Muss man dem Vermieter einen Arbeitgeberwechsel mitteilen?
Bekannte von mir mussten zum einen eine Bestätigung des Arbeitgebers (er arbeitete bereits) bzw. eine Bürgschaft der Eltern (sie befand sich noch im Studium zu der Zeit) dem Vermieter einreichen. Nun fängt sie an zu arbeiten und er wechselt den Arbeitgeber.
Was davon muss man nun dem Vermieter mitteilen?
Ich hatte spontan gesagt, dass sie die Bürgschaft ihrer Eltern für nichtig erklären kann, wenn sie nun für sich selbst bürgen kann. Aber er muss den Arbeitgeberwechsel nicht angeben, oder?