Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung illegal
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/rundfunkbeitrag-fuer-zweitwohnung-illegal-100.html
Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)
Durch einen Antrag kann (muss) man sich von der Beitragspflicht entbinden lassen, möchte man unnötige Zusatzkosten bei Zweitwohnung, Ferienbungalow vermeiden.
Der Rundfunkbeitrag dafür ist illegal, wurde nach Klagen nun entschieden. Die GEZ ist aber nur gewillt, ab dem Gerichtstermin die Freistellung anzuerkennen. Der Tatbestand der Illegalität bestand aber schon vorher, spätestens aber ab dem Eingang der Klagen wurde er aktenkundig.
Muss man nun rückwirkend die Zweitwohnungsgebühr bezahlen, sollte man dies noch nicht getan haben?
Diejenigen, welche diese schon bezahlten können sie auf Rückzahlung plädieren?
VG
Joe