das nun ist, wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, kann man hier nachlesen:

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/wiederzulassung-eines-anwalts-nach-der-begehung-von-straftaten\_222\_199372.html

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Wenn das Reparaturset eine fachgerechte Instandsetzung ermöglicht kann euch der Vermieter diese nicht verwehren. Allgemein ist es so, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen muss, einen Mangel zu beseitigen. Erst wenn der Mieter diese Frist verstreichen lässt, darf der Vermieter Schadenersatz fordern

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Wenn die Abplatzungen noch nicht mal so tief ist, dass das Blech sichtbar wird, kann ich mir gut vorstellen, dass es als sachgemäße Nutzung durchgeht. Habe hierzu noch kein Urteil gefunden von daher hat wahrscheinlich noch nie jemand geglaubt solche kleinen Schäden erfolgreich einklagen zu können. 

Ich vermute der Vermieter legt es darauf an, euch einzuschüchtern und es mal zu versuchen, eine für ihn kostengünstige Beseitigung normaler Gebrauchspuren zu "erschleichen".

Schließlich ist die Funktion der Emaileschicht (Rostschutzmittel) ja noch gegeben.

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Ist die Badewanne älter als 23 Jahre hat sie einen Restwert von 0,-€. Sprich der Schaden beträgt 0,-€ und Du musst 0,-€ ersetzen.Ist die Wanne z. B. Fünf Jahre alt, werden fünf dreiundzwanzigstel vom Schaden abgezogen. Ist es eine ältere Wanne, muss der Vermieter kleinere Abplatzungen hinnehmen. Allgemein ist es so, dass der Vermieter Schäden die durch Sachgemäße Nutzung entstehen selber tragen muss, dafür bekommt er ja einen Mietzins. Nur bei Unsachgemäßer Nutzung muss der Mieter zahlen. Anscheinend sehen es die Gerichte so, dass bei sachgemäßer Nutzung auch mal ein Duschkopf runter fallen kann. Deine Vermieterin scheint sich durch Dich eine Überfällige Renovierung der Badewanne finanzieren zu lassen, aber Modernisierungen bzw. Erhaltung der Mietsache ist Aufgabe des Vermieters. Kann man auch hier nachlesen http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm

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Okay, hab es selber herausgefunden, wie man beim Sharp FX-41 bzw. FO-51 die Senderkennung neu resetten und neu einstellen kann.

Ich habe das Service-Manual vom Vorgänger UX-40 / FO-50 hier heruntergeladen:

http://www.manualslib.com/manual/783995/Sharp-Ux-40.html

Dann habe ich die Anweisungen für den Soft-Reset befolgt (es scheint erst so, dass es nicht funktioniert, aber einfach weitermachen, dann klappt es):

FUNKTION

9 (es kommt ein bööp, der so klingt, als würde man eine falsche Eingabe machen)

*

8

#

7

Dann erscheint eine Meldung FXPO* oder so ähnlich

2 Sekunden später erscheint

DIAG MODE

Dann die START Taste drücken und es erscheint das eingestellte Land (GERMANY).

Jetzt kann man sich mit # und * durch verschiedene Menüpunkte wählen:

SOFT SWITCH MODE

ROM & RAM CHECK

AGING MODE

PANEL CHECK MODE

CHECK PATTERN

SIGNAL SEND MODE

MEMORY CLEAR (das ist der, den Ihr auswählen müsst!)

SHADING MODE

ALL BLACK PRINT

AUTO FEEDER MODE

MESSAGE PRINT

COUNTRY SELECT

Wie schon gesagt, wählt MEMORY CLEAR aus und drückt die START Taste.

Es gibt einen Ausdruck, auf dem Memory Cleared steht und das Gerät ist in den Auslieferungszustand zurückgesetzt!!

Wenn man nicht in den DIAG MODE kommt, gibt es noch eine andere Möglichkeit (die ich aber noch nicht ausprobiert habe):

1. Netzstecker ziehen

2. Netzstecker einstecken

Im Display erscheint WAIT A MOMENT

jetzt sofort

3. STOP drücken und halten

Im Display erscheint MEMORY CLEAR ?

4. START drücken

das war's

Wenn ihr bei 4. anstelle START die Taste COPY drückt, kommt Ihr nach dem Löschen des Speichers in den PROCESS CHECK MODE. Was da passiert, weiß ich aber auch nicht – ausprobieren …

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Hallo, habe es schon mal gemacht und eine sehr ausführliche Anleitung dazu geschrieben: http://wp.ki-online.net/jeanshosen-selber-naehen-eine-anleitung-fuer-naeh-anfaenger-und-groessenwahnsinnige/

Ist nicht so schwer, wie viele sagen, also: nicht entmutigen lassen. War mein erstes Kleidungsstück, das ich mir geschneidert habe, ca. 2 Wochen nachdem ich die Nähmaschine (gebraucht für 35 Euro) gekauft hatte, war ich fertig. Die Leute glauben erst nicht, dass sie selber genäht ist, wenn ich sie zeige … :)

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Nicht entmutigen lassen. Habe mir vor zwei Wochen eine Nähmaschine gekauft, um mir eine Jeans zu nähen (ohne vorherige Erfahrung außer zuschauen). Jeder hat mich für verrückt erklärt: probier erst mal was leichteres etc. Aber wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Die Jeans ist gestern fertig geworden, hatte sie heute an, jeder der sie gesehen hat, glaubt erst mal nicht, dass die selber geschneidert wurde. Klar, ein Sakko ist keine Jeanshose, aber wenn man motiviert ist, schafft man vieles. Einfach viel lesen und probieren. Und nicht entmutigen lassen!

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Komisch, ich hatte sehr gute Erfahrung mit der Selbstreparatur diverser Steinschläge in meiner Windschutzscheibe (Mercedes 190 Bj 1986). Einmal war der Steinschlag so nah am Rand, dass Carglass es nicht machen konnte. Mit dem Reparaturset kam ich da noch gut dran. Der Schaden war danach nicht mehr zu sehen. Auch spätere Steinschläge konnte ich so gut reparieren. Bei carglass hätte eine neue Scheibe 700 Euro gekostet. So habe ich 15 Euro für das Reparaturset gezahlt (ging übrigens auch bei Steinschlägen, die schon mehrere Monate alt waren). Später hatte ich dann einen Schaden an meiner Windschutzscheibe, der nicht mehr reparabel war: Ein spitzer Gegenstand wurde von innen gegen die Windschutzscheibe geschleudert und verursachte einen Riss bis zum Rand. Der Mechaniker meines Vertrauens empfahl mir einen freien KFZ-Glaser, der für 160 Euro die Scheibe tauschte. Also: hier lohnt es sich zu vergleichen!

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Die Beleidigung einer Mietpartei stellt eine erhebliche Störung des Hausfriedens dar. Der Vermieter st verpflichtet alle den Hausfrieden störenden Mängel der zur Nutzung überlassenen Sache zu beseitigen, ansonsten kann der Mieter die Miete mindern oder wenn eine gesundheitliche Gefährdung vorliegt sogar fristlos kündigen.

Habe das selbe Problem mit meinem Nachbarn: Wir haben kleine Kinder, er fühlt sich durch den Kinderlärm so gestört, dass er uns seit ca. enem Jahr zu allen Tag und Nachtzeiten mit lauter Musik und TV stört, teilweise täglich von 9.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr Nachts über mehrere Wochen. Wir haben ein Lärmprotokoll geführt und da wo es Zeugen gab (Besucher, Nachbarn, Polizei) diese mit aufgenommen, ansonsten selbst bezeugt. Die Vermieterin hat mehrmals Abgemahnt, nun gab es den Fall, dass ich von meinem Nachbarn als A****loch tituliert wurde. Habe dies der Vermieterin gemeldet, daraufhin hat der Nachbar die fristlose Kündigung erhalten.

Also, wenn Du Glück hast, hast Du einen Vermieter / eine Hausverwaltung, die daran interessiert ist, das die Mietsache in ordentlichem Zustand bleibt. Dann kannst Du damit rechnen, dass von dieser Seite etwas unternommen wird. Ansonsten musst Du Deinen Vermieter selber unter Druck setzen und die Herstellung der Mietsache fordern, gegebenenfalls mit Mietminderung.

Paragraphen: § 536 BGB, § 543 BGB, § 544 BGB, § 569 BGB

Bei § 569 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) Absatz 2 BGB heißt es:

(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Schöne Grüße und viel Erfolg

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Nun, beim Hagenuk-Handy ist es ja so, dass die Strahlung vom Kopf weg-gebündelt wird, sich also die Strahlung vom Hörer weg erhöht. Die hier häufig sehr unqualifizierte Meinung, die Leistung würde sich verschlechtern ist also schlichtweg falsch.

Im Gegenteil, in der vom Kopf entgegengesetzten Richtung verbessert sich sogar die Leistung!

(Ich hatte auch mal das hagenuk-Handy und war sehr zufrieden damit. Man konnte es auch ohne schlechtes Gewissen in der Hosentasche tragen, wenn man die richtige Seite nach außen legte.

Gerade der Dauerkontakt nah am Körper, während dem Stand-By-Betrieb wird ja eher kritisch gesehen, als die kurze Belastung durch Gespräche.

Und zu der Handy-Tasche mit Silberfäden: wenn die Fäden nur auf der Seite angebracht sind, die dem Kopf beim Telefonieren zugewandt ist, kann ich mir das ähnlich wie das hagenuk GlobalHandy sehr sinnvoll vorstellen.

Also liebe Mitposter, in Zukunft bitte etwas besser informieren, bevor man einfach irgendwas aus dem Bauch heraus schreibt. Oder wie es ein Vorredner schon passend formulierte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten …

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