wenn du mal auf die toilette musst, dann gehe einfach......sag deinem lehrer, dass du mal auf die toilette musst......sagt er nein, gehe trotzdem.....erst auf die toilette und dann zum direktor, oder deinem bzw. deiner klassenlehrer/in.....das ist nicht nur Nötigung und eine körperverletzung, sondern eine absolute frechheit.....der lehrer darf dir das nicht verweigern.....punkt!

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Dein neuer Arzt wird mit aller Sicherheit nach deinem bisherigen Arzt fragen. Denn, dieser muss ihm dann die Akte zuschicken. Solltest Du es nicht wollen, dann sag es ihm. Nenne ihm auch den Grund, eben nur nicht den Namen des Arztes, so baut ihr Beide das nötige Vertrauen auf. Sei aber zu ihm ehrlich, er hat sowieso Schweigepflicht, an die er sich auch hält. Alles andere erklärt Dir dein neuer Arzt. Er wird dann sicher eine neue Akte erstellen. Viel Glück und Kopf hoch. Er beißt nicht.

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Sicherlich bist Du jetzt überempfindlich, wegen Deiner Schwangerschaft. Das wird die eine Seite sein. Jedoch denke ich gibt es ein viel ernsteres Problem. Du hast Angst, dass Dein Mann euer Kind dann nicht so liebt, wie er seine Kinder jetzt liebt. Ich denke, dass deine Angst unbegründet ist. Bei deinem Mann schwirren ganz andere Gedanken im Kopf herum. Er wird ebenso aufgeregt sein wie Du, glaube es. Gehe nicht so kritisch mit seinen Kindern um, und freut euch auf das neue Leben. Viel Spaß und alles Gute.

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Chillen (engl.: kühlen, abkühlen; im amerikanischen Slang auch: sich beruhigen, sich entspannen, rumhängen, abhängen) ist ein aus dem englischen Sprachgebrauch (to chill = abkühlen) übernommener Begriff.

Er wird vor allem in der Jugendsprache für „entspannen“ („Chill mal!“, statt „Reg dich ab!“) oder „abhängen“ („Lass ma’ chillen!“) verwendet.

Mit der Zeit entwickelten sich diverse Variationen des Begriffs „chillen“, wie zum Beispiel „chillig“, „Chiller“ oder „gechillt“. „Chillen“ hat sich mittlerweile auch allgemeiner für Tätigkeiten eingebürgert, die meistens entspannend, passiv und mit Genuss verbunden sind (auf dem Sofa chillen, relaxen, neuerdings auch als Kofferwort chillaxen zu finden[1]). Manche (Jugendliche) verwenden das Wort auch als Bezeichnung für gemeinsames „Abhängen“ in Verbindung mit dem Konsum von Marihuana oder dem Rauchen einer Wasserpfeife.

Chill-out
In Diskotheken und insbesondere in Techno-Clubs gibt es häufig so genannte Chill-Zones (auch Chill-out-Zones), in denen sich erschöpfte Tänzer entspannen können, häufig begleitet von Chill-out-Trance, Ambient-Musik, Dub-Musik, Lounge-Musik oder aber auch ruhigem Minimal Techno. Auch auf Raves oder in Clubs gibt es einen Raum, in dem ruhige Musik gespielt wird. Dort kann man von hartem Techno pausieren. In Chill-outs werden auch mal Obst oder spezielle Getränke serviert, um die Regeneration zu fördern. Den Begriff „Chill Out“ soll erstmals die Gruppe The KLF 1990 durch ihr Sound-Collage-Album „Chill Out“ in die Szene eingeführt haben. Eine nachgeprüfte Herkunft ist jedoch nicht vorhanden.

Ganz allgemein wird mit Chill-out das Ausklingen lassen einer Veranstaltung bzw. eines Abends bezeichnet.

Außerhalb der Techno-Szene wurde die Bezeichnung Chill-out insbesondere durch die Musiksendung Chill Out Zone auf MTV bekannt. In diesem Zusammenhang entwickelte sie sich zu einer Sammelbezeichnung für ruhige, atmosphärische Musik zwischen Ambient, Techno und Electronica.

Trivia
The Big Chill ist das wichtigste britische Festival für alternative und Chill-out-Musik. Es wird seit 1994 veranstaltet. The Big Chill ist auch der Titel eines Films von Lawrence Kasdan. Hier hat das Wort „Chill“ aber eine andere Bedeutung. In Deutschland kam der Film unter dem Titel „Der große Frust“ in die Kinos.

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Melde diese Tätigkeit beim Amt für Arbeit oder dem Eigenbetrieb an, denn Du darfst 100€ im Monat dazu verdienen. Dann kannst Du beruhigt weitermachen. Auch wenn es unverständlich ist. Für die Ämter zählt, solange Du arbeitslos bist und Leistung von denen bekommst: Deine Nachbarschaftshilfe ist nur solange eine Hilfe, wenn sie denn ab und zu passiert und ohne "Lohn". Machst Du es ständig, ist es schon eine Tätigkeit, selbst wenn Du kein Geld dafür bekommen würdest. Melde es an und nimm Deinen "Lohn". Dich kann keiner anschwärzen und bis 100€ p.M. passiert da nix.

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Abgeltungssteuer ab 2009 auf Kapitalerträge Im Jahre 2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt und damit eine systematische Veränderung der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgenommen. Bis Ende 2008 werden Kapitalerträge nämlich mit der Kapitalertragssteuer besteuert, die nachträglich auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die Kapitalertragssteuer ist dabei sofort bei Generierung der Zinseinnahmen zu zahlen und wird direkt durch den Finanzanbieter an das Finanzamt weitergeleitet. Da dies einer Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer gleich kommt, wird diese Zahlungspflicht auch oft Zinsabschlagsteuer genannt.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen dahin gehend verändert, dass die Steuerschuld mit der direkten Zahlung abgegolten ist und keine Veranlagung mehr zu Einkommensteuer vorgenommen wird. Das Ganze läuft also praktisch so ab, dass der jeweilige Anbieter eines Sparproduktes die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sofort an den Fiskus überweist und der Steuerpflichtige von da an nichts mehr mit den Steuern für Kapitalerträge zu tun hat.

Dies soll insgesamt zu einer Vereinfachung des Steuerrechts und damit auch zu einem Abbau von Bürokratie führen, denn durch die Abschaffung der Veranlagung von Kapitalerträgen zur Einkommensteuer wird der zeitliche Aufwand sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für die Finanzbehörden minimiert. Offensichtlichen Gerechtigkeitslücken für Steuerpflichtige, die aufgrund ihres niedrigen persönlichen Einkommensteuersatzes durch die Abgeltungssteuer mehr Steuern zahlen müssten, wurde durch die Option einer Veranlagung auf Antrag entgegengewirkt, so dass man sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer in Grenzfällen zurückholen kann.

Eine weitere Vereinfachung des Steuerrechtes geht von der Planung aus, die meisten Arten von Kapitalerträgen künftig gleich zu behandeln. So werden also Zinsen ebenso wie Dividenden und auch Veräußerungsgewinne zukünftig mit dem gleichen Steuersatz bedacht und es gibt wesentlich weniger Ausnahmen als vorher. Man kann insgesamt also tatsächlich von einer Vereinfachung sprechen, obwohl unter Steuerexperten nicht ganz klar ist, ob sich die volle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nicht negativ in Richtung Kapitalflucht auswirken wird http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/abgeltungssteuer/ Wenn Dein Grenzsteuersatz (Suchwort!) mindestens 25 % beträgt, dann bekommst Du den Differenzbetrag nach einer sog. Günstigerprüfung (siehe hier unter Suchwort oder Tipps) zurück.

Aber das macht etwas Arbeit, weil Du die altbekannte Anlage KAP ausfüllen und um die entsprechenden Bankbescheinigungen ergänzen mußt. Aber vielleicht hast Du ja nur eine Bankbescheinigung, die Du gegen Jahresende gesondert bei Deiner Bank anfordern mußt!

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http://www.kurzarbeit-aktuell.de/urlaub.html

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Du hast zwei Möglichkeiten dagegen etwas rechtliches zu unternehmen. Selber dich mit dem Anwalt anlegen, Gesetzbücher lesen und sinnlose Zeit investieren oder.....geh zu einem Anwalt. Ich würde mich für Teil 2 entscheiden.

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Aktuelles rund um CEKA - hier für Sie im Focus Implantierter Zahnersatz ist steuerlich absetzbar Freitag 07.11.2008 11:30:40

Fest implantierter Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung

Normalerweise bleiben private Ausgaben steuerlich unberücksichtigt. Eine Ausnah-me wird aber für sog. außergewöhnliche Belastungen gemacht, die steuermindernd berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen wirken sich aber nur aus, soweit die sog. zumutbare Belastung überschritten ist. Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 35 EstG liegen allerdings nur vor, wenn die Ausgaben außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen, notwendig und angemessen sind, eine finanzielle Belastung darstellen und keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder Sonderausgaben sind.

Bei der Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln, die, wie Brillen Hörapparate und Rollstühle, nach der Lebenserfahrung ausschließlich von Kranken angeschafft werden und bei denen häufig eine Anpassung an die individuellen Gebrechen des Steuerpflichtigen erforderlich ist, kann nach der Rechtsprechung des BFH typisie-rend davon ausgegangen werden, dass ihr Kauf medizinisch indiziert und deshalb von einer Zwangsläufigkeit auszugehen ist.

Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg stellen die Kosten für fest implantierten Zahnersatz nach diesen Rechtsprechungsgrundsätzen ebenfalls grundsätzlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen dar. Der Steuerpflichtige müsse sich auch nicht auf die preiswertere Möglichkeit einer Versorgung mit heraus-nehmbarem Zahnersatz verweisen lassen. Auch die Beschränkung des Katalogs der ersatzfähigen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf herausnehm-bare Prothesen bzw. bei fest implantiertem Zahnersatz auf einen kleinen Anteil sei im Rahmen der Besteuerung unbeachtlich.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2 K 5507/04, rechtskräftig

Quelle: "Der Steuerzahler" Ausgabe August 2008

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Im Sinne der Kinder solltest Du auf Dein Sorgerecht nicht verzichten, habe ich auch nicht getan.

"Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet dieser alleine über ärztliche Behandlungen, welche Schule das Kind besucht und ähnliches.

Passiert diesem Elternteil etwas, kann es vorkommen, dass das Kind dann von völlig fremden Menschen betreut wird. Es gelingt nur selten Elternteilen die kein Sorgerecht haben, dass sie dann das Kind bei sich aufnehmen können.

Bei gemeinsamen Sorgerecht entscheiden Eltern gemeinsam über das Kind. Über wichtige ärztliche Behandlungen oder welche Schule das Kind besuchen soll. Auch wie das Vermögen des Kindes angelegt bzw. ausgegeben wird, wird dann gemeinsam entschieden.

Umgangsrecht und Unterhaltspflicht haben, wie bereits vermerkt, nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Ich bin generell dafür, dass Eltern gemeinsam für das Kind die Verantwortung tragen. Sollten sie noch "Altlasten" aus der Paarebene haben, sollten sie sich im Interesse des Kindes auf der Elternebene vernünftig verständigen.

Auch bei "normalen" Eltern gibt es nicht immer in allen Erziehungs- und Zukunftsfragen des Kindes Übereinstimmung. Sie müssen eine Konsenz finden. Das Kind liebt beide Eltern und beide Eltern sollten ihre Liebe zeigen und für das Kind in allen Konsequenzen da sein. Kein Elternteil sollte daher auf das Sorgerecht verzichten. Ist ein Elternteil vorübergehend nicht in der Lage (z. B. unerreichbaren Auslandsaufenthalt) seine Sorgepflicht auszuüben (ärztliche OP-Genehmigung unterschreiben usw.), sollte er eine vorübergehende Vollmacht dem anderen Elternteil ausstellen. Aber für die Zukunft doch mit allen Konsequenzen für das Kind da sein." (aus wer-weiß-was)

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Jomei, da bist auf die Schippe genommen worden. Lege das nächste Mal gleich auf. Sollten sich die Anrufe häufen, hat es jemand auf dich abgesehen. Notiere dir das Datum und die Uhrzeit und gehe zur Polizei. Ich hoffe jedoch, dass es nur nen joke war.

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Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet. ;-)

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Nimm sie weiter, denn durch die Einnahme bildest Du die nötigen Abwehrstoffe und bist beim nächsten Mal besser geschützt, zumindest vor dieser Krankheit. Deine Eltern haben Recht.

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