In Österreich muss eine Mauer mit Einfriedung von der Baubehörde 1. Instanz bewilligt werden, sprich das ist die Gemeinde. Bei uns braucht man für viele Kleinigkeiten einen eigenen Einreichplan und ist dieser auch vom Grundstückseigentümer und nicht vom Mieter zu unterfertigen, dass dieser damit einverstanden ist dort eine Mauer aufzustellen. Die Höhe der Mauer usw. sollte in den Baurichtlinien der Gemeinde aufliegen.
Du kannst in dieser Sache leider wenig machen, außer ausziehen.