Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.

Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.

Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.

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Mietschulden beim Anwalt - eher nicht. Vielleicht bei seinem eigenen Anwalt oder beim Vermieter.

Nur vom 30.04.bis heute 08.05 - hat Vermieter noch keine Räumungsklage durch. Bei Mietschulden kündigt auch eher der Vermieter und nicht der Mieter.

Dies setzt dann auch nicht die Polizei sondern der Gerichtsvollzieher durch.

Dem Vermieter war bekannt, dass Mieter noch keine Übergabe gemacht hat - so befindet er sich ohne Ankündigung Besichtigung zumindest in der Besitzstörung, im Worstcase kassiert er noch eine Anzeige wegen Diebstahl....

Vermieter hat im übrigen auch keinen Zweitschlüssel zur Wohnung zu besitzen.....

Also meine Meinung nach handelt Vermieter falsch - ob mit oder ohne Konsequenzen keine Ahnung.

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Ich kann dir die Frage nur aus Sicht eines Wahlhelfer als Beschäftigter in öffentlichen Dienst beantworten - der kann für den nächsten Tag Dienstbefreiung beantragen als Ausgleich. Quelle müsste ich suchen.

Dein AG hat dir aber nun offensichtlich Mehrarbeit angeordnet - und hat dies durch Gutschrift Stunden auszugleichen. Da dies ein planbares Ereignis ist - sollte hier bis Arbeitsbeginn auch die Ruhezeit eingehalten werden. Deine persönliche Zeit zwischen Aufstehen und Arbeitsbeginn bleibt hier leider unberücksichtigt.

Falls der AG hier keine Info gibt, frag beim Personalrat. Da dies die Kommunalbeschäftigten immer mal wieder trifft- könnte man dies in einer Dienstvereinbarung regeln.

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Ohne deine Befunde zu kennen - schwierig. Vielleicht wäre eine Reha die bessere Alternative gewesen.

Ich würde zuerst versuchen beim Therapeuten die Stunden zu verlegen. Termine nach Feierabend.

Da dein Arzt über den Zeitraum mehrere Rezepte ausstellen muss - vielleicht einen Therapeuten suchen der näher am Wohnort oder am Arbeitsort liegt.

Alternativ - du versuchst deine Home-Office Tage auf die Therapie Tage zu legen und bist dann die anderen Tage im Büro.

Und dein Arzt hat vermutlich keine Notwendigkeit einer Krankschreibung gesehen - sonst hätte er dies gemacht

Evtl kannst du mit dem AG noch verhandeln, ob du die entstehenden Überstunden durch einen Urlaubstag ausgleichen kannst.

Mehr Ideen hätte ich nicht.

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Welche Alternative gibt es denn um die Geräte unterzustellen?

Für 40 qm - wenn ich dort noch eine Gartenhaus hinstelle - bleibt ja keine Fläche mehr ;)

Wenn es keine alternativen Aufbewahrungsort gibt - würde ich das Teil als Vermieter vermutlich zur Verfügung stellen. Ich würde nicht wollen, dass der Mieter den Standort bestimmt oder das Teil beim nächsten Sturm durch die Gegend fliegt.

Sobald das Teil fest mit dem Erdreich verbunden ist - gehört es zum Grundstück.

Wobei Gartenpflege ein dehnbarer Begriff ist - Blumenwiese 2x im Jahr mit der Sense gemäht- ob die Nachbarn dann glücklich sind?

Ggfls musst du Gartenhaus nochmals separat regeln.

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Ich würde alles scannen und bei mir digital speichern und erst dann ausdrucken. Dann muss ich mir die Arbeit nicht noch einmal machen, wenn ich die Unterlagen noch jemand zur Verfügung stellen muss/will.

Oder prüfen inwieweit deine Unterlagen auch digital entgegen genommen werden.

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Wenn du auf einem Formular etwas berichtigen musst als Sachbearbeiter - zeichnest du die Korrekturstelle mit Datum und deinem Namenszeichen ab.

Wenn du nicht berechtigt warst den Antrag entgegen zu nehmen - musst du dies mit deinem Chef klären.

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Eine angenommene Erbschaft kann nur noch über eine Anfechtung im Zuge eines Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Voraussetzung für die Annahme - der Vater ist bereits gestorben.

Sofern der Wert eines Erben hierbei geringer Pflichtteil wäre, kann er gegenüber den Mit-Erben den fehlenden Betrag verlangen.

Deine 10 Jahre sind interessant, wenn der Vater noch leben würde, die Geschwister am Kaufvertrag nicht mitgewirkt haben- dann kann diese Schenkung abschmelzend über 10 Jahre in den Pflichtteilsergänzungsanspruch gehen.

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Unter dem Geburtenregister seiner Eltern?

Was sagen seine Eltern dazu?

Der Punkt Kind des Kindes - in einer Geburtsurkunde, Familienbuch ist mir nicht geläufig.

Für Enkelkinder gibt mein Familienbuch überhaupt keinen Platz.

Da hilft nur beim Standesamt anrufen, nachfragen und besprechen wie man hier etwas ändern kann.

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Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbssteuer an, sondern Schenkungssteuer. Wie hoch diese ist, kommt auf dein familiäres Verhältnis zum Schenker an.- danach richtet sich die Höhe des Freibetrag.

https://www.rosepartner.de/grunderwerbsteuer-schenkung-immobilien.html

Ausgangspunkt für alles ist der realistische Marktwert.

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Sowas macht in der Regel die Personalabteilung fertig und der Bürgermeister unterzeichnet.

Da du ja hierfür eine Bewerbung geschrieben hast - hast du doch bestimmt auch einen Ansprechpartner.

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Drogenendzug und AU?

Guten Abend zusammen..

Ich hab ein anliegen in meinem Arbeitsumfeld und zwar.

Ich arbeite als Industrielackierer und wir haben bei uns ebenfalls ein Lackierer bei dem man vermutet dass er ein Drogenproblem hat.

Anzeichen dafür:Sehr unzuverlässig, verschläft sehr oft lässt sich jeden Monat zur gleichen Zeit krank schreiben (immer bevor dass Geld kommt) und dass immer zwischen dem 4-10 des jeweiligen Monats und wir bekommen zu 95% am 8.xy dass Geld auf unser Konto.

Er ist der festen überzeugung dass er der Zuverlässigste und beste Mitarbeiter dort ist.

Er sieht absolut keine Fehler ein, es liegt immer an anderen.

Er ist total vergesslich.

Er schwitzt auch sehr schnell.

Viele meinen auch das wenn er schwitzt dass er nach einer reinen Chemiefabrik stinkt.

Vor knapp einer Woche hatte er Nasenbluten ihm ging es wohl auch nicht so gut war Kreide bleich und wie von Zauberhand ging es ihm blendend.

Dann noch eine andere Situation..

Er ist bei uns in eine Lackierkabine gegangen ohne Atemschutz (Gasmaske).

Darauf hin hab ich ihn zur sau gemacht dass er sie gefälligst aufziehen sollte da er ja offensichtlich nicht das stabilste Immunsystem hat..Darauf hin hab ich noch hinterher geworfen ob er es jetzt schon im Kalender eingetragen hat wann er dann mal wieder Krank wäre?

Darauf hin guckte er mich nur an und fragte "Was jetzt mein Problem sei, er würde jetzt erst einmal länger nicht mehr krank sein" und zack 1 Woche später war er wieder Krank"

Als hätte er es schon vergessen..

Ich und paar arbeitskollegen machen schon wetten mit nem Einsatz von 5€ wann er wieder Krank wär..

Jetzt zu meiner frage..Darf er sich Krank melden wenn er auf Enzug ist oder nicht ?

Weil wär das einzig logische daran dass er immer so oft vorallem so regelmäßig krank ist?

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Da wäre ich aber ganz schön vorsichtig mit solchen Behauptungen.

Warum der Arzt ihm die Arbeitsunfähigkeit ausstellt, geht dich nichts an.

Bei der Regelmäßigkeit an AU wäre er der Kandidat, der bereits am ersten Tag eine AU benötigt und bei dem der AG bei der KK anfragen könnte, ob hier eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst möglich wäre.

Und wenn alle, die von sich selbst dermaßen überzeugt sind , ein Drogenproblem hätten ...nö die Theorie und der Zusammenhang geht nicht auf.

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Mein Beileid.

Am Berg - beim Klettern?

. Dann gibt es vielleicht eine Bergwacht oder einen Alpenverein, die die Frage beantworten kann.

Alternativ bei der Gemeinde nachfragen, ob diese dir einen Tipp geben können.

An die Unglücksstelle - solltest du aber dennoch nicht alleine.

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Auf der Schotterfläche würde ich definitiv nicht parken,.außer ich bin zu Besuch in dem Haus.

Mag sein, dass sie tatsächlich rein vom Flurstück und Eigentum zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.

Wurde aber eher nicht von der Stadt geschottert. Rein vom Besitz zählt sie für mich zum Privathaus.

Was dabei raus kommt, wenn der Eigentümer den Abschlepper ruft- keine Ahnung.

Für einen öffentlichen Parkplatz fehlt mir die verkehrsrechtliche Anordnung.

Und eine Grenzherstellung - macht hier keinen Sinn, wäre aber das einzige Instrument um Rechtsklarheit zu verschaffen.

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Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Vermesser spricht immer von Flurstück.

Die Flurstücksnummer in Verbindung mit Gemarkung und Flur (je nach Bundesland) ist ein für das Katasteramt ein eindeutiges Ordnungskriterium.

Warum man ein Flurstück teilen könnte:

Deine Oma hat ein Flurstück mit 1000qm im Eigentum. Die Flächen sind bebaubar und Oma hat zwei Enkel.

Jetzt lässt sie das Flurstück vom Vermesser teilen und aus dem einen Flurstück werden zwei Flurstücke. Dann kann sie jedem Enkel ein Flurstück mit 500qm als Bauplatz schenken.

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Die Oma anrufen und fragen, wann du es dir abholen kannst?

Vielleicht findet er es auch einfach nicht mehr? Hast du mal bei der Bank gefragt, ob es überhaupt noch existiert?

Da sie es gemeinsam angespart haben, sie aber noch nicht geschieden sind - keine Ahnung welche Rolle das Teil noch in der Berechnung Scheidung und Unterhalt Gibt es keine Ehe zum Scheiden.. musst du seine Beweggrund heraus finden.

Solange du nicht volljährig bist - sehe ich hier nur die Möglichkeit, dass sich die Eltern einigen.

Es ist eine Diskussion zwischen deinen Eltern, die sie auch als Erwachsene führen sollten ohne dich zu ihrem Streitball zu machen.

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Du kannst dich nur selbst schützen, aber nichts ändern.

Persönlich würde ich A sagen, dass sie entweder ihre Beziehung zu C überdenken soll und endlich ehrlich zu sich selbst ist oder ihr Kindergartenverhalten einstellen..

Als C wäre dies für mich das Ende der Freundschaft zu A.

Bei einer Familienfeier würde ich alle ohne Rücksicht auf Verluste einladen. A kann lernen, dass man nicht immer seinen Kopf durchsetzen kann. Wenn sie sich aus Respekt gegenüber ihren Eltern nicht für diese Feier zurück halten kann - dann wäre sie irgendwann auch bei mir nicht mehr willkommen.

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Das kommt doch ganz auf dich an.

Beim Bestandsbau hast du einen Kaufpreis, die Kaufnebenkosten. Was du reparierst, investieren willst oder musst - kannst du ungefähr überschauen.

Beim Neubau - kommt es auf deine Planung an. Die Kosten Bau sind in etwa kalkulierbar, bei der Einrichtung des Badezimmers oder einer Küche kommt es auf deine Auswahl an.

Die Stromkosten... Kommt drauf an. Wohnfläche, Dämmung, Art der Heizung....

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Du hast dich auf eine Abschlussliste manövriert. Bedeutet abwarten und der Dinge harren, die da kommen.

Wenn die Kündigung kommt, prüfst du deine weiteren Möglichkeiten.

Pro Jahr ca. 10 Tage krank - ist meines Erachtens Durchschnitt und bietet keine Grundlage einer personenbedingten Kündigung. Persönliche Meinung.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung - hast du kaum Chancen hier nicht dabei zu sein.

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Du willst seit deiner Kindheit Kunst studieren - hast aber offensichtlich keine Vorstellung was du mit dem Studiengang dann später machen willst.

Eine Vorstellung, die sich mir nicht erschließen will.

Woher nimmst du deine Annahme, dass du die Geduld und die Kraft aufbringst mindestens drei Jahre zu studieren, wenn es dir an der Geduld und dem Ehrgeiz eines Schulabschlusses fehlt. Auch dort wirst du nicht nur Dinge lernen müssen, was sich mit deinen Interessen deckt.

Das erste Ziel für mich persönlich wäre zunächst ein mittlerer Bildungsabschluss - das Ziel kannst du auch über verschiedene Wege erreichen. Und dann könntest du dich mit einer künstlerischen Ausbildung beschäftigen.

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