Also erstmal fahrlässige Trunkenheit habe ich noch nie gehört. Gerade bei solchen Promillewerten ist Vorsatz anzunehmen.

Ich nehme an, dein Führerschein wurde sichergestellt. Ich gehe von aus, das du ihn den Führerschein nicht mehr wiederbekommst, da du ja jetzt schon 4 mal mit Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten aufgefallen bist.
Da wird die Führerscheinstelle dich irgendwann mal als nicht geeignet ansehen.

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Also das er den Fußgänger nach §1 II gefährdet hat, würde ich dir recht geben. ( Hier stellt sich allerdings noch die Frage hat sich der Fußgänger verletzt o.ä. dann liegt eine Schädigung vor)

Er verstößt meiner Meinung nach nicht gegen §2 IV, V sondern gegen §1II. Demnach müssen Fahrzeuge (Fahrrad) die Fahrbahn benutzen.
Ausnahmen von dieser Fahrbahnbenutzungspflicht stehen im §2 V. Darunter fällt Kevin aber nicht.

Eine weitere Ausnahme wäre Zeichen 239 in Verb. mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei). Aber soweit ich gelesen habe, ist das ja auch nicht der Fall

Also folgende OWI:
§1 II in Verb. mit §49 I Nr. 1
§2 I in Verb. mit §49 I Nr. 2

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Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind.

Eines dieser beiden Kriterien muss erfüllt werden.

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Hi,

also den mittleren Polizeidienst gibt es meines Wissens noch in Berlin, Thüringen, Bayern, Bundespolizei.
Bewerbe dich aufjedenfall bei allen so kannst du die Tests auch als Training nutzen und hast bessere Chancen.
Dein Notenschnitt ist eigentlich relativ unwichtig, egal ob mittlerer oder gehobener Dienst.
Ausschlaggebend sind die Persönlichkeitstests.

Viel Erfolg

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Trainier am Anfang erstmal nach einem Ganzkörperplan .Split kannst du dann mal so nach 3-4 Monaten anfangen, wenn du schon eine gewisse Grundmuskulatur aufgebaut hast.
Ich würde 3 mal die Woche ins Training gehen.
Und trainier auch deine Beine sonst siehst du irgendwann merkwürdig aus!

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Du meinst Oma Trüls.

Die kommt vor in den Folgen:

09 - Abenteuer im Ferienlager
und
175 - Nachtwanderung mir Schrecken

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Hallo,
wenn du deine BF-17 von der Führerscheinstelle ausgehändigt bekommen hast, kannst du ab sofort mit einer der dort eingetragenen Personen fahren.

Die Bescheinigung musst du im Original zusammen mit deinem Personalausweis mitführen.

Gruß

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Gesetze zu diesen Geräten werden momentan diskutiert. Beschlossen ist allerdings noch nichts.

Somit brauchst du auch erstmal keine Fahrerlaubnis dafür.

Da so ein IO-Hawk als Kfz gilt und schneller als 6 kmh fährt, ist es grundsätzlich zulassungspflichtig. Da du für so ein Teil keine Zulassung kriegst, würde ich damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

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Mit C1E darfst du Fahrzeugkombinationen bis 12 t fahren, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.

Also kannst du dein Wohnmobil ohne Bedenken mit C1E fahren.

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Im Regelfall müssen Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht werden. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, werden die meisten Polizisten aufgrund der Vorgeschichte ein Auge zudrücken.
Wenn die Polizisten aber streng sind, ahnden sie eine Ordnungswidrigkeit die dich ca 40€ und eine Punkt kosten würde.
Du solltest dann morgen direkt nach der Schule, deine KZ-Halterung austauschen.

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In einigen Bundesländern kannst du beim Auswahlverfahren einen sogenannten K-Wert erreichen. Dieser berechtigt dich zum Studium der Laufbahn Kriminalpolizei. In das "Morddezernat" wirst du allerdings nicht direkt kommen.

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