Der gesamte Betrag aus Kindergeld und Unterhalt steht dir zu. Er ist zum Nutzen des Kindes bestimmt, damit werden die tatsächlichen Unterhaltskosten des Kindes gedeckt. Es ist NICHT Taschengeld! Derjenige also, der die Kosten trägt, hat es in seiner Kasse. Unterhalt der Mutter kann auch in Form einer Sachleistung erfolgen, , z.B. durch Übernahme der UNterkunft. Das ist dann nicht nur die Miete, bzw. weitere Kosten der Wohnung (und die Rate der Waschmaschine....) von dem die Tochter profitiert. Die Höhe unterliegt nicht der Verhandlung, sondern der Haushaltsaufstellung! Danach kann man bestimmen, was von Kigeld und Uhalt nicht aufgebraucht wird. Sodann lässt sich vereinbaren, was vom frei bestimmbaren Taschengeld gekauft werden soll. Man kann aus den Fixkosten z.B. die Bekleidung rausrechnen, wenn die Tochter ihre Klamotten selbst kaufen möchte. Oder es wird bei Außer-Haus-Verpflegung ein Teil der Essenskosten zum Taschengeld zugeschlagen. Gleiches z.B. mit Fahrtkosten oder anderen Anschaffungen. Also rechne nicht aus, was die Tochter "abgibt" sondern was du ihr geben kannst, ohne dass die Familie Not leidet. Falls deine Tochter da nicht einsichtig ist, schlage ihr ein eigenständiges Leben vor. Je nach Region und Mietniveau (Zimmer, 200 €) lässt sich mit 560 € ein (sehr) bescheidenes, aber selbständiges Leben verwirklichen.
ich gehe mal davon aus, dass deine Eltern dies tun, seit du selber Geld verdienst. Es ist davon abhängig, in welcher Höhe sie das von dir fordern. Wohnen sie z.B. in einer Mietswohnung, dann beteiligen sie dich an den Kosten, die sie dafür aufbringen müssen, eben anteilig. Ist ja einfach zu rechnen, was dein Mietanteil ausmacht. Wohnst du im Eigenheim, kannst du dich immer noch an den Kosten beteiligen müssen, z.B. Schuldzinsen fürs Abzahlen und all die teuren Nebenkosten, z.B. Strom für deine ewig laufende Spielekonsole ;-). Erst wenn sie einen Gewinn aus der Vermietung ziehen, müssen sie das als Einkommen angeben! Beim Essen ist es ja eindeutig. Deinen Anteil ißt du ja schließlich auch auf. Da gibt es ja keinen Gewinn, den man versteuern müsste! Es ist einfach so: jetzt hast du Geld, aus dem du die laufenden Kosten des Lebensunterhalts selbst aufbringen kannst und du zahlst deinen Anteil in die gemeinsame Haushaltskasse. Falls es dich tröstet: 1. wären deine Eltern von öffentlichen Leistungen abhängig (z.B. Hartz 4), dann würde ein Anteil (je nach deinem Einkommen, als Richtwert kannst du mal 500 € nehmen) in die Berechnung einfließen. 2. meist ist die Forderung der Eltern geringer als du selbst für vergleichbare "Leistung" zu zahlen hättest, wenn du selbständig bist. Sollte es höher sein, dann zieh aus!
Grundsätzlich darfst du das natürlich! Als Vermögen zählt es jedoch, wenn es noch einen erheblichen Wert darstellt, was bei 3000 € grenzwertig ist. Du hast aber einige Argumente, die dafür sprechen, es auf die Oma anzumelden! Welche Versicherung sollte das verwehren?
Falls du es doch auf dich zulässt, kläre zuvor die Kosten. Du kannst kein Auto verhalten aus Alg II, außer du hast einen (Neben-) Job und bezahlst aus dem anrechenfreien Lohn.
Ein sehr gutes Argument zur Gewährung/Nutzung des Fahrzeugs trotz Alg II ist immer, dass sich damit deine Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern!
Wie du schreibst, bewegst du dich hart an der Armutsgrenze. 2 Haushalte zusammen zu legen ist immer eine sparsame Idee, gerade wenn du Unterhalt der Kinder erbringen musst.
Viele Antworten, z.B. zum eigenbewohnten Eigentum sind ja schon angeschnitten, und du erhältst es eher, als wenn wegen fehlendem Unterhalt irgendwann ein Gerichtsvollzieher das Vermögen pfändet!.
Natürlich wirst du keine Mieteinnahme mehr haben, wenn ihr zusammenzieht, aber bisher zahlst du ja sowieso auch Miete. Es ist richtig: alle Unkosten, alle Zinsen des Kredits, alle Nebenkosten deiner Wohnung "gelten! wie eine Miete. Nur die Tilgung (die man notfalls reduzieren kann) mußt du selbst aufbringen. Und dann kannst du neben deinem notleidenden Geschäft noch ergänzende Leistungen beantragen, nach Alg II. Aus deinen Erlösen (Gewinn-Verlust-Rechnung) bleibt wie bei LOhn ein Teil anrechnungsfrei, und zwar bis zu 1000 € Einkommen. (von 1000 gerechnet, bleiben erst mal 100 frei, von 0 - 600 sind es 20 %, von 600 - 900 € nochmal 10 %, also wird nur 750 € angerechnet.
Davon ausgehend überprüft man, ob der Bedarf der Familie von dir zu decken ist. Falls nicht gibt es staatlic hen Zuschuss. So einfach ist das.
Der AlleinerziehendenZuschlag allerdings bleibt auf der Strecke, weil dann ja ein Partner dabei ist.
Klasse! Du kannst nichts besseres für dich und deine Tochter tun als eine Ausbildung machen.
Du und dein Kind haben Anspruch auf Unterstützung. In deinem Fall wirst wohl du und das Kind Kindergeld bekommen. Außerdem gibt es, wenn der Papa nix zahlt, für die nächsten Jahre Unterhaltsvorschuss. Du kannst auch andere Leistungen beantragen, wie die Gebühr für den Kindergarten, weil du arbeitest.
Da du in Ausbildung bist, könnte Bundesausbildungsbeihilfe greifen. Nur wenn es dann nicht reicht, kommt das Geld aus Hartz 4. Es könnte aber auch nur Kinderwohngeld und erhöhtes Kindergeld sein.
Das errechnet dir in jedem Fall die Agentur, die schicken dich dann zu den Stellen weiter.
Du kannst dich entweder beraten lassen (Diakonie oder Caritas sind da gut) oder du schaust mal selbst mit einem internetrechner. Da gibst du deine Angaben ein und die rechnen aus, was das noch gibt.
Hallo, deine Frage ist unklar. Habe ich das richtig verstanden?
Da gibt es also die Tochter deines Partners, und die hat schon ein Kind, ein Mädchen mit 6. Und dieses wird vom eigenen Vater sexuell belästigt? Deshalb geht das Kind nicht gerne dahin?
Und ihr wollt wissen, wohin die Kleine geht, wenn die Schwangere entbindet, weil ihr Sorge um die Maus habt?
Nein, es gibt keine Verpflichtung, dass die junge Frau euch Rede und Antwort steht, auch nicht bei einem Umzug.
Ich würde mich erstmal sehr darum bemühen, ihr Vertrauen zu gewinnen, damit sie sich in einer Not auch anvertraut. Das passiert nicht durch Vorwürfe!
Wenn ich aber solche Angst um die kleine Maus hätte, dann würde ich mit der jungen Frau darüber reden. Wenn die Sorge immer noch bleibt, (und die Beteiligten vielleicht sogar uneinsichtig sind) sollte man schon das Jugendamt informieren über die Sorge. Es ist zum Wohl der kleinen Maus-
Die Leute vom Amt sind keine Ankläger, sondern werden versuchen, Hilfe und Helfer zu finden, die direkt unterstützen. Die Kinder werden nicht "weggenommen", das sind nur extreme Notfälle, wo es wirklich nicht anders geht.
Hi,
seit Januar 11 wird Elterngeld als Einkommen voll abgezogen. Das ist also leider korrekt.
Hallo! Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Wie schon bisher das Kindergeld wird in den gemeinsamen Topf dein Lehrlingslohn getan. Wo vorher der Steuerzahler evtl. für dich gesponsort hat (falls Unterhalt fehlte) kannst du nun deinen Lebensunterhalt selbst aufbringen oder dazu beitragen. (Was ja auch das gesellschaftlich übliche ist).
Allerdings verbleiben dir Freibeträge. 100 € sind immer anrechnungsfrei und vom Rest noch 20 %. Hast du also 500 €, wird von 400 gerechnet, davon bleiben die 20 %, also 80 €. Dein freibleibender Anteil ist also 180 €.
Du beteiligst dich an Miete, am Kühlschrank und am Service mit 320 €. Das braucht deine Mutter auch tatsächlich von dir, weil sie dieses Geld nicht mehr kriegt.
Die Alternative: Nimm dein Lehrlingsgeld und bitte deine Mutter darum, dir das Kindergeld zu geben (was ihr zusteht, aber die Eltern dürfen es auch weitergeben, wenn die Kinder raus sind). Dann hättest du bei obigem Rechenbeispiel also 680 €. Davon lässt sich, je nachdem was bei euch die Mieten kosten, schon bescheiden selbständig leben. Bei uns würdest du für 300 € allerdings auch nur ein möbliertes Zimmer kriegen, ohne den Service dazu, den Hotel Mama mit sich bringt.
Dann erhält deine Mutter wieder alles vom Amt, für sich und ggf Geschwister. Kann aber auch passieren, dass sie bei deinem Auszug in einer zu großen Wohnung ist und dann muss sie sich auch was anderes suchen. Sprich also mit ihr, und vielleicht gehst du mal mit aufs Amt, wenn du noch weitere Fragen hast.
Machs gut, und vor allem viel Erfolg in deiner Lehre!!!
BIS zur Höhe von 400 € kann man die jobs aneinander stückeln. Jeder Arbeitgeber meldet dich gesondert bei der Bundesknappschaft an. Es kann dir auch keiner der Chefs verbieten, das zu machen, auch nicht mit der Notwendigkeit dich ständig abzurufen! Stückeln geht nicht, wenn man die 400 € Jobs neben einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis her macht. Da darfst du nur noch einen geringfügigen Job machen, egal, wie hoch der Lohn dafür ist, also nicht mehrere Jobs bis 400 € .
- Ich geh mal davon aus, dass du U25 bist, nur dann greift eine Sperre zu 100 %. U25 MUSS sofort ein Angebot gemacht werden, weil man so junge nicht gleich mit einer Minus-Karriere anfangen lassen will. Ich geh also davon aus, dass du Arbeit oder Angebot verweigert hast.
2.Du musst aber deinen Teil tun, um deiner Notlage abzuhelfen. Man nennt das gemeinhin arbeiten.
3.Sonst ist Jeder, der arbeitet, ein Depp. Weil er für die mitarbeitet, die nicht arbeiten.
Ich geh malochen damit ich meinen Strom bezahlen kann. Du gehst jetzt malochen, damit du dein StromDARLEHEN bezahlen kannst. Wo steht die Arge ist verpflichtet dir den Strom zu zahlen?
Was soll das denn sein, ein 160 € Job? Wenn du nicht grad einen Stall schreiender Kinder zuhause hast und einen Mann, der dir kein Taschengeld geben will, dann ist es in unseren Breitengraden üblich, 38,5 Stunden zu arbeiten. (ich hoffe du bist gesund!)
Hat dir schon mal jemand gesagt, dass du zu deinen 150 - 200 € aus dem "1-€-Job" den MINI-Minijob zusätzlich machen darfst?
Ich hoffe, du wachst über dieser Not, in die du dich gebracht hast, in der Realität des Lebens auf.
Ich wags mal, deine "Frage" einigermaßen ernsthaft zu beantworten:
Nur für den Fall, dass du kein Alg II bekommst, und es deswegen nicht weißt: Das Gesetz heißt Sozialgesetzbuch 2, die Leistung Arbeitslosengeld 2 und der Mann, dessen 4. Fassung zum Gesetz wurde hieß Hartz. Es könnte in Basisgeld umgenannt werden, ist aber noch gar nicht spruchreif.
Das Formular wird gar nicht umbenannt. Deine "Frage" ist also leicht zu beantworten: es könnte gar nix kosten. Es wird nix besonders transportiert.
Und hier die Antwort auf deine 2. "Frage": Ja! es wäre vermutlich einfach, ihnen Pensionen zu zahlen. Ich hab da was dagegen, denn es wären u.a. meine Steuergelder. Weiter müssten Neue ran - die sich neue Ideen machen müssten und auch nicht das Rad neu erfinden. Für diese Neulinge müsste dann auch ich mit löhnen. (Falls du nicht an Anarchie glaubst!)
Jetzt hab ich noch eine "Frage": Natürlich ehrt es dich, dass du DIR solche tiefschürfenden Fragen stellst. Aber das so "ins unreine" formulierte - gehört das in "Gute-Frage"?
Ganz einfach: Hartz 4 ist das Gesetz, Alg II die Leistung. ----> HARTZ 4 ist umgangssprachlich. Gemeint ist damit die 4. Fassung eines Gesetzes, welches uns ein Herr Hartz beschert hat. Offiziell ist es das Sozialgesetzbuch 2, in dem die Leistungen für Personen geregelt sind, die arbeitsfähig sind. Immer dann, wenn jemand kein Alg I aus der ArbeitslosenVERSICHERUNG mehr bekommt, zahlt der Staat für ihn, nämlich Steuergelder. Jeder, der mindestens 3 Std. am Tag oder 15 Stunden die Woche arbeitsfähig WÄRE, kann Alg II beantragen. Weiter bekommen unter 15jährige (Schüler) "Sozialgeld" in der Bedarfsgemeinschaft mit den Angehörigen, welche Alg II bekommen.
Ich nehme mal an du bist ein U25? Da sind die 100 % Sperre vorprogrammiert, wenn man eine Arbeit (zumutbar) ablehnt. Und du kannst dir auf eine Sperre noch eine 2. einhandeln, schon allein dass du nicht "mitwirkst" z.B. zu Terminen nicht auftauchst oder eine Anhörung nicht wahrnimmst. Die summieren sich dann jeweils und haben Auswirkung auf die Kosten der Unterkunft. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst und alle Termine eingehalten hast, musst du was unternehmen. Gegen den Bescheid wo du für die gleiche Sache 2 x gestraft wirst, kannst du Widerspruch einlegen! Auf jeden Fall such so schnell wie möglich nach einer Gelegenheit zur "Mitwirkung", d.h. du musst die sache wieder ans laufen bringen, sonst fliegst du gleich noch aus der wohnung raus. Ein weiterer Schritt wäre, das Sozialgericht anzurufen, die prüfen, ob das Einstellen rechtens war. Kostet dich nichts, vor allem aber wird bis zu dieser Entscheidung "einstweilen" bezahlt, was im HInblick auf Miete ja dringend ist.
Grundsätzlich hilft es,am Abend einfach das Eweiß zu erhöhen. Gut sättigend sind aus dem pflanzlichen Spektrum Hülsenfrüchte, also Bohnen oder Linsen, auch Pilze sättigen gut. Gekochtes Gemüse gibt (inde ich)eine bessere Sättingung als kalter Blattsalat. Rohkost braucht länger (geraspelte Möhre, Kohl, Kohlrabi)um verdaut zu werden. Probier mal am Abend: ein schönes Stück Grillfleisch (mager) und grüne Bohnen als Salat. Ein dickes Omelett aus 3 Eiern und satt Mischsalat. Kannst auch noch Käse draufreiben, wenn er nicht zu fett ist. Gebratener Blumenkohl mit Ei. Gebackenes Gemüse (mediterran) aus dem Ofen mit Feta gemischt. Geht auch schnell mit Gemüse aus dem Eisfach. Achte übrigens drauf, dass du tagsüber mehr vollwertige Kohlehydrate isst, kein leeres Weißmehl. Diese "Hungerattacken" kommen durch die Schwankungen des Blutzuckerspiegels zustande. Wenn alles nicht hilft, lass einen Glukose-Stresstest machen, evlt. hast du eine Insulin-Intoleranz.
Das kommt darauf an. Niemand darf einreisen und dann Alg II (Hartz 4) beantragen. Auch nicht aus dem europäischen Ausland, schon gleich nicht von ausser halb Europas. Obwohl jeder Europäer freizügig ist (also einreisen darf) um hier Arbeit zu suchen, darf er das nicht ohne Erspartes tun. Ein Antrag führt dazu, dass die Regel der Freizügigkeit gebrochen wird und es zur Ausweisung führen kann. Das gilt sogar für zwischenzeitlich angeheiratete Partner, wenn der in deutschland lebende den Unterhalt für seinen Gatten nicht aufbringen kann.
Ansonsten gibt es auch einige ausländerrechtliche Situationen, die den Bezug von Alg II komplett ausschließen, z.B. Ausländer mit Duldung / Asylanten. Sie bekommen andere Existenzsicherung, mit Gutscheinen, Karten, ja sogar Naturalien. Dürfen nicht beliebig umziehen und haben es schwieriger mit Arbeitsgenehmigung.
Wer aber unbefirsteten Aufenthalt hier hat, und für den niemand anderer unterhaltsverpflichtet ist, der kann zumindest den Antrag stellen. Ehepartner, Partner und Eltern sind zur Vorleistung verpflichtet. D.h. auch ein junger U25 ohne Ausbildung, aber mit Eltern, die arbeiten, kann versagt werden.
du bildest mit deiner freundin ein bedarfsgemeinschaft. Sie errechnet sich folgendermaßen: 2 x 323 € bedarf lebensunterhalt + Miete mit Hz und Nebenkosten, in eurem Fall also 380 € minus Stromkosten, wird etwa 340 € sein, vielleicht ein wenig geringer, falls ihr euer warmes Wasser in Heizkosten drinne habt. Also: 323 + 323 + ca. 320 € = 966 € BEDARF
Jetzt guckt man, was ihr selbst habt: 184 € + 240 + 360 € Lohn(aus 550 - Freibetrag 190 €) ---> 784 €,
Ihr solltet also 138 € Zuschuss bekommen.
Da du aber ein U25 bist, wirst du umgehend Angebote zur Arbeitsaufnahme erhalten, oder du wirst in eine berufsbildende Maßnahme bzw. 1 € JOb vermittelt. Wenn du das nicht tust, ist recht schnell mit Sanktionen zu rechnen.
Mein Rat: bei so wenig Alg I so schnell wie möglich unabhängig von Alg II, jeder 400 € Job stellt dich gleich gut, ohne dass du in die Zwangs´jacke musst. Viel Erfolg!
Selbstverständlich erhalten auch Bettler Alg 2, denn das Gesetz Hartz 4 sieht auch für sie die Hilfe zum Leben vor! Die ohne festen Wohnsitz sind, bekommen allerdings oft nur den Tagessatz, da sie ja nicht an einer Stelle bleiben (wollen?). Wer ortsfester ist, kann Wochensatz bekommen, wer auf einer provisorischen Wohnung angemeldet ist, bekommt es monatlich.
Allerdings bekommt ein Mensch, der keine Miete zahlt, halt auch keine Miete. Er ist aber sozialversichert und krankenversichert.
Über diese Leistungen hinaus hat man aber Geld auf der Hand, wenn man diese aufhält, "Sitzung macht".
Dann gibt es tatsächlich noch Menschen, die auch die niederschwelligen Angebote zum Geldabholen ablehnen. Diese leben vom erbettelten Geld. Es sind nach meiner Erfahrung einzelne. Die meisten kennen das System, die jeweiligen Zahlstellen, die Wärmestuben und Essensplätze schon, oder erfahren bald davon. (Berlin z.B. hat ein booklet für Leute auf der Straße, andere Städte auch). Es ist also nicht das Fehlen von Leistungen, sondern die Frage ist, ob die Hilfen zu den Bedürfnissen passen. Wer auf der STraße ist, und plötzlch Papiere vorlegen muss, um monatlich Geld zu bekommen, tut sich schon schwer, weil es halt Bürokratie ist und die oft Angst macht.
Du und dein Freund beziehen als Bedarfsgemeinschaft bereits Alg II. Nutz dieses Konto einfach weiter.
sollte die Frage aber wg. Schulden gestellt sein (sprich: dir wird ein Konto bisher verwehrt ) dann hast du immer die Möglichkeit, ein Guthabenkonto zu erfragen. Das darf man dann nicht überziehen und gewisse Leistungen gehen auch nicht. Aber ab Frühjahr kann man es auch als unpfändbar führen. .
Es gibt nur noch einen anerkannten Bedarf an Kleidung: bei fortgeschrittener Schwangerschaft.
MEHR Hartz 4 erhalten alleinerziehende Mütter, oder wenn du Sonderernährung bei einigen wenigen schweren Erkrankungen nachweist.
Mein Rat ist, irgendwo mal mit anzupacken und den Freibetrag zu erarbeiten, der immerhin 100 € beträgt.
Ansonsten bleibt nur, sich an die Abstriche eines "bescheidenen Lebensstils" zu gewöhnen, und sich damit zu trösten, dass die anderen, die mehr haben, dafür halt auch arbeiten gehen müssen.
Antwort 2, weil ich einen zweiten Aspekt gesehen habe: dein Mann wird vielleicht im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung angeschrieben, um nachzuweisen ob er nicht unterhaltsfähig gewesen ist. Je nach Arge wird das viel oder gar nicht geprüft! Wenn es aber geprüft wird, dann steht dein Mann für die Beträge in der Kreide, die er selbsr hätte leisten können. Umso wichtiger, dass du die Zahlungen angibst, die du erhalten hast, denn sonst wird dei Mann zweimal zur Kasse gebeten.