Ja, gibt es :-)
Hi, ich hatte gerade das gleiche Problem. So bin ich auf diese Seite gelangt. Ich habe alle Programme, die hier genannt wurden, ausprobiert. Es wurden zwar Bedrohungen erkannt, aber nicht wirklich bereinigt. Wenn Du von diesen Downloads Hilfe brauchst, musst Du bezahlen. Nichts ist umsonst.
Ich bin dann auf die Idee gekommen, dass das etwas mit dem Browser zu tun haben muss. Also habe ich Google Chrome gelöscht, den Computer neu gestartet. Google Chrome wieder aufgespielt. Problem gelöst......
Dies funktioniert bestimmt auch mit jedem anderen Browser.
Die Beantwortung dieser Frage kommt zwar ein bisschen spät, jedoch hilft sie vielleicht jemand anderem....
Ganz klar: JA!!! Mir haben sie dasselbe angeboten. 1 Monat Widerrufsrecht. Jetzt habe ich unter 1 Monat gekündigt. Nun sagen die: 14 tägiges Widerrufsrecht. Lasse meinen Anwalt nun sprechen.
Hallo, ich verstehe die ganzen Leute nicht. Die alle mit Ihrem Halbwissen. Du meinst doch bestimmt eine Kostenlose Durchwahl..... Hier kommt sie: 08007235706
Donnerstag, 1.1.2009
MeisterBRIEF aktuell > MeisterBRIEF aktuell – Heftarchiv > MeisterBRIEF aktuell Ausgabe 01/2009 Aktuelles UrteilDer Arbeitgeber muss Bewerbern auch eine Probearbeit bezahlen Der Fall aus der Praxis: Eine Krankenschwester mit mehrjähriger Berufserfahrung bewarb sich als Pflegekraft in einem Pflegeheim. Mit dem Einrichtungsleiter vereinbarte sie eine 2-tägige Probearbeit als sogenanntes Einfühlungsverhältnis, damit man sich gegenseitig kennenlernen kann und um besser einschätzen zu können, ob die betreuten Patienten mit der Bewerberin zurechtkommen.An zwei Tagen arbeitete die gelernte Krankenschwester insgesamt 16 Stunden in dem Heim. Für diese Leistung verlangte sie einen Bruttolohn von 146,24 €. Der Arbeitgeber lehnte dies mit dem Hinweis ab, dass mit der Bewerberin ausdrücklich ein unbezahltes Einfühlungsverhältnis vereinbart worden sei und die Krankenschwester dieser Bedingung auch zugestimmt habe. Daraufhin verklagte die Betroffene den Betreiber des Pflegeheims vor dem Arbeitsgericht Weiden. Das sagen die Richter: Auch Arbeitnehmer, die zur Probe ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis eingehen, haben Anspruch auf ihren Lohn – vorausgesetzt sie haben tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht. Eine vertragliche Vereinbarung, die Arbeitsentgelt während der Einfühlungszeit grundsätzlich ausschließt, ist rechtswidrig, so die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Weiden (Urteil vom 07.05.2008, Az.: 1 Ca 64/08 C).Nach dem Urteil der Weidener Arbeitsrichter ist ein Einfühlungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt zwar im Prinzip zulässig – vorausgesetzt der Arbeitnehmer ist weder zur Arbeit verpflichtet noch unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Da die betroffene Krankenschwester jedoch unter Aufsicht des Arbeitgebers Pflegetätigkeiten übernommen hatte, sei diese Bedingung nicht erfüllt. Die Folge: Der Arbeitgeber muss der Bewerberin den geforderten Lohn nebst Zinsen nachzahlen. Das bedeutet für Sie: Unbezahlte Probearbeit ist weiterhin möglichEines vorab: Das aktuelle Urteil des bayerischen Arbeitsgerichts bedeutet nicht, dass Sie Bewerber nicht mehr unbezahlt erproben können. Sie benötigen dazu jedoch gute Gründe.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt zwar den Begriff des Einfühlungsverhältnisses als eine besondere – regelmäßig unentgeltliche – Form, für einen anderen eine Arbeitsleistung zu erbringen, nicht. Vielmehr geht es davon aus, dass geleistete Arbeit zu vergüten ist (§§ 611, 612 BGB). Aufgrund der Vertragsfreiheit ist aber eine Vereinbarung zulässig, dass Arbeitsleistung ohne Vergütungsanspruch erbracht werden soll (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2007, Az: 2 Sa 87/07; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 25.07.2002, Az: 3 Sa 83/02; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 05.03.2004, Az: 2 Sa 386/03).Nach der Rechtsprechung sei der Zweck eines Einfühlungsverhältnisses, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das spätere Arbeitsverhältnis zu klären. Insbesondere soll dem künftigen Arbeitnehmer oder Auszubildenden die Möglichkeit geben werden, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen und sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die längere Zeit keine abhängige Arbeit geleistet haben oder fachfremd sind. In diesen Fällen sind die Vertragsparteien berechtigt, auch eine unbezahlte Einfühlungsphase zu vereinbaren. Allerdings gilt das nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer keine Pflichten, insbesondere auch keine Arbeitspflichten hat.
Probearbeit muss ab den ersten Tag bezahlt werden! Ein Bundesgericht hat entschieden, dass Probearbeiten in einen Betrieb oder Unternehmen ab den ersten Probearbeitstag bezahlt werden muss. Die Voraussetzung ist eine berufliche Vorausbildung oder Facharbeiter für den man diese Probearbeit vereinbart hatte und wenn eine Arbeitsleistung erbracht wurde. RBB Bericht vom 10.11.2008
Vielen Dank, dass werde ich tun. Für mich die hilfreichste Antwort!!! Vielen Dank auch für Deine Mühe.... LG idotz
Ich würde Dich schon als Einzelgänger bezeichnen. Introvertiert..... na, ja. Du stehst halt zu Dir und das finde ich total mutig!!! Du verstellst Dich nicht. Ich weiß wovon ich rede, da mein Freund Dein Seelenverwandter sein könnte. Er sieht auch viel jünger aus, als er ist. Er zieht sich auch modisch sportlich an. Er sieht auch sehr gut aus. Er kann nicht mit vielen Leuten auf einmal. Ist ruhig und hatte bis zu seinem 30 sten Geburtstag keine wirkliche Beziehung. Du darfst den Mut nicht aufgeben, denn auch er hat seinen Deckel für den Topf bekommen. Und umgekehrt. Er fühlt sich übrigens auch nur bei älteren Leuten wohl. Ich bin 8 Jahre älter. Aber cool, wie er sagt. Ha. Auch er machte schon mit 20 nicht was andere machen. Damit möchte ich Dir nur mitteilen, dass Du nicht alleine bist. Es gibt viele Menschen die so sind wie Du. Feinsinnig, herzensgut, ein fairer toller Freund für seine Freunde, (wenn auch wenige), aber dafür die besten...oder!?. Ich wünsche Dir alles Liebe idotz
Ja, 3 x
Hallo, gib mal bei Google "gegen-hartz.de" ein! Dort findest Du eigentlich viel wissenswertes! Krabbel Dich mal durch die Seiten durch. Dort findest Du Urteile etc. Hoffe es hilft Dir!!! Gruß idotz