Über die Video Plattform kann man sich kostenlos viele Kinofilme durch Streaming ansehen. Viele User von Kino.to sind sie unsicher, ob die Nutzung in Deutschland legal ist oder ob Sie sich mit jedem Betreten der Seite Strafbar machen. Da wir in Deutschland leben und uns nach dem Deutschen Gesetz richten müssen ist die Nutzung von Kino.to Illegal. Der User schaut unerlaubt eine Veröffentlichung eines Kinofilmes an und Verstößt damit gegen das Urheberrecht. (§ 15 I Nr.1, 16 I UrhG.) Durch das Streaming speichert die Internetseite den Film im Arbeitsspeicher des Computers des Users ab und erstellt somit eine virtuelle Kopie des Films. Jedoch ist diese Kopie, keine dauerhafte Kopie und wird nach schließen der Seite gelöscht. Jedoch ist auch diese Kopie des Films nach dem Vervielfältigungsrecht ( § 16 I UrhG ) verboten, weil es bei der Vervielfältigung nicht dadrauf ankommt, ob die Kopie Lebenslang oder ein Paar Sekunden auf Existiert. Viele Denken, dass das Streamingverfahren den User schützt, weil er das Recht auf eine Privatkopie ( § 53 I 1 UrhG ) hat. Doch das ist falsch. Für eine Privatkopie darf der User keine rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Quelle verwenden. Da bei Kino.to sehr viele aktuelle Kinofilme gezeigt werden, kann der User davon ausgehen, das die Filme rechtswidrig gezeigt werden, weil Sie Paralell dazu gerade im Kino anlaufen. Kurz zusammengefasst:
Der User macht sich bei jedem Besuch auf Kino.to nach dem Deutschen Recht( § 97 I UrhG ) Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 106 I UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schadensersatzpflichtig Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auch für erst Täter bestraft.
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