es wurde kritisiert, dass einige Punkte, für die sich einige Angeklagten rechtfertigen mussten, zwar verbotene waren, aber keine Strafen festgelegt wurden. So wurden die Strafen währenddessen festgelegt, ohne das zuvor eine Grundlage existierte. Dieser Kritikpunkt wurde jedoch vom Kriegsgericht zurückgewiesen

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ich versuche es mal kurz:

der Reichspräsident hatte sehr viel macht. Weniger als der Kaiser, wurde dennoch Ersatzkaiser genannt. Er hatte die Befehlsgewalt über die Reichswehr, konnte den Reichskanzler entlassen und ernennen und das Parlament aufheben. Er konnte zudem Volksentscheide beantragen.

das Volk konnte beispielsweise durch Volksentscheide und Abstimmung direkt am Regierungsgeschehen teilhaben. Das ist heute in der Schweiz noch so.

das Parlament hatte eine gesetzgebende und eine kontrollierende Aufgabe im Staat. Doch es wurde sehr oft aufgelöst, vor allem im Herbst der Weimaren Republik.

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Man dagegen klagen. Ich bin zwar noch Schüler, habe darüber noch nicht viel erfahren, aber ein Betriebsrat gehört zum Recht der Mitarbeiter ab einer bestimmten Größe mein ich.

Klagen würde helfen.

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Nein. Georgien ist kein EU-Mitglied.

informier dich über offizielle Seiten über Reisebestimmungen, die variieren von Land zu Land.

Georgien gehört jedoch zu Staaten, die auf Staatenlisten bei Sicherheitserklärungen, etwa der Bundeswehr, stehen. Somit wird es wohl gesonderte Maßnahmen geben.

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Subjektive Meinung. Mehr nicht. Wenn es dir nicht gefällt ist es deine Meinung, wenn es anderen gefällt deren.

rein subjektiv

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Um ein Kommunismus zu ,,erreichen“, gehört es auch dazu, staatlich Ordnungen aufzulösen. Der Kommunismus sieht Staaten nicht vor.

dementsprechend würde ich zu einem Nein tendieren.

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Es gab viele Konferenz der Alliierten. Lediglich eine Konferenz als ,,Friedenbringend“ darzustellen wäre denk ich zu einfach. Frankreich, eine später Besatzungsmacht, war beispielsweise nicht dabei.

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