Jugendarbeitschutzgesetz- Ausnahmen?
Hi Leute,
mein Sohn lernt in der Gastronomie und er ist 16 Jahre und demzufolge noch ein Jugendlicher. Nun gibt es Streitigkeiten bezüglich der Arbeit an silvester und am Neujahrtag. In der Berufsschule wurde ihm erklärt, dass er definitiv am 31.12 ab 14 Uhr und am 01.01. Komplett frei bekommen muss, weil es das jugendarbeitsschutzgesetz so vorschreibt. Sein Arbeitgeber argumentiert allerdings mit dem Paragraphen 21, der aber für mich nicht erkennen lässt, ob es sich um einen Notfall handelt, sondern lediglich die Buchungen so hoch sind, dass es die anderen Kollegen nicht allein schaffen. Ist das dann wirklich ein Notfall? Ich dachte, es herrscht ein totales Beschäftigungsverbot an diesem Feiertag. Bitte helft mir. Danke jossie