denk nochmaldarüber nach ob alles wirklcih grundlegend ist und versuch was zu streichen oder änder die schrift grösse:DD Aber mehr als eine seite geht eigentlich nicht,weil es eine kurzinformation für die schueler sein soll.^^

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Nein!:DD Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“ Also zum lehren darf das hakenkreuz wie das dreieck genuntz werden;'D Außerdem hat das hakenkreuz eine altertümliche bedeutung!;)

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