Es gibt ein Fixum von 42k was erreicht werden muss, die Halle ist gebucht und war mit 85€ pro Nase Eintritt angesetzt.

Ihr habt 500 Leute: 500x 85> = 42.000€

Bleibt nun die Frage - wo kommt das Defizit her.

Der Eintritt kann nicht höher werden - zu dem Zeitpunkt bei welchem der Vertrag Halle gebucht wurde, wurden hoffentlich bereits der Eintritt bezahlt und die Eintrittskarten verkauft.

Bleibt nun die Frage - wo kommt das Defizit her.

Üblicherweise gibt es ein Orgateam - und dies organisiert. Und das sich innerhalb einer Kursstufe nicht jeder verpflichtet sieht hier mitzuhelfen - dürfte nicht verwundern. Daher sollten ins Orgateam auch nur welche, die gut vernetzt sind.

Kuchenbasar - muss man vorher klären wer bereit ist einen Kuchen zu spenden.

Welche Optionen ihr nun noch in einer Stadt habt - wir hatten damals die Vereinshütte des örtlichen Fußballverein bekommen, gegen eine kleine Spende und Übergabe im vorgefundenen Zustand, konnten wir dort einiges durchziehen. Einschließlich einer Disco, die nach meiner Erinnerung den meisten Umsatz generiert hatte . Dass hier im die gleichen Personen geholfen haben - ich denke dieses Phänomen kennt jeder der in der Vereinsarbeit aktiv ist.

Bleibt noch Spenden einsammeln oder über Crowdfunding versuchen.

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Anzeige - grundsätzlich kein Problem.

Die Frage - auf wen hier was zukommt.

Es gibt einen "Darsteller" - der eingewilligt hat, dass man ihn filmt. Soweit kein Problem.

Dann gab es einen, der den Film aufgenommen hat. Intelligente Darsteller geben dem Filmer hierfür ihr eigenes Handy, Kamera...

Dann gibt es eine Absprache zwischen den beiden, die wir nicht kennen.

Fakt ist - ohne Einverständnis des Darstellers darf der Film weder weitergeleitet noch veröffentlicht werden.

Welche Rechte an dem Film der Filmer hat - kommt auf die Absprache an.

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Wenn du ohne Testament sterben würdest - erbt ein Ehemann (falls Scheidung noch nicht durch) und deine Kinder. Bist du geschieden - erben deine Kinder zu gleichen Teilen.

Sollten diese Kinder dann noch minderjährig sein, muss der weitere Sorgeberechtigte das Vermögen bis zur Volljährigkeit der Kinder verwalten. Dies kannst du nur verhindern, wenn du zusätzlich noch eine Sorgerechtsverfügung hinterlässt.

Dass sich Erben streiten, weil jeder Angst hat zu kurz gekommen zu sein oder denkt, der andere würde Unterlagen zurück halten - kannst du auch mit Testament nicht verhindern. Manchmal wird der Streit auch durch ein Testament ausgelöst.

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Bestattungspflichtig ist eine Ehefrau sofern vorhanden oder die Kinder des Verstorbenen - die Geschwister des Verstorbenen haben damit nichts zu tun.

Ob es was zu erben gibt, ist relativ uninteressant. Sofern kein Testament und das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen - ist es angenommen.

Bleibt die Frage - wer hat die Bestattung beauftragt und wer hat diese seltsame Kostenteilung aufgestellt? Die Kosten der Bestattung können von den Erben eingefordert werden.

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Wenn du dich während der Arbeitszeit als krank abgemeldet hast - zählt der Tag als gearbeitet. Der erste Krankentag wäre dann der Folgetag.

Wann dein AG eine AU verlangt - musst du selbst wissen. Er kann sie auch bereits für den ersten Tag verlangen.

Persönlich würde ich spätestens am dritten Kalendertag zum Arzt gehen - oder ich bin mir absolut sicher, dass ich am Folgetag arbeitsfähig bin.

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Du kannst die Gemeinde als Bauslastträger und damit in der Verkehrssicherungspflicht informieren. Wenn's so läuft wie fast überall, wirst du nicht der Erste sein. Bei uns kam die Firma viermal zum Nachbessern.

Die beste Nummer, die ich bisher gehört hatte, war das Ausbessern einer Bundesstraße mit Kopfsteinpflaster. ..

Mit viel Glück informiert die Glasfaser vorher den Bauslastträger.-.ist bei weitem nicht selbstverständlich.

Sind bei uns auch ungefragt durch eine Pferdekoppel.

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Kommt vielleicht auch auf die Friedhofssatzung an, bei uns werden die Kränze relativ zügig entsorgt, wenn sich die Angehörigen nicht kümmern. Dann aber der ganze Kranz und nicht nur die Schleife.

Wenn es die Gemeinde nicht war - steht dieses Recht ausschließlich demjenigen zu der die Bestattung beauftragt hat.

Was ich noch akzeptieren würde - wenn der Kranz mit Schleife ohne mein Einverständnis bestellt wurde. Wenn Tochter den Kranz bestellt und bezahlt hat - wäre die Handlung relativ ungewöhnlich.

Wenn es nicht gerechtfertigt war, wäre es mE Sachbeschädigung - nur hier den Beweis gegen den Schädiger zu führen, ist vermutlich ziemlich schwierig.

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Das wird dann vermutlich der Rechtsanwalt der Kinder im Zweifel über einen Rechtsstreit klären.

Ohne den Vertrag zu kennen, kann man vermuten, dass der Eigentümer mit der Schenkung den Besitz und die Herrschaft über die Immobilie noch nicht aufgegeben hat.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/ablauf-der-10-jahres-frist-bei-immobilienschenkung-mit-wohnrecht_220_378508.html

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Kommt auf die in den letzten Jahren gezahlten Beträgen an und den Wert des Hauses minus Restschuld an.,.da hier vermutlich Schenkungssteuer anfällt.

Er schenkt dir ein halbes Haus - nur deine Gegenleistung ist mir nicht ganz klar. Wenn du seit 1.5 Jahren das Darlehen alleine bezahlst, könnte er dies als Nutzungsentschädigung (für seinen ungenutzten Halbanteil) anerkennen.

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Der Sozialarbeiter hilft, ist entweder ein Beschäftigter der Einrichtung oder erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und zuständiger Behörde, oft beim Kreis. Könnte ein Teilbereich hiervon sein:

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychosoziale_Beratung

Der Betreuer:

Die Änderung der Gesetze mit Einführung des Betreuungsrechtes wollte/sollte/ hat ein ähnliches Ziel verfolgt:

Die in manchen Lebensbereichen hilflose Person sollte nicht mehr bevormundet werden, sondern unterstützt.

Mit Betreuern ist dies meiner Meinung nach wie mit Eltern - manche bekommen eine Nutzen Schaden Abwägung der jeweiligen Interessen hin, manche entscheiden über den Kopf und gegen den Willen.

Im Gegensatz zu den Eltern hast du beim Betreuer aber eine gewisse Einflussmöglichkeit: du kannst evtl rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen und dir hierfür eine Vertrauensperson aussuchen. Voraussetzung, dass du geschäftsfähig bist.

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Das geht nur über einen notariell beurkundeten Mietkauf- Vertrag.

Hier benötigen beide Seiten den Rat ihres Steuerberater und ihr einen Anwalt und die Hoffnung, dass der gute Freund euch die bereits bezahlten Beträge als bereits erbrachte Leistung in diesem Vertrag bescheinigt.

Bedeutet bis zur vollständigen Bezahlung entscheidet der Eigentümer über Instandhaltung.

In dem Vertrag muss/sollte auch die Insolvenz oder der Tod beider Seiten behandelt werden.

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Für das kranke Kind - gibt es die Option Kind-krank, wenn es unter 12 Jahre ist..Geht aber nur jeweils für ein Elternteil. Sofern das andere Elternteil nicht berufstätig ist, könntest du dies mit dem Arzt klären. Für die Dauer des Kinderkrankenschein bekommst du keinen Lohn, sondern Krankengeld.

Die Betreuung des gesunden Kindes - ist wiederum Privatvergnügen. Hier müsste dann entweder Urlaub genommen werden oder andere Möglichkeiten der Betreuung gesucht werden.

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Par. 8 TVöD

https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1436

Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst als Reinigungskraft - hat zumindest in meinem Bundesland inzwischen Seltenheitswert. Geht alles über Dienstleister.

Sofern dein AG dann die Gemeinde ist - gibt es bestimmt einen Personalrat an den du dich wenden kannst. Hier müsste man ggfs auch deinen Arbeitsvertrag kennen.

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https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Die jeweiligen Stunden sind hier relativ uninteressant, die Berechnung bezieht auf den durchschnittlichen Lohn vor Antritt des Urlaubs.

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Kommt drauf an. Wenn ihr beide geerbt habt, müsst ihr euch diesen Wissensstand gemeinsam erarbeiten.

Nur weil Schwester vielleicht mehr Kontakt hatte oder im Haus gewohnt hatte - muss sie hier nicht mehr Wissen besitzen.

Wenn Schwester geerbt hat und du den Pflichtteil verlangst - dann kannst du ein Nachlassverzeichnis einfordern.

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Die Freundin wohnt oben - auch mit dem Wohnrecht kann der Vater Gäste einladen.

Die Frage, ob Vater mit der Party des Sohnes einverstanden ist oder nicht. Kommt also ganz auf die Meinung des Vaters an.

Wenn Vater sich über die Abwechslung freut - vielleicht kann Freundin den Vater überzeugen, dass sie sich freuen würde, wenn es zumindest nicht jedes Wochenende sein muss.

Hilft dies auch nicht - bleibt evtl noch die Anzeige wegen Ruhestörung, wenn es denn eine ist.

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Der Typ steht doch im Wasser? Gewässer III. Ordnung befinden sich nicht in deinem Besitz, selbst wenn es sich um dein Eigentum handeln sollte - schließen die Wassergesetze regelmäßig aus.

Also erst einmal mal verbindlich die Rechtsgrundlage feststellen.

Dann ist der Hintergrund Außenbereich - schon einmal über eine Einfriedung nachgedacht? An dem Bild kann man nichts erkennen, dass der Mensch sich einer Besitzstörung bewusst sein könnte.

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Dem ehemaligen Hof - der stillgelegt wurde?

Ja möglich, ist auch Außenbereich da geb ich dir Recht. Aktuell bebaut sind 1500m² Fläche, das darf man meines Wissens auch in dieser Größe auch wieder bebauen

also Außenbereich nach

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Also hier zuerst einmal bei der Gemeinde Flächennutzungsplan und oder Bebauungsplan einsehen.

Den Wert der Versicherung kannst du in die Tonne treten, der erzählt dir absolut nichts über den Marktwert.

Wenn es zum Verkauf kommt - je nach Bundesland haben die Landwirte ein gesetzliches Vorkaufsrecht. (Grundstücksverkehrsgesetz plus Bundesland)

400m² Lagerhalle, welche vermietet ist und Mieteinnahmen

Wer versteuert die Mieteinnahmen aktuell?

Wurde das Grundbuch auf Grund Testament bereits berichtigt? Als getrennter, nicht geschiedener und enterbtem Ehegatten hätte der Vater seinen Pflichtteil einfordern können. Auch wenn nicht eingefordert, könnte man den Teil ja zunächst einmal abziehen. Von irgendwas muss der Vater ja auch leben, wenn ich jetzt annehme, dass er der Landwirt war. Ggfs kann der Vater damit auch den sich kümmernden Bruder entlohnen. Das Testament des Vaters wäre auch interessant zu kennen.

Ich würde jetzt zuerst versuchen den Wert des Nachlasses der Mutter insbesondere der Immobilien zum Zeitpunkt des Todes feststellen zu lassen. Ein Gutachter kann dies.

Die Baugrundstücke - kann man ja bereits gemeinsam vermarkten oder eben zumindest diesbezüglich die Erbengemeinschaft auflösen.

Beim Hof - schwierig. Vor allem wenn er tatsächlich stillgelegt wurde - was will der Bruder dann noch damit?

Als Erbengemeinschaft - könnt ihr nur gemeinsam handeln, je länger ihr mit der Auseinandersetzung wartet - desto komplizierter wird die Abwicklung.

Sucht euch die Fakten zusammen, setzt euch an einen Tisch und redet offen über die jeweiligen Vorstellungen. Mögliche Ehepartner oder Lebensgefährten - sind für dieses Gespräch explizit ausgeladen.

Werdet ihr euch nicht einig - wird es früher oder später auf eine Teilungsversteigerung raus laufen.

Dann kommt der Satz: seid ihr noch einig oder habt ihr bereits geteilt.

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Das klärt man mit dem Arzt, der die Reha begleitet hat.

Bei einer orthopädischen Reha wäre der Patient evtl. nicht reha-fähig, bei einer psychosomatischen Reha - würde ich dies nicht zwingend annehmen.

Alternativ kann Patient die Rehaklinik anrufen,. die Problematik schildern und um deren Einschätzung bitten.

Die Fahrstrecke - spielt bei der Betrachtung eher keine Rolle. Unter Umständen wäre hier der ÖPNV vielleicht die bessere Wahl, dort funktioniert dies mit dem Hochlegen besser

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