Die Polizei entscheidet immer selbst, wer in einer Situation ist, wo man Polizeischutz braucht oder eben auch nicht. Klar ist das Möglich, aber dafür muss schon ein sehr sehr sehr sehr starkes Gefährdungspotenzial bestehen.

Der Private Sicherheitsdienst kann sofern er in Besitz der nötigen Vorraussetzungen ist, einen Waffenschein Speziell für einen bestimmten Auftrag beantragen. Die zuständigen Behörden entscheiden dann, ob dieser Genehmigt wird oder nicht. Früher wurden diesen Sicherheitsunternehmen Pauschal der Waffenschein meistens für eine Dauer von 2 Jahren genehmigt. Mittlerweile eben nur noch für bestimmte einzelne Aufträge mit sogenanntem: besonderen Gefährdungspotenzial. Es muss also ein Grund nachgewiesen werden der ausreicht, das Tragen von Schusswaffen zu berechtigen. LG

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Weil die Bundespolizei kein Hausrecht hat. Dieses obliegt alleine den Mitarbeitern der DB Sicherheit. Beispiel 1: Ein 17 Jähriger raucht im Bahnhof einen Joint. Die Bundespolizei sieht das und spricht ihn an. Personalien werden aufgenommen und eine Durchsuchung findet statt. Danach werden unerlaubte Dinge beschlagnahmt und der 17 Jährige den Eltern zugeführt. ER DARF ABER WEITER DEN BAHNHOF BETRETEN.

Beispiel 2: Selbe Situation. Mitarbeiter der DB Sicherheit sehen es, und sprechen ihn an. Sie rufen zwecks Durchsuchung und Anzeige die Bundespolizei hinzu. Das Verfahren ab dem Zeitpunkt ist das selbe wie bei Beispiel 1. ABER: Die DB Sicherheit erteilt ihm Hausverbot, also darf er den Bahnhof nicht mehr betreten. Wenn doch= Hausfriedensbruch.

Mit anderen Worten, die DB Sicherheit achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und achtet auf Verstöße. Dann gibt's Konsequenzen.

So versteht man die Aufgabe der DB Sicherheit vielleicht besser.

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Generell darf bei einem Verdacht, immer von Mitarbeitern der DB Sicherheit der Reisenachweiß verlangt werden. Das kommt daher, dass die DB Sicherheit das Hausrecht hat. Nun Bahnhöfe(sowohl kleine als auch Hauptbahnhöfe), Busse und Bahnen sind Eigentum der Deutschen Bahn, daher darf dort im Rahmen des Hausrechtes gehandelt werden. In der Hausordnung steht nämlich tatsächlich, dass man eine Reiseabsicht haben muss, um überhaupt den Bahnhof betreten zu dürfen. Dies darf von der DB Sicherheit kontrolliert werden. Wird dann weder Reiseabsicht, noch der Besitz einer Fahrkarte festgestellt oder das Vorzeigen wird verweigert, darf die DB Sicherheit einen auch vom Gelände verweisen. LG

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Meistens reicht der Hauptschulabschluss. Solange die Noten in Mathe nicht grottenschlecht sind. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden generell gefordert, da schriftliche Kommunikation sowie das Schreiben von Berichten und Protokollen alltägliche Arbeit sind. Auch erforderlich ist die Volljährigkeit und ein einwandfreier Leumund. LG

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Natürlich geht das. Aber du musst natürlich angenommen werden, denn es bewerben sich jährlich ziemlich viele auf die Stellen.

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