Ist zwar schon etwas älter, die Frage, aber das Thema bleibt ja aktuell.
Prinzipiell ist es als pädagogische Maßnahme zulässig, zu spät kommende Schülerinnen und Schüler zeitweise vom Unterricht auszuschließen. Allerdings muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Ob das bei Eurem Fall verhältnismäßig war ist grenzwertig. Zum einen war es der Beschreibung nach ein Einzelfall - also ihr kommt nicht häufiger zu spät. Dann kam das Problem mit der ausgefallenen Stunde hinzu und dem wahrscheinlich fehlenden Stunden-Gong, der an den Unterrichtsbeginn erinnert. Zudem scheint es der Lehrer ja selber mit der eigenen Pünktlichkeit nicht so ernst zu nehmen, was die Verhältnismäßigkeit meiner Ansicht nach komplett in Frage stellt.
Hinzu kommt, dass die Aufsichtspflicht gewahrt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Lehrer sagt, ihr müsstet vor dem Klassenzimmer warten, bis er Euch rein holt. Da ihr dann ja nicht wisst, wann er euch rein holt, steht ihr also unter einer gewissen Aufsicht. So wie er es gemacht hat, mit einem genannten Termin, hättet ihr euch zwischenzeitlich davon machen können ohne zu befürchten, dass es jemand merkt, wodurch die Aufsichtspflicht klar verletzt wurde.
Weiterhin nimmt der Lehrer durch die verschlossene Tür billigend in Kauf, dass im Brandfall Lebensgefahr für seine Schutzbefohlenen entsteht.
Und zuguterletzt beraubt er die anwesenden Schülerinnen und Schüler ihrer Freiheit, wenn er den Klassenraum abschließt.
Er macht sich also nicht nur dienst- und disziplinarrechtlich angreifbar sondern zusätzlich noch potentiell strafrechtlich. Ich würde mich niemals trauen, so zu verfahren.