zunächst kommt es darauf an, was es für eine waffe ist, mit der du unterwegs bist:

eine schusswaffe nach dem waffengesetz (dazu gehört auch ein luftgewehr) darf nicht offen geführt werden - ausnahme jagd, inhaber waffenschein, brauchtumspflege, etc. - verstoß => straftat

eine schreckschusswaffe ist ebenfalls nur mit genehmigung zu führen (kleiner waffenschein). verstoß => auch hier straftat


schießen ist die nächste disziplin:

grundsätzlich ist dafür eine behördliche erlaubnis erforderlich - ausnahmen:

- schießstand

- jagdausübung

- auf eigenem umfriedeten grundstück, wenn die geschosse das grundstück nicht verlassen können (und auch nur erlaubt mit luftdruckwaffen unter 7.5j energie, d.h. luftgewehr und paintball-markierer)

- das schießen mit einer schreckschusswaffe ist eigentlich kein "schießen" im rechtlichen sinn, jedenfalls auf dem eigenen umfriedeten grundstück zulässig - da bräuchte man nicht mal den kleinen waffenschein. (aber vorsicht wegen der lärmbelastung, das kann auch ärger geben. zudem führt das schießen evtl. zu missverständnissen  ...)

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der pool der ausstattung der kämpfenden truppe orientierte sich eng an der der vergleichbaren wehrmachtstruppenteile.

allerdings erfolgte die anschaffung vielfach parallel, d.h. es kam schon deswegen zu abweichungen, weil wehrmacht und die ss eigene beschaffungswege hatten.

die vielfach durch kinostreifen verbreitete darstellung, dass alle ss-männer mit der mp40 behängt waren, ist schlicht unsinn.

die standardwaffe des normalen infantristen in den frühen kriegsjahren war schlicht der karabiner 98k. die mp war in der regel dem gruppenführer vorbehalten.

insbesondere in den späteren kriegsjahren wurde mit beutewaffen nach bedarf und möglichkeit ausgerüstet - je nach verfügbarkeit und gefechtslage.

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ich bin ziemlich erstaunt:

als legalwaffenbesitzer solltest du wissen, wer als ansprechpartner für die suche nach einem verschluss in frage kommt.

was mich aber viel mehr wundert: nach meinem verständnis (und das dem der zumindest für mich zuständigen unteren waffenbehörde) hast du ja im waffenrechtlichen sinn keine waffe erworben, sondern nur einen lauf (waffe komplett wäre incl. verschluss, so ist einziges wesentliches teil der lauf).

eine gelbe wbk oder auch der jj berechtigt dich dazu aber nicht (es sei denn, du hast die gleiche waffe bereits und der andere wäre ein "wechsellauf" - - ist aber ein seeehr konstruierter fall beim repetierer ....). wenn du jetzt - egal wo - einen verschluss erwirbst, darfst du den nicht einfach reinstecken und das ganze als waffe betrachten: das ist nämlich rechtlich "herstellung einer waffe", d.h. herstellerlaubnis und auch beschuss sind nötig ...

also wieder auf zum büchsenmacher ....

wir können also alle davon ausgehen, dass der ersteller dieser anfrage ein komplettes gewehr gekauft hat und nur dann festgestellt hat, dass der verschluss unbrauchbar war, richtig? ^^

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das folgende bezieht sich ausschließlich auf "standard" militärmunition, ausdrücklich nicht auf eher seltene spreng- oder brandmunition, die häufiger bei größeren kalibern zu finden ist:

 die aussage, dass die munition "explodieren" kann und dann "geschosse" oder auch andere bestandteile der patrone im umfeld schaden anrichten könnten ist weitestgehend unsinn. das ist auch keine frage des alters. selbst wenn man das zündhütchen abschlägt und die treibladung umgesetzt wird, beschleunigt das geschoss nicht nennenswert - das geschoss wird zwar aus dem hülsenmund gedrückt, aber es wird nicht beschleunigt, dafür wäre der gasdruck, der sich in einem lauf hinter dem geschossboden aufbaut, erforderlich - den gibt es aber nicht. ist die hülse stark korrodiert, ist es auch möglich, dass diese reisst (es ist ja auch kein umgebendes patronenlager da) und der gasdruck seitlich entweicht. dabei werden aber keine bestandteile der munition übermäßig beschleunigt ...

ich bin mir recht sicher, dass es da insbesondere aus usa einiges an videos zum thema gibt (munition verbrennen, falltests, etc.)

trotzdem die dringende empfehlung: FINGER WEG !!!

da aber offenbar keine ahnung von munition hast (nicht böse gemeint) und damit schlechte chancen besitzt, eine vernünftige einordnung der fundstücke vorzunehmen, solltest du dich ganz unaufgeregt an die behörde (und damit polizei bzw. den kampfmittelräumdienst) wenden.

aneignen und behalten ist in der regel schon deshalb eine schlechte idee, weil du (bei entsprechender funktionsfähigkeit der munition) einen verstoß gegen das waffengesetz oder im dümmsten fall sogar das kriegswaffenkontrollgesetz begehst ...

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Das Waffengesetz ist zu streng es sollte gelockert werden

auch wenn ich aus der rolle falle, votiere ich für eine lockerung.

dabei stelle ich den grundsätzlichen nutzen eines waffengesetz gar nicht in frage. allerdings krankt dieses (wie so viele andere gesetze in deutschland) an einer uferlosen regelungswut, die gar nicht mehr umzusetzen ist. ein gesetz, das nicht vollzogen wird, ist aber völlig sinnlos, weil sich eh nur die gesetzestreuen bürger daran halten. diese hat der gesetzgeber (auch mit weiteren verschärfungen) aber gar nicht im fokus.

ein paar praxisbeispiele:

das gesetz regelt unter anderem, wie eine "sportwaffe" aussehen darf, d.h. wie lang der gewehrlauf sein muss, oder wie das gesamterscheinungsbild der waffe sein darf (bzw. nicht). das aussehen einer echten schusswaffe ist aber total unerheblich. wenn man den abzug drückt, macht es bumm und vorn kommt was ganz schnell raus. DAS ist das entscheidende merkmal - der rest ist gleichgültig - auch ob die waffe dabei gefährlich aussieht oder nicht - sie ist es nämlich (gefährlich).

sportschützen dürfen (in der regel) maximal zwei pistolen erwerben - den rest nur mit aufwändigen nachweisen gegenüber der behörde. eine these: mehr als zwei waffen kann auch rambo nicht benutzen. sobald also jemand mehr als zwei waffen hat (also 10, 50 oder auch 100), besteht danach nur noch die frage, ob er sie entsprechend SICHER unterbringen kann, so dass sie kein unberechtigter entwenden kann. es muss also von staatlicher seite weniger wert auf die frage gelegt werden, WIE VIELE waffen jemand hat. statt dessen sollte man eher die frage stellen WER überhaupt eine waffe hat und was er so damit treibt.


wenn behörden nur aufhören würden, mit den beiden o.g. punkten ihre zeit in massen zu verschwenden (die bringen nämlich keinen deut mehr sicherheit), schaffen sie sich freiraum, um die WIRKLICH WICHTIGEN dinge zu überprüfen.

so mancher amoklauf wäre nicht (in dieser weise) passiert, wenn die zuständige behörde im rahmen ihrer eigentlichen aufgabe das waffengesetz vollzogen hätte. bestes beispiel dafür ist übrigens der amoklauf von erfurt 2002.






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deine anfrage ist zunächst etwas wirr. ich antworte mal nach meinem verständnis der fragestellung:

wie immer ist die  kurze antwort: kommt drauf an. die ausführlichere geht zunächst einmal auf die definitionen des zumindest in deutschland geltenden waffengesetzes zurück:

demnach ist eine "langwaffe" (=umgangssprachlich "gewehr") eine schusswaffe, die eine gewisse gesamtlänge (>60cm) hat und bei der "lauf und verschluss in geschlossenem zustand" min. 30cm lang sind.

sind diese beiden punkte erfüllt, handelt es sich um eine langwaffe, ein gewehr.

alle anderen schusswaffen sind sogenannte "kurzwaffen".

pistolen sind in der regel als kurzwaffe definiert, bei denen das patronenlager NICHT aus einer sich drehenden trommel besteht. eine pistole kann auch ein einzellader oder eine repetierpistole sein - sie ist nicht zwingend eine selbstladewaffe.

eine weitere korrektur zu weiter oben stehenden behauptungen:

eine "kurzwaffe" (pistole) mit vollautomatischer schussfolge ist nicht zwingend eine maschinenpistole - so sind waffen wie z.b. die glock 18 oder auch so manche alte mauser nur sogenannten reihen- oder serienfeuerwaffen.

soweit zu den "legalen" definitionen zumindest im bereich des waffengesetzes. natürlich wäre u.u. eine pistole mit einem besonders großen und langem schaft (wenn das gesamtkonstrukt über 60cm) auf den ersten blick ein "gewehr" und würde auch von vielen so bezeichnet werden. per definition ist es aber keines, wenn die lauflänge nicht ausreicht. das sind aber zugegeben nur spitzfindigkeiten im thema.

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zunächst ist mal gar nicht klar, ob die waffen nicht doch umgerüstet werden:

das problem ist ja der übergang vom gehäuse zur halterung des rohres - ersteres ist auch kunststoff, zweiteres aus metall - im heißgeschossenen zustand verändern die materialen sich unterschiedlich - der kunststoff verliert dabei zuerst deutlich an festigkeit.

ein weiteres problem ist, dass der kunststoff je nach klimatischem umfeld viel feuchtigkeit aufnimmt.

mit den mängeln ist das so eine sache: das g36 wurde in den 90er jahren als waffe für eine wehrpflichtigen-armee beschafft. es ist fraglos zuverlässig (im hinblick auf die funktion), einfach zu bedienen, billig und leicht. beim einzelfeuer ohne stundenlanges feuergefecht ürigens auch sehr präzise.

nur eines ist es eben nicht - präzise im längeren feuerkampf mit hohen schusszahlen. dafür war es aber auch nie gedacht. das einsatzszenario der 90er jahre sah immer noch vor, dass ein paar infantristen die umgebung sichern, während leo2 natürlich auch der marder mit seiner 20mm kanone am boden für die entscheidung sorgen.

stundenlange gefechte eines isolierten infatriezuges in der wüste zwischen ein paar steinen und ohne panzer und luftwaffe waren nicht angedacht.

leider hat man sowohl vom hersteller und auch von seiten der politik immer behauptet, dass das g36 das auch kann. kann es aber nicht ! statt dessen hat man alle zweifler für blöd erklärt, bis am ende der bundesrechnungshof so lange gebohrt hat, dass es nicht zu leugnen war:

das g36 ist nach jetztiger erkenntnislage für solche einsätze nicht voll tauglich. daher kommt die umrüstung (wie gesagt, änderung auf metall-waffengehäuse wäre auch denkbar) oder neubeschaffung ins gespräch. die g3 wurden damals größtenteils vernichtet (obwohl im neuzustand im depot) - das g36 dürfte am freien rüstungsmarkt mehr geld bringen und mit einer recht hohen wahrscheinlichkeit dort "verwertet" werden ...

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kurze antwort: ein durchnitts-bürger könnte es "theoretisch" ...

ausführlich:

die antworten enthalten teilweise wieder sehr viele halbwahrheiten und zeugen von teilweise recht eingeschränkter rechtskenntnis.

vorab, das thema ist recht komplex - ich versuche es so knapp und einfach wie möglich zu halten.

ich unterstelle, dass "schnellfeuerwaffen" in deiner definition "vollautomatische" schusswaffen beschreibt. technisch sind die so definiert, dass mit einmaligem abdrücken mehrere schüsse in folge abgegeben werden können.

grundsätzlich werden solche waffen von zwei gesetzen erfasst: das waffengesetz und das gesetz zur kontrolle von kriegswaffen.

vollautomatische schusswaffen sind in den meisten fällen kriegswaffen (übrigens keine schwere kriegswaffe, aber dem entsprechenden vorposter das zu erklären, würde wohl den rahmen sprengen). zu dieser kategorie kriegswaffen gehören z.b. sturmgewehre, maschinenpistolen, maschinengewehre. genehmigung zum erwerb und umgang für solche waffen erteilt das bundeswirtschaftsministerium (oder eben auch nicht - geht an privatpersonen meines wissens heute gar nicht mehr).

ältere waffen dieser art (vor dem 1.9.1945 militärisch eingeführt) sind keine kriegwaffen mehr - (auch hier gibt es ausnahmen: luftgekühlte maschinengewehre wie ein MG42 oder MG34 sind wieder kriegswaffe). ein beispiel für solche alte maschinenpistolen sind z.b. die deutsche MP40 oder auch die Thompson oder Sten MP. auch das deutsche sturmgewehr 44 gehört dazu. solche waffen fallen nicht unter das gesetz zur kontrolle von kriegswaffen, sondern unter das waffengesetz (waffg).

vollautomatische waffen sind vom waffg verboten (hier zählen auch ganz wenige vorhandene reihenfeuer-pistolen (alte mauser bis zur neueren glock 18). die zuständige behörde für ausnahmen von diesem verbot ist das bundeskriminalamt.

warum dieses ganzes lange gerede von mir? weil es für die beantwortung der frage wichtig ist: in begründeten ausnahmefällen erteilt das BKA nämlich sogenannte ausnahmegenehmigungen. diese ergehen extrem restriktiv in absoluten ausnahmefällen an sammler, sachverständige oder museen. die verfahrenswege sind dafür sehr lang, die auflagen (sammler müssen z.b. bereits eine komplette waffensammlung mit kulturhistorisch bedeutsamen stücken haben wie ein museum) sehr hoch. meiner kenntnis nach gibt es in ganz deutschland nur wenige hundert waffen dieser art in privathand (verglichen mit 7mio legalen und ca. 20mio illegaler schusswaffen ist das nichts).

langer rede, kurzer sinn: es gibt "schnellfeuerwaffen" in privatbesitz. allerdings nur auf ganz wenige personen verteilt. das schießen mit diesen waffen ist übrigens auch diesen wenigen besitzern untersagt. die werden also auch nicht auf einem schießstand auftauchen damit. es sei den, sie haben wieder eine zusätzliche, befristete ausnahmegenehmigung .... das ganze lässt sich beliebig fortsetzen.

verwirrt? das habt ihr mit vielen zuständigen behördenvertretern gemeinsam.

behörden haben es übrigens im täglichen tun mit ihren waffen einfacher. für sie gelten diese gesetze nicht. wenn der dienstherr sagt, hans klein darf die MP 5 mit sich rumtragen, darf er das - ohne "waffenschein" oder "besitzkarte".

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wie schon vom vorredner angemerkt, ist das themengebiet sehr komplex. ein schwieriges unterfangen wird u.u. die (wieder-?)zulassung des schießstands.

eure auf grün erworbenen waffen werden nicht verliehen werden können. für das gewerbliche überlassen (dazu zählt auch das verleihen auf dem stand) ist regelmäßig eine handelserlaubnis erforderlich. bei nicht erwerbscheinpflichtigen waffen (die paintball-markierer) drücken behörden durchaus ein auge zu, bei ewb-pflichtigen ist aber wenig spielraum denke ich.

finger weg bzw. vorher mit unterer waffenbehörde abklären ...

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schalldämpfer auf schusswaffen machen den schuss erheblich leiser. allerdings hat das geräusch zumindest bei großkaliberwaffen in der regel nichts mit dem hollywood-plopp zu tun.

der unterschied beispielsweise bei einem jagdgewehr ohne und mit einem guten schalldämpfer ist enorm. im idealfall lässt sich das dann ohne gehörschäden schießen. sogar mit überschallmunition.

knallen tut es übrigens dann immer noch - der überschallknall entsteht ja auf der gesamten strecke, die das geschoss zurücklegt.

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wenn der held des romans aus england kommt und es quasi ein qualitativ gutes produkt "von der stange" sein soll, wäre ein accuracy in der tat eine gute wahl. aus seiner dienstzeit würde er dort auch diverse modelle kennen - die aus der arctic warfare-serie sind recht verbreitet und tun in diveresen armeeen und auch truppengattungen dienst. die waffenfamilie geht von der "kleinen 7,62 x 51mm" und geht bis zur großen cal .50. auch eine integral schallgedämpfte version gibt es (in 7,62 x 51).

noch ein wort zu den vorschlägen, dass der held immer mit den großen .50er kalibern schießen soll. - warum? wenn er nicht gerade stationäre ziele (funkanlagen o.ä.) oder gepanzerte fahrzeuge oder personenziele hinter deckungen bekämpfen will, würde er wohl kaum dieses kaliber wählen: die waffe ist groß und schwer, er wird beim schuss schneller aufgeklärt (egal ob in der natur oder im urbanen gelände), ein schneller zeiter schuss ist schwieriger, etc ...

also meine vorsichtige einschätzung: wenn dein held kein waffenverliebter spinner ist, sondern ein profi, der einfach nur ein solides handwerkszeug sucht, mit dem er einfach und ohne logistische klimmzüge eine bewährte und gute waffe haben will, an der er mit hoher wahrscheinlichkeit noch dienstlich ausgebildet ist, dann wird er wohl beim accuracy landen. ist er ein liebhaber ausgefallener eisen, greift er vielleicht zu einem exoten - aber warum sollte er das tun? alles, was nicht "von der stange ist", führt schneller über den weg der logistik zum schützen - wer weiß schon, ob dein held das will? ich kann mich noch erinnern, dass bei der "hitman"geschichte der held für seinen auftragsmord gleich zu beginn ein wa2000 nutzt. ich fragte mich damals schon, warum ein profi, der gerne unerkannt operieren möchte, eine waffe nutzen sollte, die gerade 160 mal gebaut wurde und so unnötige spuren hinterlässt ... - nachdem ich keine antwort gefunden habe, hab ich aufgehört das buch zu lesen. erschien mir doch zu sehr an den haaren herbei gezogen.

ich habe oben übrigens "eisen" geschrieben. da mir gleich bestimmt der user toast sagen wird, dass es PSG heißt. stimmt natürlich. andere, die das gleiche ding aber auch wenn nutzer solcher waffen gerne auch flinten, knallstöcke oder püster zu ihren geräten sagen, wenn sie sich mal etwas salopp ausdrücken möchten.

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Schreckschusswaffe führen / Verhalten.

Hallo Community,

Ich habe vor kurzem eine neue Arbeitsstelle bei einem Shuttle- und Sicherheitsunternehmen angefangen. Vom chef aus wird jedem Mitarbeiter nahegelegt, den kleinen Waffenschein zu machen, und eine Schreckschusswaffe im Dienst ständig mitzuführen - natürlich nur innerhalb der gesetzlich erlaubten grenzen. Das ganze soll wohl profesionallität gegenüber unserer Kundschaft signalisieren, und dazu beitragend das die Kundschaft sich sicher(er) fühlt.

Ich verfüge bereits über eine eigene SSW sowie den kleinen Waffenschein, habe die Waffe aber nie großartig in der Öffentlichkeit geführt. Beim Erwerb des kl. Waffenscheines wurde auch nicht großartig viel erklärt. Daher suche ich hier nach Rat & Tipps:

  • Laut Gesetzgebung berechtigt der kl. Waffenschein nicht zum führen der Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen oder Festen. Aber wie sieht das mit privaten Grundstücken aus. Darf ich Privatgebäude, oder die Infrastruktur öffentlicher Dienstleister (Bahn, Bus, Bahnhof?) betreten mit der Waffe am Gürtel? Müssen Private Hausbesitzer über das Vorhandensein der Waffe informiert werden?

  • Wer ist alles berechtigt, sich den Waffenschein vorzeigen zu lassen? Die Polizei? Jeder?

  • Wie sollte man sich bei Polizeikontrollen verhalten, wenn ich möglichst vermeiden möchte, mit Handschellen im dreck zu liegen und eine Waffe im Rücken zu haben, bis die Polizisten sichergestellt haben, das es "nur" eine SSW ist und ich den kl. Schein besitze.

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wenn es nur um das "posen" vor dem kunden geht - klebt euch eine softair mit entsprechendem klebstoff fest ins holster. sieht super-professionell aus und ist waffenrechtlich unbedenklich, da das spielzeug ja nicht mehr gezogen werden kann. eine drohwirkung ist ausgeschlossen. es ist auch keine anscheinswaffe im sinne §42a waffg mehr, da das holster fest mit dem spielzeug verbunden und somit ein neuer gegenstand entstanden ist.

offen gestanden halte ich den vorschlag als sicherheitsunternehmen schreckschusswaffen zu verwenden für vorsichtig formuliert extrem fahrlässig ... - diese dinger sind in meinen augen gefährlicher unsinn ...

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Waffengesetz:

Anlage 2

Abschnitt 2

Unterabschnitt 2

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a** ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt** wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

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wenn es preislich gewisse grenzen überschreitet fallen zoll und einfuhrumsatzsteuer an - leider ist mir der satz für den zoll nicht bekannt, aber die einfuhrumsatzsteuer entspricht dem mwst-satz von 19%. der fällt für zf und frachtkosten an. wenn du gedanklich 25% auf den preis addierst, bist du auf der sicheren seite ...

der zoll wird deine ware mit hoher wahrscheinlichkeit anhalten und dir eine postkarte zum abholen schicken. dabei musst du das päckchen dann beim binnenzollamt öffnen und die abgaben entrichten.

manche paketdienstleister bieten das als service gleich mit an (teilweise auch auf ebay o.ä.), dann entfällt die fahrt zum zollamt für dich.

für zielfernrohre braucht man in deutschland keinerlei erlaubnis zum erwerb oder besitz. das gilt auch für den import. (ausnahmen von nacht- und wärmbildzielgeräten oder zf, die einen sichtbaren laserpointer mit integriert haben mal außen vor, das sind verbotene waffen).

wenn der us-händler einen versant anbietet, kannst du davon ausgehen, dass es auch klappt (jedenfalls bei einem "echten" händler). manche optiken mit features, die vom militär verstärkt nachgefragt werden, fallen unter besondere ausfuhrbestimmungen und benötigen aufwändige und teure genehmigungen (wenn da was von ITAR steht, lasst die finger davon). die "normalen" zf sind jedoch unproblematisch im export dort.

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das "licht" sind noch unverbrannte pulverreste bzw. die nicht komplett umgesetzten gase. sobald sie an die "frische" luft mit sauerstoff gelangen, verbrennen sie schlagartig.

das ist in der regel gut zu sehen und u.a. abhängig davon, wie lang der lauf der waffe bzw. wie stark die munition geladen ist (auch wie progressiv das in der munition verwendete pulver ist, spielt eine rolle) - knapp gesagt, je kürzer der lauf, je mehr pulver, je langsamer es brennt, desto mehr licht und knall ...

der effekt ist übrigens so stark, dass man zur verschleierung der optischen signatur vor allem im militärischen bereich sogenannte mündungsfeuerdämpfer bzw. auch schalldämpfer verwendet. diese reduzieren die sichtbarkeit am tag wie in der nacht erheblich. auf kurzwaffen (pistolen) ist das weniger interessant - so ein ding macht die waffe von ihrer bauart länger und damit unhandlicher, gleichzeitig ist aber bei den kurzen wirkdistanzen mit einer pistole das verschleiern der optischen signatur nicht so wichtig (er einen auf 10 meter nicht gesehen hat ...), daher verzichtet man in den allermeisten fällen darauf ...

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wie in wikipedia beschrieben dämpft der SD mündungsfeuer UND mündungsknall. insofern reduziert er die optische UND akustische signatur des schützen.

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leider wieder viele unwahrheiten hier - zur eingangsfrage:

ja, ein schalldämpfer macht waffen (wenn der dämpfer an die waffe angepasst ist) grundsätzlich präziser. wohlgemerkt, wir reden jetzt nicht von einem dichtscheibendämpfer oder der mit lappen gefüllten colaflasche auf der pistole. wir reden von einem ordentlichen dämpfer auf einem gewehr, das eine entsprechende aufnahme (z.b. gewinde) passend zum dämpfer besitzt. und der dämpfer sollte auch für das modell der waffe stimmig und passend sein.

ausführlicher und trotzdem doch eine viel zu knappe erklärung: verlässt das geschoss den lauf an der mündung, strömen die ihm folgenden hochgespannten gase unmittelbar dahinter, überholen es teilweise und entspannen sich (mündungsknall), zudem verbrennen, d.h. reagieren diese gase auch noch mit der umgebungsluft (sichtbar im mündungsblitz).

für das geschoss, dass bis dahin durch das feld/zugprofil des laufes geführt wurde, ist dies ein moment relativer instabilität (übrigens: wer die gelegenheit hat, mit einer echten waffe zu schießen kann sich auf den ersten zwei metern mal blätter in schussrichtung aufhängen, die durchschlagen werden - er wird auf dieser strecke sogenannte "langlöcher" sehen, die auf ein pendeln des geschosses hinweisen). erst nach diesen 1-2 metern wird das geschoss durch die rotation (durch den drall des laufes) wieder stabil.)

aber zurück zum punkt: ein teil dieser pendelbewegung resultiert durch das plötzliche fehlen des druckes am geschossboden, etc. wie oben beschrieben. ein schalldämpfer (jedenfalls einer mit symetrischen blenden) nimmt von blende zu blende langsam den druck vom geschossboden weg und leitet die gase, die überholen wollen in seine seitlichen expansionsräume. dieser effekt ist präsionsfördernd !

dabei wird übrigens zu keinem zeitpunkt das geschoss im dämpfer "geführt" oder es berührt sonst irgendwie eine blende - passiert das trotzdem, ist die präzision dahin (der dämpfer u.u. auch ...). ein schalldämpfer ist also eher etwas wie eine voll gekapselte mündungsbremse (die auch präzisionsfördernd ist - in der regel).

nach dem kleinen ausflug in die welt der außenballistik noch ein paar anmerkungen zum rest der antworten:

natürlich funktionieren schalldämpfer auch in verbindung mit überschallmunition (supersonic). natürlich ist das schießen dann aber nicht so leise wie mit subsonicmunition (das ist aber auch immer noch lauter als im hollywood-streifen). und natürlich ist auch subsonic-munition auf mehr als 70m präzise - - maximal 150meter gilt als einsatzreichweite mit entsprechender munition (es soll ja ein präziser schuss werden). zugegeben ist die zielballistik eine andere, weil viele geschosse im zielmedium einfach mehr geschwindigkeit brauchen um zu deformieren (aufzupilzen bzw. zu zersplittern). ABER: auch dafür gibt es entsprechende lösungen der industrie (einfach mal nach einer RUAG SOS "Special Operations Subsonic" googlen ...).

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polizisten werden wie alle waffenträger auch darauf trainiert, so lange zu schießen, bis das ziel (das wäre in dem fall der angreifer) wirkung zeigt. dazu gehören auch mehrere schüsse auf den gegner im nahbereich.

die ansichten der nahkämpfer/bodyguard/türsteher/egoshooter/rambo/brucelee/ichweißallesbesser/habesimkinogesehen - fraktion sind eigentlich sinnlos zu kommentieren, weil einfach zu dumm und hoffnungslos.

nur so viel: wer ja so ein großer kenner ist, mag sich mal mit einsatztrainern von behörden über das thema unterhalten, vielleicht gewinnt er von praktikern ein paar mehr erkenntnisse. in der zwischenzeit empfehle ich einschlägige webinhalte, die schnitt- und stichverletzungen im bild zeigen und teilweise die tathergänge schildern oder zumindest fachliteratur (meist in englisch) zum thema schusswaffe vs messer. auch dort sind fallbeispiele zu hauf dokumentiert.

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wenn ich hier manche antworten lese, frage ich mich immer wieder, warum leute etwas schreiben, die offenbar keine ahnung vom grundsachverhalt haben, ja nicht einmal zwischen waffenbesitzkarte (wbk), jagdschein und waffenschein unterscheiden können.

auch ich bin kein verwaltungsrechtler, aber inhaltlich sollte folgendes stimmen:

auf die ausgangsfrage bezogen: nein, darf der jäger nicht

im detail begründet:

jäger erhalten einen sogenannten jagdschein. dieser berechtigt sie neben dem erwerb von gewehren auch, diese in ihrem revier (oder halt da, wo sie eingeladen werden) zu führen. das darf der jäger auch AUF DEM WEG INS REVIER, allerdings ungeladen (d.h. gewehr auf dem beifahrersitz ist ok, wenn nicht geladen). dazu benötigt der jäger KEINEN waffenschein. der jagdschein reicht.

noch zur erklärung: die gewehre werden beim jäger nach erwerb auf einer wbk eingetragen (nicht im jagdschein), ein jäger mit eigener waffe hat also IMMER wbk und jagdschein. bei pistolen und revolvern für jäger ist die regelung verwaltungstechnisch ein wenig anders, trotz allem bleibt es am ende bei jagdschein + wbk.

auf dem weg zum büchsenmacher oder schießstand dagegen muss der jäger seine waffen genau wie jeder sportschütze in sein köfferchen packen und schön abschließen ...

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