das ist ausgeschlossen. wasser hat keine kalorien und kann nicht als nahrungsspeicher dienen. dein körper nimmt nur das wasser auf was er braucht (schweiss, blut, nierenentgiftung, etc...) der rest wird recht zügig wieder ausgeschieden.

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Nimmt die Hardware des Gerätes Schaden, da die Taktfrequenz des
Prozessors geändert wurde, übernimmt der Hersteller hierfür keine
Garantie. Wenn nachgwiesen wird, dass Schaden durch die Übertaktung

entstanden ist, ist das kein Mangel am Gerät sondern ein eigen produzierter Schaden. Damit sind alle Gewährleistungsansprüche bzw. Garantieleistungen verwirkt. Dem Hersteller trifft keine Schuld.

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Faustregel: Je höher die körperliche Anstrengung, desto höher die Fettverbrennung.

Du musst mehr Energie verbrauchen als du mit deiner Nahrung zu dir nimmst

um abzunehmen.( negative Energiebilanz ), sonst bringt das gar nichts.

Zuviel Kohlehydrate bremsen diese Wirkung.

Mehr Eiweis, weniger Kohlehydrate, weniger Fett essen.

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1. durch GPS, sofern bei dir eingeschaltet

2. durch Triangulation. Hierbei werden drei Sendemasten deines Anbieters zur Berechnung zugrundegelegt. Diese bilden zusammen ein Dreieck. Diese (optische) Abstandsmessung wird mit Hilfe der Trigonometrie berechnet.

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Die Mütze nicht durchlöchern oder gar beschädigen...dann macht das rechtlich gesehen überhaupt nichts.....keine Sorge also :-))))))))))

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Nachtrag: Falls sich herausstellt, dass deine Tochter "unzurechnungsfähig" war, muß die Psychatrie, falls sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, dafür haften ansonsten geht dieser Einsatz auf die Staatskosten......

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Judendliche bis 18 Jahre sind unter bedingten Umständen für Ihr Tun und Handeln haftbar. Bis zu diesem Alter sind sie nach Bürgerlichem Recht ( BGB ) gesondert geschützt. Mit zunehmenden Alter nimmt der Schutz jedoch ab. Wenn diene Tochter im Moment des Rauchens eine Panikattacke erlebt, sie ihres Handelns nicht bewusst war, die Folgen hat nicht einschätzen können, dann könnte sie mit einem blauen Auge davon kommen, denn dann wäre sie gesetzlich geschützt. Notfalls kann dies jedoch aber nur gerichtlich entschieden werden. Falls nicht muss immer der Verursacher haften, in diesem Fall deine Tochter.

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Kommt auf die Drogen, die Drogenmenge und auf den Test an. Manche Drogen kann man mehrere Monate im Blut nachweisen und sogar in den Haaren... bis sie geschnitten werden.....

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Über wlan enstehen dir keine Kosten für mobile Daten. Wenn du jedoch außerhalb der Reichweite deines oder anderen wlan Empfangs bist, werden "Hintergrunddaten" von Apps und Betriebsanwendungen über mobile Daten weiterhin gesendet. Diese kannst du aber beschränken, sodass die Daten nur bei wlan ausgetauscht werden. Allerdings bekommst du dann unterwegs z.B keine Whatsapp Nachrichten mehr. Hintergrundaten kannst du i.d.R. in den Systemeinstellungen- Datenverbrauch deaktivieren. Ist aber je nach Betriebssystem unterschiedlich.

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Es kommt auf das Speichervoluma der Therme an. Da diese meist groß sind, würde die Massnahme Ihrer Mutter wenig Sinn machen, denn das Aufheizen benötigt den größten Energiebedarf. Weiter noch spielt die voreingestellte Temperatur ein Rolle. Eingangstemperatur des Wassers und die Brennleistung der Therme beeinflussen das Ganze auch noch einmal. Diese Frage ist leider nicht eindeutig zu beantworten. Um jedoch sicher zu sein nicht unnötig Energie zu verschwenden gäbe es Gasdurchlauferhitzer. Diese sind nicht so teuer und heizen nur bei Bedarf.

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  1. Es kommt auf die dortige Mietstufe an (aktuell: Mietstufe 1, EUR 292,- bis Mietstufe 6, EUR 407,- ), und diese kann von Ort zu Ort verschieden sein. Infos gibt hierzu das zuständige Jobcenter, oder das Internet.
  2. Die Wohnraumgröße darf bei einer Person 45 qm nicht überschreiten, es sei denn, dass diese preislich nicht höher ist als die zugelassene Mietobergrenze anhand der Mietstufe. In diesem Fall gäbe es dann jedoch nur Heizkosten prozentual gerechnet auf die max. 45 qm Wohnflache, also ein Abzug.
  3. kommt es auf das eigene EInkommen an, wenn vorhanden.
  4. Wenn die Tochter ohne Genehmigung des Jobbcenters umzieht wird die künftige Miete nur in max. der Höhe der jetzigen übernommen.
  5. Für die nächsten 6 Monate wird die jetzige tatsächliche Miete der aktuellen Wohnung in voller Höhe übernommen, es sei denn, dass Sanktionen mit im Spiel sind.
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wenn ich das richtig verstanden habe, arbeitet die frau in einem festen arbeitsverhältnis. wenn das so ist, und sie " ihren mann" arbeiten helfen lässt, ist das nach dem arbeitsrecht, da keine billigung vom arbeitgeber herrscht, eine kündigung absolut zulässig......ob fristlos, das kann nur ein gericht urteilen, aber kündigung.....definitiv

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es kommt auf den Streitwert an.......der richtet sich nach der RVG ( alt Brago ) Das ist die Rechtsanwaltgebührenverordnung. Hier ist so ziemlich alles geregelt. Die Pflichten und Rechte eines Anwalts, die Berechnung seiner Auslagen usw..... Aber ein Schreiben incl. einer Stunde Beratung beim Rechtsanwalt kostet nur ein Bruchteil dessen, was dir abverlangt wird. Geh zu nem anderen.

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