Die Polizei entscheidet immer selbst, wer in einer Situation ist, wo man Polizeischutz braucht oder eben auch nicht. Klar ist das Möglich, aber dafür muss schon ein sehr sehr sehr sehr starkes Gefährdungspotenzial bestehen.
Der Private Sicherheitsdienst kann sofern er in Besitz der nötigen Vorraussetzungen ist, einen Waffenschein Speziell für einen bestimmten Auftrag beantragen. Die zuständigen Behörden entscheiden dann, ob dieser Genehmigt wird oder nicht. Früher wurden diesen Sicherheitsunternehmen Pauschal der Waffenschein meistens für eine Dauer von 2 Jahren genehmigt. Mittlerweile eben nur noch für bestimmte einzelne Aufträge mit sogenanntem: besonderen Gefährdungspotenzial. Es muss also ein Grund nachgewiesen werden der ausreicht, das Tragen von Schusswaffen zu berechtigen. LG